Eine Frau und ein Mann sind in einer Stadt. Er nimmt sie Huckepack und sie gibt ihm einen Kuss auf die Wange.

Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung

  • Behandlungen auf Privatpatienten-Niveau
  • Rücktransport nach Deutschland
  • Keine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall
Schon ab
10 €
pro Reise

bis 4 Tage, ohne USA/ Kanada, bis 64 Jahre

Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung – welt­weit optimal geschützt

Kostenschutz und Sicherheit aus einer Hand: Unsere Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente oder Transporte im Ausland. Sie profitieren von diesen Vorteilen:

Ambulante/stationäre Behandlungen

Medikamente und Verbandsmittel

Rücktransport nach Deutschland

Einmalig oder beliebig oft reisen

Tarif­ver­gleich & Prämie berechnen
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Einmal­ver­si­che­rung

Einmal­ver­si­che­rung

  • Medi­zi­ni­sche Behand­lungen
  • Kosten für Kranken­trans­port
  • Für 1 Reise
  • Reisedauer bis 365 Tage 
  • Weltweit gültig

Alle Leistungen im Überblick

Preisübersicht

ab 10

(pro Reise, bis 64 Jahre)

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Spartipp

Jahres-Versi­che­rung

Jahres-Versi­che­rung

  • Medi­zi­ni­sche Behand­lungen
  • Kosten für Kranken­trans­port
  • Beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres
  • Reisedauer bis 56 Tage 
  • Weltweit gültig

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ab 25

(pro Jahr, bis 64 Jahre)

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Die wich­tigsten Leis­tungen – auf einen Blick

Auslandskrankenversicherung (für eine Reise oder als Jahresversicherung)
Leis­tungs­merk­maleAuslands­kranken­versi­che­rung
Die Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung dient der Absi­che­rung anfal­lender Kosten bei Erkran­kungen, Unfällen und sons­tigen gesund­heit­li­chen Kompli­ka­tionen. Sie deckt den Kranken- sowie Rück­trans­port ab und stellt diverse Betreu­ungs- und Service­leis­tungen mithilfe des 24-Stunden-Notruf-Services zur Verfü­gung.
Die Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung dient der Absi­che­rung anfal­lender Kosten bei Erkran­kungen, Unfällen und sons­tigen gesund­heit­li­chen Kompli­ka­tionen. Sie deckt den Kranken- sowie Rück­trans­port ab und stellt diverse Betreu­ungs- und Service­leis­tungen mithilfe des 24-Stunden-Notruf-Services zur Verfü­gung.
Heil­be­hand­lungs­kosten
Heil­be­hand­lungs­kosten
Ambu­lante Behand­lung beim Arzt
Ambu­lante Behand­lung beim Arzt 
Statio­näre Heil­be­hand­lung im Kran­ken­haus
Statio­näre Heil­be­hand­lung im Kran­ken­haus 
Wahl­weise alter­nativ Kran­ken­haus­ta­ge­geld bis zu 30 Tage, pro Tag
Wahl­weise alter­nativ Kran­ken­haus­ta­ge­geld bis zu 30 Tage, pro Tag50 €
Schmerz­stil­lende Zahn­be­hand­lungen, Zahn­fül­lungen in einfa­cher Ausfüh­rung, sowie Repa­ra­turen von vorhan­denem Zahn­er­satz
Schmerz­stil­lende Zahn­be­hand­lungen, Zahn­fül­lungen in einfa­cher Ausfüh­rung, sowie Repa­ra­turen von vorhan­denem Zahn­er­satz 
Medi­ka­mente und Verbands­mittel 
Medi­ka­mente und Verbands­mittel  
Heil­mittel:
  • Strahlen, Licht- und sons­tige physi­ka­li­sche Behand­lungen
  • Massagen, Packungen, Inha­la­tionen und Kran­ken­gym­nastik
Heil­mittel:
  • Strahlen, Licht- und sons­tige physi­ka­li­sche Behand­lungen
  • Massagen, Packungen, Inha­la­tionen und Kran­ken­gym­nastik
 
Hilfs­mittel zur Gewähr­leis­tung einer vorüber­ge­henden Versor­gung
Hilfs­mittel zur Gewähr­leis­tung einer vorüber­ge­henden Versor­gung 
Schwan­ger­schafts­be­hand­lungen bei Kompli­ka­tionen, Früh- und Fehl­ge­burt
Schwan­ger­schafts­be­hand­lungen bei Kompli­ka­tionen, Früh- und Fehl­ge­burt 
Schwan­ger­schafts­un­ter­su­chungen (5x) und Entbin­dungen, wenn die Schwan­ger­schaft während der Reise eintritt
Schwan­ger­schafts­un­ter­su­chungen (5x) und Entbin­dungen, wenn die Schwan­ger­schaft während der Reise eintritt 
Notwen­dige Heil­be­hand­lung des neuge­bo­renen Kindes bei Früh­ge­burten im Ausland
Notwen­dige Heil­be­hand­lung des neuge­bo­renen Kindes bei Früh­ge­burten im Ausland 
Bergungs-/​Trans­port-/​Über­füh­rungs-/​Bestat­tungs­kosten
Bergungs-/​Trans­port-/​Über­füh­rungs-/​Bestat­tungs­kosten
Such, Bergungs- und Rettungs­ein­sätze aufgrund eines Unfalles bis
Such, Bergungs- und Rettungs­ein­sätze aufgrund eines Unfalles bis15.000 €
Ambu­lanter Trans­port zum nächs­ter­reich­baren Arzt/​Kran­ken­haus und zurück in die Unter­kunft
Ambu­lanter Trans­port zum nächs­ter­reich­baren Arzt/​Kran­ken­haus und zurück in die Unter­kunft 
Statio­närer Trans­port zum nächst erreich­baren Kran­ken­haus und zurück in die Unter­kunft
Statio­närer Trans­port zum nächst erreich­baren Kran­ken­haus und zurück in die Unter­kunft 
Kran­ken­rück­trans­port zum nächsten geeig­neten Kran­ken­haus am Wohnort inklu­sive einer mitver­si­cherten Begleit­person
Kran­ken­rück­trans­port zum nächsten geeig­neten Kran­ken­haus am Wohnort inklu­sive einer mitver­si­cherten Begleit­person 
Über­füh­rung in das Heimat­land oder Bestat­tung im Reise­land
Über­füh­rung in das Heimat­land oder Bestat­tung im Reise­land 
Betreu­ungs­leis­tungen
Betreu­ungs­leis­tungen
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme der Hin- und Rück­reise einer nahe­ste­henden Person bei einem statio­nären Kran­ken­haus­auf­ent­halt von mehr als 5 Tagen
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme der Hin- und Rück­reise einer nahe­ste­henden Person bei einem statio­nären Kran­ken­haus­auf­ent­halt von mehr als 5 Tagen 
Bis zu 10 Hotel­über­nach­tungen, wenn die Reise wegen eines statio­nären Kran­ken­haus­auf­ent­haltes unter­bro­chen oder verlän­gert werden muss, bis 
Bis zu 10 Hotel­über­nach­tungen, wenn die Reise wegen eines statio­nären Kran­ken­haus­auf­ent­haltes unter­bro­chen oder verlän­gert werden muss, bis 2.500 €
Zusätz­lich für minder­jäh­rige Kinder (bis zum 18. Lebens­jahr)
  • Über­nahme der Unter­kunfts- und Verpfle­gungs­kosten einer Begleit­person im Kran­ken­haus
  • Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme der Betreuung, wenn mitrei­sende Begleit­per­sonen ausfallen
  • Kosten­über­nahme der zusätz­li­chen Rück­rei­se­kosten, wenn mitrei­sende Begleit­per­sonen ausfallen
Zusätz­lich für minder­jäh­rige Kinder (bis zum 18. Lebens­jahr)
  • Über­nahme der Unter­kunfts- und Verpfle­gungs­kosten einer Begleit­person im Kran­ken­haus
  • Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme der Betreuung, wenn mitrei­sende Begleit­per­sonen ausfallen
  • Kosten­über­nahme der zusätz­li­chen Rück­rei­se­kosten, wenn mitrei­sende Begleit­per­sonen ausfallen
 
Zusätz­liche Service-Leis­tungen
Zusätz­liche Service-Leis­tungen
Infor­ma­tion über Ärzte vor Ort
Infor­ma­tion über Ärzte vor Ort 
Infor­ma­ti­ons­über­mitt­lung zwischen Ärzten 
Infor­ma­ti­ons­über­mitt­lung zwischen Ärzten  
Medi­zi­ni­scher Dolmet­scher-Service
Medi­zi­ni­scher Dolmet­scher-Service 
Psycho­lo­gi­scher Beistand über unseren Reise-Notruf-Service  
Psycho­lo­gi­scher Beistand über unseren Reise-Notruf-Service   
Tele­fon­kos­ten­über­nahme bei Kontakt­auf­nahme mit dem Notruf-Service  
Tele­fon­kos­ten­über­nahme bei Kontakt­auf­nahme mit dem Notruf-Service   
Orga­ni­sa­tion von Ersatz­me­di­ka­menten (Arznei­mit­tel­ver­sand)
Orga­ni­sa­tion von Ersatz­me­di­ka­menten (Arznei­mit­tel­ver­sand) 
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme einer notwen­digen Gepäck­rück­ho­lung
Orga­ni­sa­tion und Kosten­über­nahme einer notwen­digen Gepäck­rück­ho­lung 
Aufwands­ent­schä­di­gung
Aufwands­ent­schä­di­gung
Werden alle im Ausland ange­fal­lenen Heil­be­hand­lungs­kosten vor Inan­spruch­nahme der HanseMerkur bei einem anderen Leis­tungs­träger einge­reicht, der sich an der Kosten­er­stat­tung betei­ligt, zahlt die HanseMerkur über die Kosten­er­stat­tung hinaus
  • bei statio­närer Behand­lung ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld bis 14 Tage pro Tag in Höhe von 50 €
  • bei ambu­lanter Behand­lung ein Pauschalbei­trag in Höhe von 25 €
Werden alle im Ausland ange­fal­lenen Heil­be­hand­lungs­kosten vor Inan­spruch­nahme der HanseMerkur bei einem anderen Leis­tungs­träger einge­reicht, der sich an der Kosten­er­stat­tung betei­ligt, zahlt die HanseMerkur über die Kosten­er­stat­tung hinaus
  • bei statio­närer Behand­lung ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld bis 14 Tage pro Tag in Höhe von 50 €
  • bei ambu­lanter Behand­lung ein Pauschalbei­trag in Höhe von 25 €
 
Nach­leis­tung
Nach­leis­tung
Erfor­dert eine Erkran­kung über das ursprüng­liche Ende des Versi­che­rungs­schutzes hinaus eine Heil­be­hand­lung, verlän­gert sich der Versi­che­rungs­schutz bis zur Wieder­her­stel­lung der Trans­port­fä­hig­keit.
Erfor­dert eine Erkran­kung über das ursprüng­liche Ende des Versi­che­rungs­schutzes hinaus eine Heil­be­hand­lung, verlän­gert sich der Versi­che­rungs­schutz bis zur Wieder­her­stel­lung der Trans­port­fä­hig­keit. 
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
Kein Selbst­be­halt
Kein Selbst­be­halt

Fragen und Antworten zur Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung

Warum eine Auslandskrankenversicherung abschließen?

Schutz vor unnötigen Kosten und Sicherheit im Krankheitsfall

Mit einer Auslandskrankenversicherung schützen Sie sich vor teils hohen Kosten für Medikamente und ärztliche Behandlungen im Ausland. Gesetzliche Versicherungen übernehmen in der Regel Basisleistungen innerhalb Europas. Bei Fernreisen nach Amerika, Afrika, Australien oder Asien müssen Sie die Behandlungskosten immer selbst tragen.

Gibt es eine Abschlussfrist für die Auslandskrankenversicherung?

Jederzeit vor Reiseantritt abschließen

Die Auslandskrankenversicherung können Sie jederzeit vor Reiseantritt abschließen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens, sobald Sie die Prämie bezahlen und endet automatisch zum vereinbarten Ablauftermin. Unsere Jahres-Auslandskrankenversicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf kündigen.

Gibt es für Familien spezielle Tarife?

Besondere Konditionen für Familien in der Jahresversicherung

In der Jahres-Auslandskrankenversicherung profitieren Familien von besonders guten Konditionen. Die Familienprämie ergibt sich aus der Altersstufe des älteren Erwachsenen.

Bis zu 2 Erwachsene sowie maximal 7 Kinder bis zum 26. Geburtstag gelten als Familie. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Übrigens: Auch zwei Erwachsene, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, können als Paar zusammen den Familientarif abschließen.

Muss ich mit einer Selbstbeteiligung rechnen?

Keine versteckten Kosten

Unsere Auslandskrankenversicherungen schützen Sie komplett. In diesem Tarif fällt kein Eigenanteil an. Sie haben keine Selbstbeteiligung.

Coronavirus: Was leistet die Reise-Krankenversicherung?

Grundsätzlich versichert

Wenn Sie bei der HanseMerkur eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen haben, sind Sie im Ausland umfassend geschützt. Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise mit dem Coronavirus infizieren, sind die dadurch vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert!  

Es werden auch Behandlungskosten über 100.000 € übernommen. Die Behandlungen von Erkrankungen, die durch COVID 19 ausgelöst wurden, sind ebenfalls mitversichert.

Dies trifft auch zu, seitdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Coronavirus als Pandemie klassifiziert hat.

Weitere Informationen zum Coronavirus

Sie planen einen Auslandsaufenthalt von bis zu 5 Jahren wie z.B. ein Auslandssemester oder einen Expatriate-Einsatz? Mit einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.

Lang­zeit-Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung

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