Eine Frau liegt auf einer Liege und trägt eine grüne Maske. Im Hintergrund sieht man das Meer.

Pandemie-Schutz Plus

  • Bei häuslicher Isolation bzw. Quarantäne
  • Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird
  • Wenn Sie Ihre Ferienwohnung nicht betreten dürfen
ab
4

(Beispielpreis für eine Reise, Pandemie-Schutz Plus Reiserücktritt, Reisepreis von 400 €)

Zusatz­schutz

Pandemie-Schutz Plus – das Plus für Ihre Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruch-Versi­che­rung

Ergänzen Sie Ihren Reiseschutz! Schließen Sie jetzt den speziellen Pandemie-Schutz Plus als Add-On zu einer Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung ab und genießen Sie die bestmögliche Absicherung für einen sorglosen Urlaub. Sie profitieren von diesen Vorteilen:

Kostenschutz bei Quarantäne & Transportverbot

Ohne Selbstbehalt

Weltweit gültig

*Nur in Verbin­dung mit einer Reise­rück­tritts­- bzw. Reiseabbruch-Versicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise

Tarifübersicht

 
Pandemie-Schutz Plus
Leistungsbeschreibung
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Zusatzschutz Reiserücktrittsversicherung
 
Zusatzschutz Reiseabbruch-Versicherung
 
 
Zusatzprodukt
Nur in Verbindung mit einer Reise­rücktritt­s- bzw. Reiseabbruch-Versicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise gültig
Geltungsbereich
Weltweit
Anzahl der versicherten Reisen
1 Reise
 
Preisübersicht
Download PDF
Zahlungsweise
Einmalig bei Abschluss

Beispielpreis Pandemie-Schutz Plus Reiserücktrittsversicherung (bei nachträglicher Buchung)

(bei einem Reisepreis von 400 €) 

4 € 

 

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Beispielpreis Reiserücktrittsversicherung inklusive Pandemie-Schutz Plus

(bei einem Reisepreis von 400 €, bis 65. Geburtstag) 

25 € 

 

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Beispielpreis Reiseschutz Gold inklusive Pandemie-Schutz Plus

(bei einem Reisepreis von 400 €, bis 65. Geburtstag) 

38 € 

 

Berechnen & Buchen

Auf einen Blick – die wichtigsten Leistungen

Pandemie-Schutz Plus Zusatzprodukt Reiserücktrittsversicherung
LeistungsmerkmalePandemie-Schutz Plus Reiserücktritts­versicherung
Die Zusatzversicherung Pandemie-Schutz Plus ergänzt die versicherten Ereignisse der abgeschlossenen Hauptversicherung. Die Reise-Rücktrittsversicherung muss in der Hauptversicherung enthalten sein.
Die Zusatzversicherung Pandemie-Schutz Plus ergänzt die versicherten Ereignisse der abgeschlossenen Hauptversicherung. Die Reise-Rücktrittsversicherung muss in der Hauptversicherung enthalten sein.
Zusätzlich versicherte Ereignisse
Zusätzlich versicherte Ereignisse
Ein zusätzlich versichertes Ereignis liegt vor, wenn ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit einer pandemisch auftretenden Krankheit (Pandemie) vorliegt und aus diesem Grund:
Ein zusätzlich versichertes Ereignis liegt vor, wenn ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit einer pandemisch auftretenden Krankheit (Pandemie) vorliegt und aus diesem Grund:
Eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird
Eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird 
Die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hinreise (Reisebeginn) verweigert wird
Die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hinreise (Reisebeginn) verweigert wird 
Versicherte Leistungen
Versicherte Leistungen
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Erstattung der Rücktrittskosten inklusive bei der Buchung berechneter Vermittlungsentgelte
Erstattung der Rücktrittskosten inklusive bei der Buchung berechneter Vermittlungsentgelte 
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung durch eine mitreisende Person
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung durch eine mitreisende Person 
Bei verspätetem Reiseantritt
Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten 
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen 
Bei Umbuchung der Reise
Bei Umbuchung der Reise
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund 
Erstattung der Umbuchungskosten ohne versicherten Grund bis 42 Tage vor Reiseantritt bis
Erstattung der Umbuchungskosten ohne versicherten Grund bis 42 Tage vor Reiseantritt bis30 €
Selbstbehalt 
Selbstbehalt 
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Kein Selbstbehalt
Kein Selbstbehalt
Pandemie-Schutz Plus Zusatzprodukt Reiseabbruch-Versicherung
LeistungsmerkmalePandemie-Schutz Plus Reiseabbruch-Versicherung 
Die Zusatzversicherung Pandemie-Schutz Plus ergänzt die versicherten Ereignisse der abgeschlossenen Hauptversicherung. Die Reiseabbruch-Versicherung muss in der Hauptversicherung enthalten sein.
Die Zusatzversicherung Pandemie-Schutz Plus ergänzt die versicherten Ereignisse der abgeschlossenen Hauptversicherung. Die Reiseabbruch-Versicherung muss in der Hauptversicherung enthalten sein.
Zusätzlich versicherte Ereignisse
Zusätzlich versicherte Ereignisse
Ein zusätzlich versichertes Ereignis liegt vor, wenn ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit einer pandemisch auftretenden Krankheit (Pandemie) vorliegt und aus diesem Grund:
Ein zusätzlich versichertes Ereignis liegt vor, wenn ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit einer pandemisch auftretenden Krankheit (Pandemie) vorliegt und aus diesem Grund:
Eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird
Eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird 
Die Beförderung durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal) am Tag der Rückreise (Reiseende) verweigert wird
Die Beförderung durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal) am Tag der Rückreise (Reiseende) verweigert wird 
Versicherte Leistungen
Versicherte Leistungen
Bei Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch
Erstattung des vollständigen Reisepreises, wenn die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (innerhalb der ersten 8 Reisetage) abgebrochen wird
Erstattung des vollständigen Reisepreises, wenn die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (innerhalb der ersten 8 Reisetage) abgebrochen wird 
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen wird 
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung)
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung) 
Bei Unterbrechung der Reise
Bei Unterbrechung der Reise
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bzw. Erstattung der nicht genutzten Reisetage anteilig zur gesamten Reisedauer
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bzw. Erstattung der nicht genutzten Reisetage anteilig zur gesamten Reisedauer 
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können 
Bei verspäteter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung) sowie der zusätzlichen Unterkunftskosten
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung) sowie der zusätzlichen Unterkunftskosten 
Selbstbehalt
Selbstbehalt
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Kein Selbstbehalt
Kein Selbstbehalt

Fragen und Antworten Pandemie-Schutz Plus

Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke und die Reise nicht antreten kann?

Erkrankung mit Nachweis versichert

Versichert ist der Eintritt einer unerwarteten und schweren Erkrankung. Zur Prüfung Ihres Anspruchs senden Sie uns bitte ein aussagefähiges ärztliches Attest zu. Das positive Ergebnis eines Corona-Schnelltests ist kein versichertes Ereignis.

Was unterscheidet den Pandemie-Schutz Plus von der normalen Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung?

Vergleich ansehen

Beim Pandemie-Schutz Plus handelt es sich um ein Produkt, dass Sie zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung abschließen können. Damit erweitern Sie die Leistungen Ihrer Versicherung.

Welche Leistungen in welchem Produkt enthalten sind, sehen, Sie in unserem Corona-Versicherungsvergleich.

Gilt der Pandemie-Schutz Plus auch bei einer Reisewarnung?

Ja, auch bei Reisewarnung – aber kein versicherter Grund

Der  Pandemie-Schutz Plus bietet bei versicherten Ereignissen auch dann Versicherungsschutz, wenn für das jeweilige Reiseland oder die jeweilige Reiseregion vor Reisebeginn eine pandemiebedingte Reisewarnung des Auswärtigen Amtes Deutschlands besteht.

Eine Reisewarnung stellt im Rahmen der Reise-Rücktrittsversicherung und der Reiseabbruch-Versicherung aber kein versichertes Ereignis dar. Bei einer Stornierung aufgrund einer Reisewarnung sollte Sie vorab Kontakt mit Ihrem Veranstalter oder Ihrer Buchungsstelle aufnehmen und eine Umbuchung prüfen.

Ist ein hohes Ansteckungsrisiko versichert?

Nein, nur bei Quarantäne

Ein hohes Ansteckungsrisiko oder die Angst zu erkranken stellen kein versichertes Ereignis dar.

Mit welchem Reiseschutz kann ich den Pandemie-Schutz Plus kombinieren?

Reiseversicherungen mit Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung

Sie können den Pandemie-Schutz Plus zusammen mit folgenden Reiseversicherungen abschließen:

Wenn Sie für Ihre Reise bereits eine Reiseversicherung mit Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiseabbruch-Versicherung bei der HanseMerkur abgeschlossen haben oder über eine Jahresversicherung mit Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiseabbruch-Versicherung bei der HanseMerkur verfügen, können Sie den Pandemie-Schutz Plus auch einzeln abschließen

Jetzt einzeln abschließen

Zusammen mit Reiseschutz abschließen

Wann muss ich den Pandemie-Schutz Plus abschließen?

Möglichst gleich bei Reisebuchung zusammen mit einer Rücktrittsversicherung

Der Pandemie-Schutz Plus muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Wenn Sie über eine Jahresversicherung der HanseMerkur verfügen, sollten Sie den Pandemie-Schutz Plus jeweils bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach Ihrer Reisebuchung zusätzlich abschließen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Pandemie-Schutz Plus nur zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiseabbruch-Versicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise abschließen können. 

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Unser Tipp: alle wichtigen Antworten zur Ihrer Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruch-Versicherung und Corona finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen zum Thema Corona.

Corona-FAQ Reiserücktritt

 

Corona-FAQ Reiseabbruch

 

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