Leistungsmerkmale | Tarif Basic | Tarif Profi |
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Ambulante Heilbehandlungen | ||
Ambulante Heilbehandlungskosten gemäß Gebührenordnung | ||
Ambulante Krankentransporte | ||
Vorsorgeuntersuchung von Krebskrankheiten je Versicherungsjahr (nach 6 Monaten Wartezeit) | 200 € | |
Ambulante psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung (bis zu 5 Sitzungen pro Versicherungsjahr) | 1.000 € | |
Stationäre Heilbehandlungen | ||
Krankentransporte zur stationären Behandlung | ||
Stationäre Heilbehandlungskosten in der allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) ohne Wahlleistungen (privatärztliche Behandlung) | ||
Wahlweise alternativ Krankenhaustagegeld bis zu 14 Tage, pro Tag | 75 € | 75 € |
Krankenbesuch bei Krankenhausaufenthalt von mehr als 14 Tagen | 1.000 € | |
Operationen | ||
Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen | ||
Zahnärztliche Behandlungen | ||
Schmerzstillende Zahnbehandlung gem. Gebührenordnung für Zahnärzte pro Versicherungsjahr | 250 € | |
Unfallbedingter Zahnersatz | 500 € | 2.000 € |
Medizinisch notwendiger Zahnersatz mit 50 % des Rechnungsbetrages pro Versicherungsjahr (nach 6 Monaten Wartezeit) | 2.000 € | |
Medikamente, Verband-, Heil- oder Hilfsmittel | ||
Medikamente und Verbandmittel | 80 % | |
Heilmittel
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Heilmittel
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Hilfsmittel infolge eines Unfalles | ||
Schwangerschaft | ||
Medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Behandlungen bei Frühgeburten | ||
Schwangerschaftsuntersuchungen pro Versicherungsjahr (nach 6 Monaten Wartezeit) | 250 € | |
Entbindungen inkl. Untersuchungs- und Behandlungskosten durch Hebammen (nach 6 Monaten Wartezeit) | ||
Schwangerschaftsuntersuchungen pro Versicherungsjahr (nach 6 Monaten Wartezeit) | 250 € | |
Krankenrücktransport, Überführung, Bestattung | ||
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport | ||
Begleitperson bei Krankenrücktransport | ||
Überführung in das Heimatland oder Bestattung in der Bundesrepublik Deutschland | 20.000 € | |
Nachhaftung bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | ||
Wartezeit: Die allgemeine Wartezeit beträgt 31 Tage. Sie entfällt, wenn die Antragstellung innerhalb von 31 Tagen nach Einreise erfolgt. Die Wartezeit entfällt auch bei Unfällen und bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr. Zudem gibt es besondere Wartezeiten, die direkt an den Leistungen vermerkt sind. |
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