Ein Pärchen sitzt im Cabrio und genießt die Sonne. Die Frau lächelt in die Kamera.

Mietwagen-Schutz

  • Ausschluss des Selbstbehalts
  • Für Mietfahrzeuge weltweit
  • Spezial-Tarif für Camper und Wohnmobile
7,90

(Beispielpreis pro Tag und PKW)

Mietwagen- & Camper-Schutz – Fahrspaß ohne teure Überraschung

Mit einem Mietwagen, Camper oder Wohnmobil sind Sie unabhängig und flexibel – bis ein Unfall oder ein Diebstahl Sie ausbremsen. Mit einer Mietwagen-Versicherung reduzieren Sie Ihren Eigenanteil im Schadenfall. Gleichzeitig ergänzen wir bei PKWs und Motorrädern die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung auf bis zu 1 Million Euro.

Ausschluss des Selbstbehalts bei Diebstahl

Übernahme der Selbstbeteiligung bei Unfällen

Deckungssumme bis zu 1 Million Euro in der Kfz-Haftpflichtversicherung (PKW)

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Mietwagen-Schutz

Mietwagen-Schutz

  • Ausschluss des Selbst­be­halts
  • Ergänzung KfZ-Haftpflichtversicherung
  • Für PKW und Motorräder
  • Reisen bis 93 Tage
  • 2.500 € Versicherungssumme
  • Geltungsbereich: Weltweit (Kfz-Haftpflicht: ohne Deutschland)
7,90

pro Tag und PKW

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Miet-Camper-Schutz

Miet-Camper-Schutz

  • Reduzierung Selbstbehalt
  • Glas- und Reifenschutz
    Glas- und Reifenschutz
    • Übernahme der vertraglich geschuldeten und notwendigen Kosten, die der Fahrzeugvermieter für die Wiederherstellung des Mietfahrzeugs in Rechnung stellt, wenn es bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr an Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe, Außenspiegeln oder Dach beschädigt wird. Voraussetzung ist, dass die (Haupt-)Kfz-Kasko-Versicherung für diese Schäden keine Leistung vorsieht
  • Für Camper und Wohnmobile
  • Reisen bis 92 Tage
  • 1.500 € Versicherungssumme
  • Geltungsbereich: Weltweit
9,50

pro Tag, Mietpreis bis 100 €

Berechnen & Buchen

Die wichtigsten Leistungen – auf einen Blick

Ausschluss des Selbstbehalts (für PKW und Motorräder)
LeistungsmerkmaleMietwagen-Schutz
Versicherungssumme
Versicherungssumme
PKW und Motorräder
PKW und Motorräder2.500 €
Versicherte Leistungen
Versicherte Leistungen
Erstattung des Selbstbehaltes bei Kaskoschäden
Erstattung des Selbstbehaltes bei Kaskoschäden
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Beschädigungen am Mietfahrzeug durch einen Unfall (plötzlich von außen auf das Fahrzeug mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis)
Beschädigungen am Mietfahrzeug durch einen Unfall (plötzlich von außen auf das Fahrzeug mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis)
eine Totalentwendung des Mietfahrzeugs durch strafbare Handlungen Dritter
eine Totalentwendung des Mietfahrzeugs durch strafbare Handlungen Dritter

Kfz-Haftpflichtversicherung (für PKW und Motorräder)
LeistungsmerkmaleMietwagen-Schutz
Versicherungssumme
Versicherungssumme1.000.000 €
Versicherte Leistungen
Versicherte Leistungen
Prüfung der Haftpflichtfrage
Prüfung der Haftpflichtfrage
Sicherheitsleistung bei geschuldeten Reisen
Sicherheitsleistung bei geschuldeten Reisen
Kosten eines Rechtsstreits
Kosten eines Rechtsstreits

Reduzierung des Selbstbehalts (Camper und Wohnmobile)
LeistungsmerkmaleMiet-Camper-Schutz
Versicherungssumme
Versicherungssumme
Camper und Wohnmobile
Camper und Wohnmobile1.500 €
Versicherte Leistungen
Versicherte Leistungen
Reduzierung des Selbstbehaltes bei Kaskoschäden
Reduzierung des Selbstbehaltes bei Kaskoschäden
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Beschädigungen am Mietfahrzeug durch einen Unfall (plötzlich von außen auf das Fahrzeug mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis)
Beschädigungen am Mietfahrzeug durch einen Unfall (plötzlich von außen auf das Fahrzeug mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis)
eine Totalentwendung des Mietfahrzeugs durch strafbare Handlungen Dritter
eine Totalentwendung des Mietfahrzeugs durch strafbare Handlungen Dritter
Selbstbehalt 
Selbstbehalt 
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
250 €

Glas/Reifen-Schutz (Camper und Wohnmobile)
LeistungsmerkmaleGlas/Reifen-Schutz
Übernahme der vertraglich geschuldeten und notwendigen Kosten im Schadenfall, die der Fahrzeugvermieter für die Wiederherstellung des Mietfahrzeugs in Rechnung stellt, wenn es bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr an Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe, Außenspiegeln oder Dach beschädigt wird. Voraussetzung ist, dass die (Haupt-)Kfz-Kasko-Versicherung für diese Schäden keine Leistung vorsieht.
Übernahme der vertraglich geschuldeten und notwendigen Kosten im Schadenfall, die der Fahrzeugvermieter für die Wiederherstellung des Mietfahrzeugs in Rechnung stellt, wenn es bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr an Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe, Außenspiegeln oder Dach beschädigt wird. Voraussetzung ist, dass die (Haupt-)Kfz-Kasko-Versicherung für diese Schäden keine Leistung vorsieht.
Reiserücktrittsversicherung (Camper und Wohnmobile im Premium-Tarif)
LeistungsmerkmaleReiserücktritts­versicherung
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Bei verspätetem Reiseantritt
Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Bei Umbuchung der Reise
Bei Umbuchung der Reise
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete schwere Erkrankung
Tod, schwere Unfallverletzung
Tod, schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Impfunverträglichkeit
Impfunverträglichkeit
Organspende/-empfang
Organspende/-empfang
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Unerwartete gerichtliche Ladung
Unerwartete gerichtliche Ladung
Adoption eines minderjährigen Kindes
Adoption eines minderjährigen Kindes
Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit
Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit
Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses mindestens 15 Wochenstunden)
Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses mindestens 15 Wochenstunden)
Schüler-/Studentenschutz:
Schüler-/Studentenschutz:
- Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
- Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
- Nichtversetzung
- Nichtversetzung
Verkehrsmittelverspätung
Verkehrsmittelverspätung
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Selbstbehalt Reiserücktrittsversicherung für eine Reise 
Selbstbehalt Reiserücktrittsversicherung für eine Reise 
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Kein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 75 € je versicherte Person)

Reiseabbruch-Versicherung (Camper und Wohnmobile im Premium-Tarif)
LeistungsmerkmaleReiseabbruch-Versicherung 
Bei Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird 
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis), sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis), sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird 
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten 
Bei Unterbrechung der Reise
Bei Unterbrechung der Reise
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis)
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis) 
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können 
Bei verspäteter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen
Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen 
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten
Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten 
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete schwere Erkrankung 
Tod, schwere Unfallverletzung
Tod, schwere Unfallverletzung 
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft 
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken 
Impfunverträglichkeit
Impfunverträglichkeit 
Organspende/-empfang
Organspende/-empfang 
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person 
Unerwartete gerichtliche Ladung
Unerwartete gerichtliche Ladung 
Adoption eines minderjährigen Kindes
Adoption eines minderjährigen Kindes 
Verkehrsmittelverspätung
Verkehrsmittelverspätung 
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze 
Selbstbehalt Reiseabbruch-Versicherung für eine Reise 
Selbstbehalt Reiseabbruch-Versicherung für eine Reise 
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Kein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 75 € je versicherte Person)
Reisegepäck-Versicherung (Camper und Wohnmobile im Premium-Tarif)
LeistungsmerkmaleReisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme je Arrangement
Versicherungssumme je Arrangement5.000 €
Versicherungsschutz 
Versicherungsschutz 
Wir ersetzen bis maximal zur Versicherungssumme:
Wir ersetzen bis maximal zur Versicherungssumme:
Zeitwert mitgeführter Gegenstände, wenn sie abhandenkommen oder zerstört werden, z.B. durch Raub, Verkehrsunfälle oder Brände
Zeitwert mitgeführter Gegenstände, wenn sie abhandenkommen oder zerstört werden, z.B. durch Raub, Verkehrsunfälle oder Brände
Notwendige Reparaturkosten für beschädigte, reparaturfähige Sachen und ggf. eine Wertminderung (höchstens den Versicherungswert)
Notwendige Reparaturkosten für beschädigte, reparaturfähige Sachen und ggf. eine Wertminderung (höchstens den Versicherungswert)
Materialwert für Film, Bild-, Ton- und Datenträger
Materialwert für Film, Bild-, Ton- und Datenträger
Kosten für notwendige Ersatzkäufe, wenn Reisegepäck nicht am selben Tag ausgeliefert wird
Kosten für notwendige Ersatzkäufe, wenn Reisegepäck nicht am selben Tag ausgeliefert wirdbis 500 €
Amtliche Gebühren für die Wiederbeschaffung von Personalausweisen, Reisepässen, Kraftfahrzeugpapieren und sonstigen Ausweispapieren
Amtliche Gebühren für die Wiederbeschaffung von Personalausweisen, Reisepässen, Kraftfahrzeugpapieren und sonstigen Ausweispapieren
Obergrenzen:
Obergrenzen:
Schäden an Wertsachen bis zu
Schäden an Wertsachen bis zu50 % der Versicherungssumme
Schäden an Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräten, Musikinstrumenten, jeweils mit Zubehör je Gegenstand bis zu
Schäden an Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräten, Musikinstrumenten, jeweils mit Zubehör je Gegenstand bis zu250 €
Schäden an EDV-Geräten und elektronischen Unterhaltungsgeräten (nicht aber Mobiltelefonen), jeweils mit Zubehör bis zu
Schäden an EDV-Geräten und elektronischen Unterhaltungsgeräten (nicht aber Mobiltelefonen), jeweils mit Zubehör bis zu50 % der Versicherungssumme
Schäden an Handys, Smartphone oder Tablets, jeweils mit Zubehör bis zu
Schäden an Handys, Smartphone oder Tablets, jeweils mit Zubehör bis zu500 €
Schäden an Golf- und Tauchausrüstungsgegenständen sowie Fahrrädern, jeweils mit Zubehör bis zu
Schäden an Golf- und Tauchausrüstungsgegenständen sowie Fahrrädern, jeweils mit Zubehör bis zu50 % der Versicherungssumme
Schäden an Wellenbrettern und Segelsurfgeräten, jeweils mit Zubehör, bis zu
Schäden an Wellenbrettern und Segelsurfgeräten, jeweils mit Zubehör, bis zu50 % der Versicherungssumme
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Strafbare Handlungen Dritter, z. B. Raub und Diebstahl 

Inhalte sind nur innerhalb des Fahrzeugs versichert. Ausnahme: Fahrräder / sonstige Sportgeräte (aber am Fahrzeug befestigt und mit einem Sicherheits-Stahlschloss gesichert)
Strafbare Handlungen Dritter, z. B. Raub und Diebstahl 

Inhalte sind nur innerhalb des Fahrzeugs versichert. Ausnahme: Fahrräder / sonstige Sportgeräte (aber am Fahrzeug befestigt und mit einem Sicherheits-Stahlschloss gesichert)
Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck
Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck
Schäden bei Verkehrsunfällen
Schäden bei Verkehrsunfällen
Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse
Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse

Fragen und Antworten

Wann muss ich die Mietwagenversicherung abschließen?

Vor Mietbeginn

Der Mietwagenschutz muss mit der Buchung des Fahrzeugs oder spätestens vor Entgegennahme des Fahrzeugs für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses abgeschlossen werden.

Welche Fahrzeugarten sind mit der Mietwagenversicherung geschützt?

Gemietete Kraftfahrzeuge

Mit den Mietwagenversicherungen können Sie Reisen mit gemieteten PKW und Motorrädern absichern.

Die Mietwagenversicherung kann nur für Fahrzeuge abgeschlossen werden, die von einer offiziellen und gewerbsmäßig tätigen Fahrzeugvermietung gemietet werden. Sie ist daher z. B. zur Absicherung von Probefahrten nicht geeignet.

Für Camper oder Wohnmobile bieten wir Ihnen unseren Miet-Camper-Schutz an.

Wo gilt die Mietwagenversicherung?

Weltweit bei Selbstbehaltversicherung

Die Selbstbehaltsausschlussversicherung gilt weltweit. Die Ergänzung der KFZ-Haftpflichtversicherung (Mallorca- bzw. Traveller-Police) gilt weltweit außer in Deutschland.

Wie verhalte ich mich, wenn der Versicherungsfall eintritt?

24-Stunden Notruf-Service und Schadenformular

Im Notfall erreichen Sie unseren 24-Stunden-Notruf-Service rund um die Uhr unter: +49 40 5555-7877. Einen Schadenfall bzw. Versicherungsfall melden Sie über das Online-Schadenformular. Lesen Sie auch wichtige Informationen zum Verhalten im Notfall.

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