Miet-Camper-Schutz – unbe­schwerter Fahr­spaß mit oder ohne Reise­schutz

Ein Pärchen steht vor ihrem Wohnwagen und lächeln. Die Sonne geht gerade unter.

Miet-Camper-Schutz

  • Ausschluss des Selbstbehalts
  • Glas/Reifen-Absicherung
  • Optional mit komplettem Reiseschutz-Paket
9,50

(Beispielpreis pro Tag und Camper, Basic, Mietpreis 100 € / Tag)

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Ihre Vorteile

Neue Ferienziele erkunden und dabei stets mobil bleiben – mit einem gemieteten Wohnmobil oder Camper reisen Sie vollkommen flexibel und naturnah. So schön eine mobile Ferienwohnung ist, so schnell kann ein Unfall oder ein Diebstahl den Fahrspaß jedoch trüben. Denn im Schadenfall verlangen Wohnmobil-Vermieter oftmals hohe Selbstbeteiligungskosten. Mit dem Miet-Camper-Schutz der HanseMerkur reduzieren Sie Ihren Selbstbehalt aus der Anmietung bei einem Diebstahl oder Unfall auf nur 250 €.

Sie möchten sich außerdem gegen einen möglichen Reiserücktritt oder -abbruch umfassend absichern? Ergänzen Sie unsere Miet-Camper-Versicherung optional durch ein Reiseschutz-Paket bestehend aus Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Reisegepäck-Versicherung.

Reduzierung des Selbstbehalts bei Unfällen oder Diebstahl des Mietfahrzeugs auf ein Minimum

Glas- und Reifenschutz bei Unfallschäden

Optional mit umfassenden Reiseschutz-Paket

Tarif­ver­gleich

Miet-Camper-Schutz BasicMiet-Camper-Schutz Premium
Ausschluss / Redu­zie­rung des Selbst­be­halts
Der Selbst­be­tei­li­gungs-Ausschluss
  • Der Selbst­be­tei­li­gungs-Ausschluss schließt eine Selbst­be­tei­li­gung in der Kasko­ver­si­che­rung bei Miet­wagen aus.
Glas- und Reifen­schutz
Glas- und Reifen­schutz
  • Über­nahme der vertrag­lich geschul­deten und notwen­digen Kosten, die der Fahr­zeug­ver­mieter für die Wieder­her­stel­lung des Miet­fahr­zeugs in Rech­nung stellt, wenn es bei einem Unfall im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr an Unter­boden, Reifen, Wind­schutz-, Seiten- oder Heck­scheibe, Außen­spie­geln oder Dach beschä­digt wird. Voraus­set­zung ist, dass die (Haupt-)Kfz-Kasko-Versi­che­rung für diese Schäden keine Leis­tung vorsieht
Ergän­zung der KFZ-Haft­pflicht­ver­si­che­rung (Mallorca bzw. Traveller-Police) 
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung
  • Erstat­tung der Rück­tritts- oder Umbu­chungs- bzw. Stor­no­kosten, wenn ein versi­cherter Grund vorliegt (Nicht-Antritt oder Nicht­nut­zung eines Miet­ob­jektes).
  • Sie können aus persön­li­chen Gründen bis 42 Tage vor Reise­an­tritt umbu­chen - wir über­nehmen die Umbu­chungs­kosten von bis zu 30 € pro Person.
  • Keine Selbst­be­tei­li­gung, ausge­nommen sind ambu­lant behan­delte Erkran­kungen.
Reise­ab­bruch-Versi­che­rung
Reise­ab­bruch-Versi­che­rung
  • Bei Reise­ab­bruch Erstat­tung der Rück­rei­se­kosten. In den ersten acht Tagen Erstat­tung des kompletten Reise­preises, ab dem neunten Tag anteilig alle ausge­fal­lenen Reise­leis­tungen.
  • Bei Reise­un­ter­bre­chung: Erstat­tung der Kosten für die Nach­reise, z. B. bei einer Rund­reise.
  • Sagt eine mitrei­sende Person ab, über­nehmen wir die Kosten für eine Teil­stor­nie­rung, wie z. B. den Einzel­zim­mer­zu­schlag.
Reise­ge­päck-Versi­che­rung
Reise­ge­päck-Versi­che­rung
  • Gepäck­auf­be­wah­rung durch Dritte
  • Verspä­tete Gepäck­lie­fe­rung
  • Verlo­renes oder beschä­digtes Gepäck durch straf­bare Hand­lungen
  • Schäden durch Verkehrs­un­fälle, Brand, Explo­sion oder Elemen­tar­er­eig­nisse
Leis­tungs­be­schrei­bungDown­load PDF
Maxi­male Reise­dauer92 Tage 
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
Redu­zie­rung des Selbst­be­halts: 250 €Redu­zie­rung des Selbst­be­halts: 250 €

Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruch-Versi­che­rung: Kein Selbst­be­halt außer bei ambu­lant behan­delten Erkran­kungen (20 % des erstat­tungs­fä­higen Scha­dens, mindes­tens jedoch 75 € je versi­cherte Person)


Versi­che­rungs­summe1.500 €
Geltungs­be­reich Welt­weit
Geltungs­be­reich KFZ-Haft­pflicht­versi­che­rung
Anzahl der versi­cherten ReisenEinmalig

Beispiel­preis

9,50 €

(pro Miettag und Camper, Miet­preis 100 € / Tag)
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11,50 €

(pro Miettag und Camper, Miet­preis 100 € / Tag)
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Auf einen Blick – die wich­tigsten Leis­tungen

Reduzierung des Selbstbehalts
Leis­tungs­merk­maleMiet-Camper-Schutz
Versi­che­rungs­summe
Versi­che­rungs­summe
Camper und Wohn­mo­bile
Camper und Wohn­mo­bile1.500 €
Versi­cherte Leis­tungen
Versi­cherte Leis­tungen
Redu­zie­rung des Selbst­be­haltes bei Kasko­schäden
Redu­zie­rung des Selbst­be­haltes bei Kasko­schäden
Versi­cherte Gründe
Versi­cherte Gründe
Beschä­di­gungen am Miet­fahr­zeug durch einen Unfall (plötz­lich von außen auf das Fahr­zeug mit mecha­ni­scher Gewalt einwir­kendes Ereignis)
Beschä­di­gungen am Miet­fahr­zeug durch einen Unfall (plötz­lich von außen auf das Fahr­zeug mit mecha­ni­scher Gewalt einwir­kendes Ereignis)
eine Total­ent­wen­dung des Miet­fahr­zeugs durch straf­bare Hand­lungen Dritter
eine Total­ent­wen­dung des Miet­fahr­zeugs durch straf­bare Hand­lungen Dritter
Selbst­be­halt 
Selbst­be­halt 
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
250 €

Glas/Reifen-Schutz
Leis­tungs­merk­maleGlas/​Reifen-Schutz
Über­nahme der vertrag­lich geschul­deten und notwen­digen Kosten im Scha­den­fall, die der Fahr­zeug­ver­mieter für die Wieder­her­stel­lung des Miet­fahr­zeugs in Rech­nung stellt, wenn es bei einem Unfall im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr an Unter­boden, Reifen, Wind­schutz-, Seiten- oder Heck­scheibe, Außen­spie­geln oder Dach beschä­digt wird. Voraus­set­zung ist, dass die (Haupt-)Kfz-Kasko-Versi­che­rung für diese Schäden keine Leis­tung vorsieht.
Über­nahme der vertrag­lich geschul­deten und notwen­digen Kosten im Scha­den­fall, die der Fahr­zeug­ver­mieter für die Wieder­her­stel­lung des Miet­fahr­zeugs in Rech­nung stellt, wenn es bei einem Unfall im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr an Unter­boden, Reifen, Wind­schutz-, Seiten- oder Heck­scheibe, Außen­spie­geln oder Dach beschä­digt wird. Voraus­set­zung ist, dass die (Haupt-)Kfz-Kasko-Versi­che­rung für diese Schäden keine Leis­tung vorsieht.
Reiserücktrittsversicherung (im Premium-Tarif)
Leis­tungs­merk­maleReise­rück­tritts­versi­che­rung
Bei Nicht­an­tritt der Reise/​Nicht­nut­zung des Miet­ob­jekts
Bei Nicht­an­tritt der Reise/​Nicht­nut­zung des Miet­ob­jekts
Ersatz der vertrag­lich geschul­deten Stor­no­kosten aus versi­chertem Grund
Ersatz der vertrag­lich geschul­deten Stor­no­kosten aus versi­chertem Grund
Erstat­tung des Einzel­zim­mer­zu­schlags oder Ersatz der antei­ligen Kosten für das Doppel­zimmer bei Teil­stor­nie­rung
Erstat­tung des Einzel­zim­mer­zu­schlags oder Ersatz der antei­ligen Kosten für das Doppel­zimmer bei Teil­stor­nie­rung
Bei verspä­tetem Reise­an­tritt
Bei verspä­tetem Reise­an­tritt
Erstat­tung der zusätz­lich entste­henden Hinrei­se­mehr­kosten
Erstat­tung der zusätz­lich entste­henden Hinrei­se­mehr­kosten
Bei Umbu­chung der Reise
Bei Umbu­chung der Reise
Ersatz der Umbu­chungs­kosten bei Umbu­chung aus versi­chertem Grund
Ersatz der Umbu­chungs­kosten bei Umbu­chung aus versi­chertem Grund
Erstat­tung der Umbu­chungs­kosten bis 30 € bei Umbu­chung bis 42 Tage vor Reise­an­tritt, ohne dass ein versi­cherter Grund vorliegt
Erstat­tung der Umbu­chungs­kosten bis 30 € bei Umbu­chung bis 42 Tage vor Reise­an­tritt, ohne dass ein versi­cherter Grund vorliegt
Versi­cherte Gründe
Versi­cherte Gründe
Uner­war­tete schwere Erkran­kung
Uner­war­tete schwere Erkran­kung
Tod, schwere Unfall­ver­let­zung
Tod, schwere Unfall­ver­let­zung
Schwan­ger­schaft, Kompli­ka­tionen während der Schwan­ger­schaft
Schwan­ger­schaft, Kompli­ka­tionen während der Schwan­ger­schaft
Bruch von Prothesen und Locke­rung von implan­tierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Locke­rung von implan­tierten Gelenken
Impfun­ver­träg­lich­keit
Impfun­ver­träg­lich­keit
Organ­spende/-​empfang
Organ­spende/-​empfang
Erheb­li­cher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versi­cherten Person
Erheb­li­cher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versi­cherten Person
Uner­war­tete gericht­liche Ladung
Uner­war­tete gericht­liche Ladung
Adop­tion eines minder­jäh­rigen Kindes
Adop­tion eines minder­jäh­rigen Kindes
Betriebs­be­dingte Kündi­gung, Kurz­ar­beit
Betriebs­be­dingte Kündi­gung, Kurz­ar­beit
Uner­war­teter Arbeits­platz­wechsel, sofern die Probe­zeit in die versi­cherte Reise­zeit fällt
Uner­war­teter Arbeits­platz­wechsel, sofern die Probe­zeit in die versi­cherte Reise­zeit fällt
Uner­war­tete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbil­dungs­ver­hält­nisses mindes­tens 15 Wochen­stunden)
Uner­war­tete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbil­dungs­ver­hält­nisses mindes­tens 15 Wochen­stunden)
Schüler-/​Studen­ten­schutz:
Schüler-/​Studen­ten­schutz:
- Wieder­ho­lungs­prü­fung fällt in die versi­cherte Reise­zeit
- Wieder­ho­lungs­prü­fung fällt in die versi­cherte Reise­zeit
- Nicht­ver­set­zung
- Nicht­ver­set­zung
Verkehrs­mit­tel­ver­spä­tung
Verkehrs­mit­tel­ver­spä­tung
Erkran­kung, Tod eines/​einer zur Reise ange­mel­deten Hundes/​Katze
Erkran­kung, Tod eines/​einer zur Reise ange­mel­deten Hundes/​Katze
Selbst­be­halt Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung für eine Reise 
Selbst­be­halt Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung für eine Reise 
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
Kein Selbst­be­halt außer bei ambu­lant behan­delten Erkran­kungen (20 % des erstat­tungs­fä­higen Scha­dens, mindes­tens jedoch 75 € je versi­cherte Person)

Reiseabbruch-Versicherung (im Premium-Tarif)
Leis­tungs­merk­maleReise­ab­bruch-Versi­che­rung 
Bei Reise­ab­bruch
Bei Reise­ab­bruch
Erstat­tung des gesamten Reise­preises, sofern die Reise inner­halb der ersten Reise­hälfte (max. inner­halb der ersten 8 Tage) abge­bro­chen wird
Erstat­tung des gesamten Reise­preises, sofern die Reise inner­halb der ersten Reise­hälfte (max. inner­halb der ersten 8 Tage) abge­bro­chen wird 
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen (bis maximal zum versi­cherten Reise­preis), sofern die Reise inner­halb der zweiten Reise­hälfte (spätes­tens ab dem 9. Tag) abge­bro­chen wird
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen (bis maximal zum versi­cherten Reise­preis), sofern die Reise inner­halb der zweiten Reise­hälfte (spätes­tens ab dem 9. Tag) abge­bro­chen wird 
Erstat­tung der nach­weis­lich entstan­denen zusätz­li­chen Rück­rei­se­kosten und der hier­durch unmit­telbar verur­sachten sons­tigen Mehr­kosten
Erstat­tung der nach­weis­lich entstan­denen zusätz­li­chen Rück­rei­se­kosten und der hier­durch unmit­telbar verur­sachten sons­tigen Mehr­kosten 
Bei Unter­bre­chung der Reise
Bei Unter­bre­chung der Reise
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen (bis maximal zum versi­cherten Reise­preis)
Erstat­tung der nicht in Anspruch genom­menen Reise­leis­tungen (bis maximal zum versi­cherten Reise­preis) 
Ersatz der Nach­rei­se­kosten, bei einer Rund­reise oder Kreuz­fahrt, um wieder zur Reise­gruppe gelangen zu können
Ersatz der Nach­rei­se­kosten, bei einer Rund­reise oder Kreuz­fahrt, um wieder zur Reise­gruppe gelangen zu können 
Bei verspä­teter Rück­reise
Bei verspä­teter Rück­reise
Erstat­tung der Unter­kunfts­kosten für den verlän­gerten Aufent­halt bei Trans­port­un­fä­hig­keit und Elemen­tar­er­eig­nissen
Erstat­tung der Unter­kunfts­kosten für den verlän­gerten Aufent­halt bei Trans­port­un­fä­hig­keit und Elemen­tar­er­eig­nissen 
Erstat­tung der zusätz­lich Rück­rei­se­kosten und den hier­durch verur­sachten Kosten
Erstat­tung der zusätz­lich Rück­rei­se­kosten und den hier­durch verur­sachten Kosten 
Versi­cherte Gründe
Versi­cherte Gründe
Uner­war­tete schwere Erkran­kung
Uner­war­tete schwere Erkran­kung 
Tod, schwere Unfall­ver­let­zung
Tod, schwere Unfall­ver­let­zung 
Schwan­ger­schaft, Kompli­ka­tionen während der Schwan­ger­schaft
Schwan­ger­schaft, Kompli­ka­tionen während der Schwan­ger­schaft 
Bruch von Prothesen und Locke­rung von implan­tierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Locke­rung von implan­tierten Gelenken 
Impfun­ver­träg­lich­keit
Impfun­ver­träg­lich­keit 
Organ­spende/-​empfang
Organ­spende/-​empfang 
Erheb­li­cher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versi­cherten Person
Erheb­li­cher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versi­cherten Person 
Uner­war­tete gericht­liche Ladung
Uner­war­tete gericht­liche Ladung 
Adop­tion eines minder­jäh­rigen Kindes
Adop­tion eines minder­jäh­rigen Kindes 
Verkehrs­mit­tel­ver­spä­tung
Verkehrs­mit­tel­ver­spä­tung 
Erkran­kung, Tod eines/​einer zur Reise ange­mel­deten Hundes/​Katze
Erkran­kung, Tod eines/​einer zur Reise ange­mel­deten Hundes/​Katze 
Selbst­be­halt Reise­ab­bruch-Versi­che­rung für eine Reise 
Selbst­be­halt Reise­ab­bruch-Versi­che­rung für eine Reise 
Selbst­be­halt
  • Mit Selbst­be­halt bzw. Selbst­be­tei­li­gung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versi­che­rungs­nehmer im Leis­tungs­fall selbst zahlt. 
Kein Selbst­be­halt außer bei ambu­lant behan­delten Erkran­kungen (20 % des erstat­tungs­fä­higen Scha­dens, mindes­tens jedoch 75 € je versi­cherte Person)
Reisegepäck-Versicherung (im Premium-Tarif)
Leis­tungs­merk­maleReise­ge­päck-Versi­che­rung
Versi­che­rungs­summe je Arran­ge­ment
Versi­che­rungs­summe je Arran­ge­ment5.000 €
Versi­che­rungs­schutz 
Versi­che­rungs­schutz 
Wir ersetzen bis maximal zur Versi­che­rungs­summe:
Wir ersetzen bis maximal zur Versi­che­rungs­summe:
Zeit­wert mitge­führter Gegen­stände, wenn sie abhan­den­kommen oder zerstört werden, z.B. durch Raub, Verkehrs­un­fälle oder Brände
Zeit­wert mitge­führter Gegen­stände, wenn sie abhan­den­kommen oder zerstört werden, z.B. durch Raub, Verkehrs­un­fälle oder Brände
Notwen­dige Repa­ra­tur­kosten für beschä­digte, repa­ra­tur­fä­hige Sachen und ggf. eine Wert­min­de­rung (höchs­tens den Versi­che­rungs­wert)
Notwen­dige Repa­ra­tur­kosten für beschä­digte, repa­ra­tur­fä­hige Sachen und ggf. eine Wert­min­de­rung (höchs­tens den Versi­che­rungs­wert)
Mate­ri­al­wert für Film, Bild-, Ton- und Daten­träger
Mate­ri­al­wert für Film, Bild-, Ton- und Daten­träger
Kosten für notwen­dige Ersatz­käufe, wenn Reise­ge­päck nicht am selben Tag ausge­lie­fert wird
Kosten für notwen­dige Ersatz­käufe, wenn Reise­ge­päck nicht am selben Tag ausge­lie­fert wirdbis 500 €
Amtliche Gebühren für die Wieder­be­schaf­fung von Perso­nal­aus­weisen, Reise­pässen, Kraft­fahr­zeug­pa­pieren und sons­tigen Ausweis­pa­pieren
Amtliche Gebühren für die Wieder­be­schaf­fung von Perso­nal­aus­weisen, Reise­pässen, Kraft­fahr­zeug­pa­pieren und sons­tigen Ausweis­pa­pieren
Ober­grenzen:
Ober­grenzen:
Schäden an Wert­sa­chen bis zu
Schäden an Wert­sa­chen bis zu50 % der Versi­che­rungs­summe
Schäden an Brillen, Kontakt­linsen und Hörge­räten, Musik­in­stru­menten, jeweils mit Zubehör je Gegen­stand bis zu
Schäden an Brillen, Kontakt­linsen und Hörge­räten, Musik­in­stru­menten, jeweils mit Zubehör je Gegen­stand bis zu250 €
Schäden an EDV-Geräten und elek­tro­ni­schen Unter­hal­tungs­ge­räten (nicht aber Mobil­te­le­fonen), jeweils mit Zubehör bis zu
Schäden an EDV-Geräten und elek­tro­ni­schen Unter­hal­tungs­ge­räten (nicht aber Mobil­te­le­fonen), jeweils mit Zubehör bis zu50 % der Versi­che­rungs­summe
Schäden an Handys, Smart­phone oder Tablets, jeweils mit Zubehör bis zu
Schäden an Handys, Smart­phone oder Tablets, jeweils mit Zubehör bis zu500 €
Schäden an Golf- und Tauch­aus­rüs­tungs­ge­gen­ständen sowie Fahr­rä­dern, jeweils mit Zubehör bis zu
Schäden an Golf- und Tauch­aus­rüs­tungs­ge­gen­ständen sowie Fahr­rä­dern, jeweils mit Zubehör bis zu50 % der Versi­che­rungs­summe
Schäden an Wellen­bret­tern und Segel­surf­ge­räten, jeweils mit Zubehör, bis zu
Schäden an Wellen­bret­tern und Segel­surf­ge­räten, jeweils mit Zubehör, bis zu50 % der Versi­che­rungs­summe
Versi­cherte Gründe
Versi­cherte Gründe
Straf­bare Hand­lungen Dritter, z. B. Raub und Dieb­stahl 

Inhalte sind nur inner­halb des Fahr­zeugs versi­chert. Ausnahme: Fahr­räder / sons­tige Sport­ge­räte (aber am Fahr­zeug befes­tigt und mit einem Sicher­heits-Stahl­schloss gesi­chert)
Straf­bare Hand­lungen Dritter, z. B. Raub und Dieb­stahl 

Inhalte sind nur inner­halb des Fahr­zeugs versi­chert. Ausnahme: Fahr­räder / sons­tige Sport­ge­räte (aber am Fahr­zeug befes­tigt und mit einem Sicher­heits-Stahl­schloss gesi­chert)
Beschä­di­gung von in Fremd­ge­wahrsam gege­benem Reise­ge­päck
Beschä­di­gung von in Fremd­ge­wahrsam gege­benem Reise­ge­päck
Schäden bei Verkehrs­un­fällen
Schäden bei Verkehrs­un­fällen
Schäden durch Brand, Explo­sion oder Elemen­tar­er­eig­nisse
Schäden durch Brand, Explo­sion oder Elemen­tar­er­eig­nisse

Sie wollen einen PKW im Urlaub mieten? Vermeiden Sie bei einem Unfall eine teure Selbstbeteiligung. Zusätzlich zur Übernahme der Selbstbeteiligung ergänzt der Mietwagen-Schutz die Kfz-Haftpflichtversicherung (Erhöhung der Deckungssumme).

Mehr Infor­ma­tionen & Preise

eKomi - letzte Kunden­be­wer­tungen:

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Habe die Hanse Merkur- Versicherung nach der Empfehlung von Freunden gewählt.

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Worauf muss ich bei der Versi­che­rung von Miet-Campern achten?

Mieten Sie einen Camper oder ein Wohnmobil für Ihren Urlaub an, ist eine komplette Wohnmobil-Reiseversicherung nicht nötig. Denn eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung sind in der Regel im Mietpreis inkludiert. Während die Kfz-Versicherung selbstverschuldete Sach- und Personenschäden an anderen Fahrzeugen abdeckt, werden innerhalb der Vollkaskoversicherung neben Vandalismus selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug erstattet. Dennoch können die enthaltenen Leistungen und Deckungssummen je nach Land stark variieren. 

Achten Sie bei der Anmie­tung eines Campers im besten Fall auf diese Dinge:

  • Die Haftpflicht-Deckungssumme (unabhängig vom Reiseziel) sollte bestenfalls mindestens 1 Mio. € betragen. Vor allem im Ausland liegen die Deckungssummen häufig deutlich niedriger als in Deutschland. Auch Glas- und Reifenschäden sind oftmals nicht abgedeckt. 
  • Die Vollkaskoversicherung sollte einen möglichst geringen Selbstbehalt beinhalten. Mit unserem Miet-Camper-Schutz können Sie den Selbstbehalt auf ein Minimum reduzieren.
  • Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert – oftmals finden Sie Einschränkungen und Ausschlüsse in den Mietbedingungen Ihres Campers.
  • Achten Sie darauf, dass auch ein Fahrzeugdiebstahl abgesichert ist. Wichtig: Eine Diebstahlversicherung sichert nicht Ihr Reisegepäck innerhalb des Wohnmobils ab. Eine Wohnmobil-Inhaltsversicherung lohnt sich, um alle lose im Fahrzeug befindlichen Gegenstände gegen Diebstahl und Beschädigung abzusichern. Auch eine Reisegepäck-Versicherung (enthalten im Premium Tarif) sichert Ihre im Camper mitgeführten Gegenstände zuverlässig ab.

Fragen und Antworten Miet-Camper-Schutz

Wann muss ich den Miet-Camper-Schutz abschließen?

Bis 1 Tag vor Mietbeginn

Der Miet-Camper-Schutz Basic muss mit der Buchung des Fahrzeugs oder spätestens Entgegennahme für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses erfolgen. Der Miet-Camper-Schutz Premium enthält eine Reiserücktrittsversicherung und sollte daher bis 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, müssen Sie die Reise-Rücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung abschließen. 

Welche Fahrzeugarten sind mit der Miet-Camper-Schutz geschützt?

Gemietete Wohnmobile und Wohnwagen

Versichert sind Wohnmobile oder Wohnwagen. Versicherungsschutz besteht, sofern Sie das Fahrzeug bei einer offiziellen und gewerbsmäßig tätigen Fahrzeugvermietung gemietet haben.

Wo gilt der Miet-Camper-Schutz

Weltweit

Der Miet-Camper-Schutz gilt weltweit.

Wie verhalte ich mich, wenn der Versicherungsfall eintritt?

24-Stunden Notruf-Service und Schadenformular

Im Notfall erreichen Sie unseren 24-Stunden-Notruf-Service rund um die Uhr unter: +49 40 5555-7877. Einen Schaden melden Sie über das Online-Schadenformular. Lesen Sie auch wichtige Informationen zum Verhalten im Notfall.

Auch im Notfall immer dabei – Unter­lagen auf Ihrem Handy

Nie mehr Versicherungsunterlagen und Notrufnummern suchen – mit dem Mobile Pass Vertragsdaten digital auf Ihrem Smartphone oder Tablet speichern.

Schon gewusst? Fakten zum Miet-Camper-Schutz

Redu­zie­rung des Selbst­be­halts

Wie wird der Selbstbehalt in der Kaskoversicherung reduziert?

Sind Sie in einen Unfall verwickelt oder wird Ihr Camper entwendet, können schnell hohe Kosten für Sie entstehen. Zwar ist bei Anmietung Ihres Fahrzeugs in der Regel eine Kaskoversicherung enthalten, dennoch ist diese oft an hohe Selbstbeteiligungskosten bei einem Schaden geknüpft. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, erstattet unser Miet-Camper-Schutz Ihren Selbstbehalt zu einem Großteil.

Beispiel: Trägt Ihr angemietetes Wohnmobil einen Schaden in Höhe von 4.000 € davon und der Selbstbehalt in der Kaskoversicherung liegt bei 1.500 €, müssten Sie die 1.500 € aus eigener Tasche bezahlen. Innerhalb unserer Miet-Camper-Versicherung reduziert sich Ihr Eigenanteil auf nur noch 250 €.

Glas- und Reifen­schutz

Welche Vorteile bietet der Glas- und Reifenschutz?

Sie haben ein Wohnmobil oder einen Camper mit Vollkaskoversicherung angemietet? Achten Sie genau auf die integrierten Leistungen. Oftmals sind Beschädigungen am Glas, Unterboden und an Reifen nicht innerhalb der Kaskoversicherung automatisch abgedeckt.

Unser Miet-Camper-Schutz übernimmt diese vertraglich geschuldeten Kosten. Abgedeckt sind Unfallschäden an Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe, Außenspiegeln und Dach Ihres Mietfahrzeugs.


Reise­rück­tritt und -abbruch

Wozu ein Reiseschutz-Paket?

Auch bei einer Ferienwohnung auf vier Rädern können hohe Kosten entstehen, falls Sie Ihre Reise unerwartet stornieren oder abbrechen müssen. Eine zusätzliche Absicherung lohnt sich daher: Innerhalb der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung (im Premium-Tarif) übernehmen wir Ihre Storno- oder Mehrkosten, falls Sie aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses von Ihrer Buchung zurücktreten oder Ihre Wohnmobil-Reise gar abbrechen müssen.

Auch Umbuchungskosten aus versichertem Grund erstatten wir. Alle versicherten Gründe finden Sie auch innerhalb der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Reise­ge­päck-Versi­che­rung

Deckt die Reisegepäck-Versicherung alle mitgeführten Gegenstände ab?

Die Reisegepäck-Versicherung (im Premium-Tarif) deckt wie eine Wohnmobil-Inhaltsversicherung alle lose im Fahrzeug befindlichen Gegenstände gegen Diebstahl und Beschädigung bis zu einer Versicherungssumme von 5.000 € ab. Auch Fahrräder und sonstige Sportgeräte sind versichert, sofern sie am Fahrzeug befestigt und mit einem Sicherheits-Schloss gesichert sind.

Für Schäden an z. B. Wertsachen, Wellenbrettern, Surfgeräten, Tauch- oder Sportausrüstungen übernehmen wir bis zu 50 % der Versicherungssumme. Dabei erstatten wir stets den Zeitwert Ihrer mitgeführten Gegenstände, das heißt ihren Wert zum Schadenszeitpunkt.

Miet-Camper-Schutz berechnen & direkt buchen

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Miet-Camper-Schutz Basic

9,50

Beispielpreis pro Tag und Camper, Basic, Mietpreis 100 € / Tag

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Miet-Camper-Schutz Premium

11,50

Beispielpreis pro Tag und Camper, Premium, Mietpreis 100 € / Tag

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