FAQ – wir beantworten Ihre Fragen

Ein Mann steht mit einem Handy in der Hand an einer Straße. Im Hintergrund sind Geschäfte zu sehen.

FAQs

  • Fragen rund um unsere Versicherungen
  • Antworten auf die wichtigsten Fragen
  • Hilfe für den Versicherungsabschluss
Die Ergebnisse werden sofort bei Eingabe angezeigt. Es werden alle Ergebnisse zu allen eingegebenen Begriffen angezeigt. Es werden auch Ergebnisse angezeigt, in denen der Suchbegriff Teil eines Wortes ist.

Buchungszeitpunkt & Verlängerung

Wann muss ich meine Reiseversicherung abschließen?

Abschlussfristen

Sie sollten jede Reiseversicherung, die eine Reiserücktrittsversicherung enthält, sofort bei der Buchung der Reise für die gesamte Dauer der Reise abschließen. Spätestens ist der Abschluss 30 Tage vor Ihrem Reisebeginn möglich. Für Flugreisen bietet die HanseMerkur Reiseversicherung Ihnen auch eine Last-Minute-Versicherung an (wird automatisch bei der Buchung erkannt). Diese können Sie zwischen 30 bis 0 Tage vor Reisebeginn abschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Alle anderen Reiseversicherungen können Sie jederzeit vor Reiseantritt abschließen. Schließen Sie die Reiseversicherung immer für die gesamte Dauer der Reise ab. Bei einigen Incoming-Versicherungen ist auch eine spätere Buchung möglich. Bitte beachten Sie hier die Regelungen auf der jeweiligen Produktseite.

Versicherungsschutz besteht immer erst nach Zahlung der Prämie. Ereignisse, die vor der Zahlung der Prämie eingetreten sind, sind nicht versichert.

Bis wann kann ich eine Last-Minute-Reiseversicherung abschließen?

Kurzfristige Buchungen werden automatisch erkannt

Als Last Minute gelten Reisen weltweit, die Sie bis höchstens 30 oder weniger Tage vor dem Reiseantritt gebucht haben. Eine Last-Minute-Reiseversicherung können Sie bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abschließen. Eine Last-Minute-Reise wird automatisch bei der Buchung der Reiseversicherung erkannt.

Kann ich eine Reiseversicherung auch nach Reisebeginn abschließen?

Hinweise für den Buchungszeitpunkt

Grundsätzlich können Reiseversicherungen nur vor Beginn einer Reise abgeschlossen werden. Bei einigen Reiseversicherungen gelten Ausnahmen:

  • Reiseversicherungen für ausländische Gäste (bis 5 Jahre, für Gästegruppen bis 1 Jahr): können jederzeit, auch nach Einreise in Deutschland, für die gesamte verbleibende Reisedauer abgeschlossen werden.
  • Visum-Versicherung: muss vor der Einreise in Deutschland oder einen anderen europäischen Staat für die gesamte Aufenthaltsdauer abgeschlossen werden.
  • Young Travel (Incoming): kann jederzeit, auch nach Einreise in Deutschland, abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung für die gesamte noch verbleibende Reisedauer abgeschlossen werden muss.
Kann ich eine Reiseversicherung verlängern?

Anschlussverträge für langfristige Auslandsversicherungen

Nein, unsere Reiseversicherungen können nicht verlängert werden. Sie können aber bei speziellen langfristigen Versicherungen aber einen Antrag auf einen Anschlussvertrag stellen. Für eine schnelle Bearbeitung nutzen Sie dafür bitte unser spezielles Online-Formular für einen Anschlussvertrag.

Dies gilt z. B. bei folgenden Versicherungen:

Auslandkrankenversicherung bis 1 Jahr/5 Jahre

Reiseversicherung für ausländische Gäste bis 5 Jahre

Reiseversicherung für ausländische Gästegruppen bis 1 Jahr

Young Travel

Dabei darf die maximale erlaubte Versicherungsdauer (365 Tage bzw. 5 Jahre) insgesamt nicht überschritten werden. Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor Ende der ursprünglich vereinbarten Versicherungsdauer stellen und wir dem Anschlussvertrag zustimmen. Versichert sind bei einem Anschlussvertrag nur Versicherungsfälle bzw. Krankheiten und deren Folgen, die NACH Abschluss des Anschlussvertrags neu entstehen.

Wir empfehlen Ihnen die Vertragslaufzeit für den maximal in Frage kommenden Reisezeitraum zu beantragen, da eine Anschlussversicherung immer individuell geprüft wird und ggf. abgelehnt werden kann. Sollten Sie früher von Ihrer Auslandsreise zurückkehren kann der Versicherungsschutz vorzeitig beendet werden. Bitte reichen Sie uns hierfür einen geeigneten Nachweis ein (z. B. ein Flugticket oder einen neuen Versicherungsnachweis). Ihr Vertrag wird in diesem Fall frühestens zu dem Zeitpunkt beendet, an dem wir über die vorzeitige Beendigung ihrer Reise Kenntnis erlangen. Zu viel gezahlte Prämien werden anteilig erstattet. Nutzen Sie für eine schnellere Bearbeitung bitte auch hier unser spezielles Online-Formular für die vorzeitige Vertragsbeendigung.

Leistungen & Bedingungen

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

Abhängig von der Art der Reiseversicherung

Der Beginn und das Ende des Versicherungsschutzes sind abhängig von der Art der Reiseversicherung und den von Ihnen angegebenen Reisedaten (Reisebeginn und Reiseende).

Reiserücktrittsversicherung: Die Reiserücktrittsversicherung beginnt mit der Zahlung der Versicherungsprämie und endet mit dem Antritt der Reise.

Reiseabbruch-Versicherung: Der Schutz beginnt, sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten.

Auslandskrankenversicherung: Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie aus dem deutschen Staatsgebiet ausreisen bzw. aus dem Staatsgebiet, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Er endet, sobald Sie wieder in Ihr Heimatland einreisen.

Notfall-Versicherung: Der Schutz der Notfall-Versicherung beginnt, je nach Leistung, wenn Sie die Reise antreten oder im Ausland eintreffen. Er endet bei Reiseende oder wenn Sie das Ausland verlassen.

Reisegepäck- und Reise-Unfallversicherung: Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Antritt der versicherten Reise, sofern die Prämie vor Reiseantritt bezahlt wurde, und endet mit Reiseende.

Beachten Sie für alle Reiseversicherungen auch die jeweiligen Hinweise auf der Website oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Reiseversicherungen müssen für die gesamte Reisedauer abgeschlossen werden. Geben Sie bei Vertragsschluss den Reisebeginn und das Reiseende immer richtig an. Eine fehlerhafte Angabe kann zu unserem Rücktritt vom Versicherungsvertrag und zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen.

Weitere Informationen zum Reiseantritt finden Sie in unserem Glossar.

Besteht Versicherungsschutz bereits für die Hin- und Rückreise?

Beginn bei Ausreise

Die Versicherung beginnt am Tag der Ausreise mit Verlassen des Heimatlandes, wenn Sie den Versicherungsbeginn entsprechend beantragt haben. Voraussetzung ist außerdem, dass die Prämie bezahlt wurde.

Die Reiserücktrittsversicherung ist eine Ausnahme. Sie beginnt bereits nach Abschluss mit Zahlung der Prämie und endet mit dem Antritt der Reise.

Wo finde ich die Kündigungsfristen?

Vereinbarte Ablauftermine

Für Reiseversicherungen für eine Einzelreise gibt es keine Kündigungsfristen. Die Versicherungen werden mit Ende der Reise beendet.

Die Kündigungsfristen für Jahres-Versicherungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die meisten aktuellen Jahres-Versicherungen verlängern sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht durch den Versicherungsnehmer mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt werden. Bei vielen älteren Tarifen beträgt die Frist drei Monate.

Einige langfristige Reiseversicherungen und Reiseversicherungen für ausländische Gäste können bei vorzeitiger Abreise zur nächsten Prämienfälligkeit beendet werden. Bitte reichen Sie uns hierfür einen geeigneten Nachweis ein (z. B. ein Flugticket oder einen neuen Versicherungsnachweis). Ihr Vertrag wird in diesem Fall frühestens zu dem Zeitpunkt beendet, an dem wir über die vorzeitige Beendigung ihrer Reise Kenntnis erlangen. Zu viel gezahlte Prämien werden anteilig erstattet. Die genauen Bestimmungen für Ihre Versicherung entnehmen Sie bitte jeweils den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Auch die Kündigungsfristen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wenn Sie Ihren Vertrag beendigen müssen, nutzen Sie für eine schnellere Bearbeitung bitte unsere Online-Formulare.

Kann ich eine Auslandskrankenversicherung vorzeitig beenden?

Kündigung bei früherer Rückreise ins Heimatland

Bei langfristigen Auslandskrankenversicherungen und Reiseversicherungen für ausländische Gäste können Sie den Versicherungsvertrag bei einer vorzeitigen Beendigung der Auslandreise beenden. Bitte reichen Sie uns hierfür einen geeigneten Nachweis ein (z.B. ein Flugticket oder einen neuen Versicherungsnachweis). Ihr Vertrag wird in diesem Fall frühestens zu dem Zeitpunkt beendet, an dem wir über die vorzeitige Beendigung ihrer Reise Kenntnis erlangen. Zu viel gezahlte Prämien werden anteilig erstattet. Bitte informieren Sie sich über die Beendigung Ihrer Versicherung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


Nutzen Sie für eine schnellere Bearbeitung bitte unser spezielles Online-Formular für die vorzeitige Vertragsbeendigung.

In welchen Reiseversicherungen gibt es den Selbstbehalt?

Selbstbehaltsregelungen

Selbstbehalt gibt es bei den Urlaubsversicherungen in der Reiserücktrittsversicherung, in der Last-Minute-Reiserücktrittsversicherung und in der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung. Der Selbstbehalt fällt an, wenn das versicherte Ereignis eine ambulant behandelte Erkrankung ist. Dabei beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens. Weitere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen zur Reiserücktrittskostenversicherung.

Außerdem gibt es bei langfristigen Reiseversicherungen (z. B. in Auslandskrankenversicherung oder Reise-Haftpflichtversicherung) und bei Incoming Versicherungen teilweise einen Selbstbehalt.

Wer sind Risikopersonen?

Andere Personen, die der Versicherungsschutz erfasst

Risikopersonen sind andere Personen, die neben dem Versicherten selbst vom Versicherungsschutz erfasst sind: 

  • Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.
  • Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihrer bzw. Ihres
    • Ehepartnerin bzw. Ehepartners oder
    • Lebenspartnerin bzw. Lebenspartners oder
    • Lebensgefährtin oder Lebensgefährten 
  • Diejenigen Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen

  • Begleitpersonen bei Gruppenreisen, wenn separat vereinbart

Als Angehörige zählen:

  • Ehepartnerin bzw. Ehepartner, Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner, Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte
  • Großeltern und Enkel
  • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern
  • Geschwister
  • Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder
  • Schwiegermutter/-vater, /-sohn, /-tochter, Schwägerin, Schwager sowie angeheiratete Großeltern oder angeheiratete Enkel
  • Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten
  • Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
Was ist eine „unerwartete schwere Erkrankung“?

Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein.

Die Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung kann im Falle einer unerwarteten schweren Krankheit in Anspruch genommen werden.

Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein.

Die Erkrankung ist in folgenden Fällen unerwartet:

  • Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.
  • Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.

Beispiele für schwere Erkrankungen (nicht abschließend):

  • Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert.
  • Die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass die versicherte Person aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann.
  • Wegen dieser ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoperson ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich.

Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiserücktrittsversicherung (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person schließt für eine gebuchte Reise eine Versicherung ab. Kurz vor Reiseantritt erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt.
  • Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung eine Lungenentzündung diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen.

Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiseabbruch-Versicherung (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person schließt für eine gebuchte Reise eine Versicherung ab. Während der Reise erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt.
  • Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung eine Lungenentzündung während der Reise der versicherten Person diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen.

Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. 

Beispiel, bei dem keine „unerwartete schwere Erkrankung“ vorliegt (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person leidet unter einer Erkrankung, bei der Schübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind (z. B. Multiple Sklerose, Morbus Crohn). In den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss wurde eine Behandlung für die bestehende Erkrankung durchgeführt. Daher wird für die Verschlechterung dieser Erkrankung nicht geleistet.
Wie kann ich meine Vertragsdaten digital auf dem Smartphone speichern?

Speichern Sie Ihre Vertragsdaten digital mit dem "Mobile Pass".

Nach Abschluss einer Reiseversicherung der HanseMerkur haben Sie mit dem "Mobile Pass" die Möglichkeit, Ihre Vertragsunterlagen digital auf Ihrem Smartphone oder Tablet abzuspeichern. So haben Sie auch unterwegs stets vollen Überblick über ihre Policen und können Schäden direkt online melden. 

Wie das funktioniert? Sowohl auf der 5. Seite unseres Buchungsassistenten, als auch in der Versicherungsbestätigungsmail finden Sie zwei Buttons zum Download des „Mobile Pass“. Je nach Betriebssystem Ihres Smartphones können Sie sich den Versicherungs-Pass in Ihr "Apple Wallet" oder in "Google Pay" abspeichern.

Im digitalen Versicherungs-Pass sind für Sie alle wichtigen Informationen hinterlegt:

  • Versicherungsnummer
  • Versicherungsprodukt
  • Versicherungsnehmer
  • Versicherte Personen
  • Versicherungszeitraum
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen
  • Produktinformationen

Folgende Features beinhaltet der „Mobile Pass“ außerdem:

  • Kundenservice-Nummer
  • 24h-Notfall-Nummer
  • Kundenservice-Mail
  • Online Schadenmeldung

Zahlungsmöglichkeiten

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Wählen Sie zwischen SEPA-Lastschrift, Kreditkarte und Paypal

Sie können bei uns die Bankabbuchung bzw. die SEPA-Lastschrift, Kreditkartenzahlung (Visa, Mastercard, American Express und Diners Club International) und Paypal wählen.

Ausnahme: Wenn Sie eine längerfristige Auslandskrankenversicherung (> 1 Jahr Aufenthalt) zusammen mit einem Zusatzpaket abschließen, haben Sie leider nicht die Möglichkeit, per Paypal zu bezahlen.

Der Einzug der Beträge erfolgt bei Einmalzahlung sofort bei Buchung der Versicherung, bei Jahres-Versicherungen erfolgt er bei der ersten Abbuchung ebenfalls sofort und bei ggf. anfallenden Folgeprämien jeweils zur nächsten Fälligkeit, die sich aus dem jeweiligen Versicherungsbeginn ergibt.

Wie funktioniert eine SEPA-Lastschrift?

Einmalige oder wiederkehrende Kontobelastung

SEPA – steht für „Single Euro Payment Area“ (deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Das SEPA-Basislastschriftmandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung. Es wird, wie die Einzugsermächtigung auch, explizit erteilt. Die fällige Prämie wird Ihrem Konto einmalig belastet. Bei Jahres-Versicherungen und Ratenzahlungen erfolgt der Einzug wiederkehrend.

IBAN – die Kennung des Kontos bei einem Kreditinstitut, mit der international Überweisungen durchgeführt werden. Die IBAN setzt sich aus 4 Teilen zusammen. Dem 2-stelligen Länderkennzeichen, einer 2-stelligen Prüfziffer, der nationalen Bankleitzahl und der nationalen Kontonummer (wird ggf. links mit Nullen aufgefüllt). Jedes Land hat eine definierte Länge der IBAN. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig, in Österreich 20-stellig.

BIC – internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts mit der am länderübergreifenden Zahlungsverkehr teilgenommen werden kann. Sie ist 11-stellig. Die Stellen 1-4 sind die Bankbezeichnung, die Stellen 5-6 die Länderkennung, die Stellen 7-8 die Orts/Regionalangaben und die Stellen 9-11 die Filialbezeichnung (bleibt ggf. leer oder wird mit „XXX“ aufgefüllt).

Gläubiger-ID – ist eine eindeutige Kennung des abbuchenden Gläubigers. Die Nummer wird bei der Bundesbank beantragt und von dieser erteilt.

Mandatsreferenz – eindeutige Kennzeichnung eines erteilten SEPA-Mandats im Zahlungsverkehr. Auf jeder Abbuchung erscheint die Mandatsreferenz.

Zahlungsdienstleister – damit ist das Kreditinstitut gemeint, bei dem das Konto besteht. Ihre Bank, Sparkasse etc.

Definitionen & Reisearten

Was gilt als Familie?

Familiendefinition

Einmalige Versicherungen:

Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (maximal 7 Kinder) bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.
Hinweis: Die Familientarife gelten nicht für 2 Erwachsene ohne Kinder.

Jahresversicherungen:

Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 26. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme.

Hinweis: Auch 2 Erwachsene können zusammen den Familientarif abschließen.

Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme.

Familienprämien werden über den Gesamtreisepreis berechnet.

Nach dem 26. Geburtstag von Kindern stellt die HanseMerkur zum nächsten Zahlungstermin von der Familienversicherung auf Einzelversicherungen um, d. h. versicherte Kinder werden am Ende des Versicherungsjahres, in dem sie ihren 26. Geburtstag hatten, auf Einzelversicherungen umgestellt.

Was gilt als Gruppe?

Gruppendefinition

Eine Gruppe besteht aus mindestens 10 Personen und bei Bahnreisen aus mindestens 6 Personen. Das Reisedatum und das Reiseziel müssen für alle Gruppenreisenden identisch sein.

Wird die Gruppe von einem Reiseleiter begleitet und kann keine Ersatzperson gestellt werden, muss dieser zusätzlich eine Reiseleiterabsicherung abschließen.

Wie wird eine Fahrt mit dem Autoreisezug versichert?

Hinweis für die Online-Buchung

Wenn Sie mit dem Autoreisezug fahren, wählen Sie bitte bei der Reiserücktrittsversicherung bei Reiseart „Ausschließlich ein Mietobjekt“ aus – so ist Ihre Reise passend abgesichert.

Was gilt als Busreise?

Transportmittel Bus

Unter den Begriff Busreise fallen Reisen, bei denen Sie für einem Hotelaufenthalt mit einem Bus an- und abreisen oder mit einem Bus im Zielgebiet reisen.

Was gilt als Schiffsreise?

Auch bei kombinierten Reisen

Schiffsreisen sind alle Reisen auf dem Wasser. Bitte wählen Sie bei der Buchung Ihrer Reiseversicherung die Reiseart „Schiffsreise“ aus, wenn der Anteil der Reisedauer für die Schiffsreise mehr als ein Drittel der Gesamtreisedauer ausmacht (z. B. 1 Woche Flusskreuzfahrt und 1 Woche Hotel).

Beispiele:

  • Kreuzfahrten
  • Flusskreuzfahrten
  • Segeltörns
  • Jachtcharter

Ausnahmen:
„Blaue Reise“ in der Türkei und Nilkreuzfahrten aus den Veranstalterkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. Bitte wählen Sie in diesem Fall die Reiseart „Flugreise“.

Wie versichere ich eine Fährpassage?

Gilt nicht als Schiffsreise

Für Fährpassagen gelten andere Prämien als für Schiffsreisen. Ob es sich um eine Fährpassage handelt, steht auf der Buchungsbestätigung für Ihre Reise. Nur wenn auf dieser „Fährpassage“ nicht explizit erwähnt wird, wählen Sie bitte die Reiseart „Schiffsreise“. Wenn es sich um eine Fährpassage handelt, geben Sie bei Reiseart „ausschließlich Mietobjekt“ an, wenn Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung buchen. Bei einem Reiseschutz Gold oder einem Reiseschutz Platin wählen Sie bitte bei Reiseart „Flugreise“.

Wie versichere ich Jachtcharter?

Gilt als Schiffsreise

Bitte wählen Sie während der Buchung Ihrer Reiseversicherung bei Reiseart „Schiffsreise“ aus.

Jeder Teilnehmer der Yachtreise muss seinen Anteil selbst versichern. Für die Berechnung der Einzelprämie berechnen Sie den Gesamtreisepreis und teilen ihn durch die Anzahl der mitreisenden Personen. Der Skipper muss den gesamten Charter zusätzlich versichern, wenn durch seinen Ausfall der gesamte Charter abgesagt werden kann. Hier sichern Sie sich als Reiseleiter ab: Reiseleiterabsicherung.

Wie versichere ich meinen Urlaub in einer Ferienwohnung?

Für die Absicherung einer Ferienwohnung ohne Anreise Mietobjekt wählen

Wenn Sie eine Ferienwohnung gemietet haben, wählen Sie bei der Buchung Ihrer Rücktrittsversicherung bitte bei Reiseart „ausschließlich Mietobjekt“. Handelt es sich um eine kombinierte Reise und Sie möchten auch die Anreise mitversichern, wählen Sie bei Reiseart Ihr Verkehrsmittel aus: „Flugreise“, „Auto-, Bus- oder Bahnreise“ oder „Schiffsreise“. Bitte addieren Sie in diesem Fall alle Einzelpreise und geben den Betrag bei „Gesamtreisepreis“ an.

Wie versichere ich eine Reise mit verschiedenen Verkehrsmitteln?

Hinweise für kombinierte Verkehrsmittel

Bei einer Anreise mit verschiedenen Verkehrsmitteln wählen Sie bitte bei Reiseart das Hauptverkehrsmittel (z. B. „Flugreise“ oder „Auto-, Bus-, Bahnreise“). Bitte geben Sie in diesem Fall bei Reisepreis den Gesamtreisepreis inklusive weiterer Verkehrsmittel an (z. B. den Zubringer per Bus oder Bahn bei einer Flugreise). Wenn Sie am Urlaubsort zusätzlich einen Mietwagen gemietet haben, müssen auch diese Kosten in den Gesamtreisepreis aufgenommen werden.

Bei einer kombinierten Schiffs- oder Rundreise gilt folgende Berechnung: Ist der Anteil der Reisedauer für die Schiffsreise größer als ein Drittel der Gesamtreisedauer (z. B. 1 Woche Flusskreuzfahrt und 1 Woche Hotel), wählen Sie bitte die Reiseart „Schiffsreise“.

Sicherheit

Wie sicher ist meine Online-Buchung?

Verschlüsselte Übertragung

Wir garantieren Ihnen höchste Sicherheit im Umgang mit Ihren Daten bei einem Abschluss einer HanseMerkur Reiseversicherung innerhalb unserer Buchungsstrecke.

Was ist SSL?

Verschlüsselungsprotokoll zur Datenübertragung

SSL (Abkürzung für „Secure Socket Layer“) ist ein allgemein anerkanntes Verschlüsselungsprotokoll zur Datenübertragung im Internet. SSL sorgt dafür, dass Ihre Daten verschlüsselt über das Internet geschickt werden und vor unerwünschten Zugriffen und Manipulationen geschützt sind.

Wie sicher ist meine Kreditkartenzahlung?

PCI-Sicherheit für Ihre Kreditkarte

Die HanseMerkur Reiseversicherung erfüllt den Sicherheitsstandard PCI (Payment Card Industry Data Security Standard) einer weltweiten neutralen Instanz für Kreditkartenzahlungen. Durch diese PCI-Konformität wird Ihre Zahlung per Kreditkarte noch sicherer und Betrugsfällen wird entgegengewirkt.

Mit diesem verbindlichen Sicherheitsstandard wird gewährleistet, dass die HanseMerkur Reiseversicherung zu keinem Zeitpunkt in Kontakt mit Ihren Kreditkartendaten kommt und diese nicht verarbeitet.

Schaden

Wie erreiche ich die HanseMerkur Reiseversicherung im Notfall?

Notruf-Service

Für Notfälle während der Reise gibt es die sogenannte „Notfall-Versicherung“. Dafür wurde der weltweite 24-Stunden-Reise-Notruf-Service eingerichtet. Sie erreichen unsere Mitarbeiter rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 40 5555-7877. Mehr erfahren

Welche Unterlagen reiche ich im Schadenfall ein?

Hinweise für den Ernstfall

Im Schadenfall benötigen wir grundsätzlich folgende Unterlagen und Angaben:

  • Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters
  • Kopie des Versicherungsnachweises
  • Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrags die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (bei Auslandsüberweisungen die IBAN und den BIC)
  • Adressdaten des Versicherungsnehmers

Abhängig von der Versicherungsart spezielle Dokumente – weitere Infos erhalten Sie im Bereich Schadenmeldung. Bei Schadeneinreichung per Mail bitte Grafiken und Fotos nur gut lesbar und nur als Mailanhang mitschicken.

Senden Sie bitte die vollständigen Unterlagen an die:
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK
Postfach
20352 Hamburg
E-Mail: reiseleistung@hansemerkur.de

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihren Schaden online einzureichen: Online-Schadenmeldung

Wie verhalte ich mich, wenn ich krank werde?

Wir sind für Sie da

Wenn Sie medizinische Hilfe benötigen, sind Sie mit einer Reiseversicherung der HanseMerkur gut abgesichert. Sie erreichen unsere Mitarbeiter des 24-Stunden-Reise-Notruf-Services rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 40 5555-7877. Nach dem Schadenfall füllen Sie das Formular für Versicherungsfälle in der Auslandsreisekrankenversicherung vollständig und wahrheitsgemäß aus und senden es schnellstmöglich an uns zurück. Wenn wir weitere Belege als die im Formular geforderten benötigen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten:

Verhalten im Notfall

Schaden melden

Was mache ich im Falle eines Unfalls während der Reise?

Wichtige Hinweise

Wer eine Reise-Unfallversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung besitzt und einen Unfall hatte, geht wie folgt vor:

  1. Suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf.
  2. Melden Sie den Unfall unverzüglich schriftlich oder telefonisch der HanseMerkur Reiseversicherung unter diesen Kontaktdaten: Schadenfall melden

Einen Unfall mit Todesfolge melden Sie uns bitte innerhalb von 48 Stunden.

Was muss ich bei der Reise-Haftpflichtversicherung beachten?

Verhalten im Haftpflicht-Fall

  1. Bekennen Sie sich dem Geschädigten gegenüber auf keinen Fall schuldig und dokumentieren Sie den Unfall durch Fotos, Skizzen etc.
  2. Notieren Sie Namen und Adressen von Anspruchstellern und Zeugen.
  3. Melden Sie uns den Schaden.
Werden Umbuchungskosten erstattet?

Bei rechtzeitiger Umbuchung ohne Begründung möglich

Wir erstatten Ihnen die Umbuchungskosten bis maximal 30 € pro Person/Objekt. Dafür muss bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt umgebucht worden sein ohne Rücktrittsbegründung. Sollten Sie aus einem in der Reiserücktrittsversicherung angegebenen Grund umbuchen, erstatten wir bis zur Höhe der Stornogebühr. Der Versicherungsschutz gilt für die Reiserücktrittsversicherung.

Was muss ich beim Mietwagen- und Miet-Camper-Schutz (Selbstbehaltsausschluss-Versicherung - SBAV) beachten?

Wichtige Hinweise für den Schadenfall

  1. Bitte prüfen Sie sowohl bei Übernahme, als auch bei Rückgabe des Mietfahrzeuges, den Fahrzeugzustand und lassen Sie eventuelle vorhandene Vorschäden auf dem Übernahmeprotokoll dokumentieren.
  2. Achten Sie bei Rückgabe des Mietfahrzeuges unbedingt auf die korrekte Dokumentation des Fahrzeugzustandes und unterschreiben Sie das Rückgabeprotokoll nur im Falle einer korrekten Dokumentation.
  3. Im Falle einer Beschädigung wird Ihnen der Selbstbehalt oder ein Teil des Selbstbehalts in Rechnung gestellt. Die Höhe der Beschädigung, bzw. der Schadenabrechnung, muss jedoch durch geeignete Nachweise (Kostenvoranschlag, Reparaturrechnung) nachgewiesen werden. Bitte fordern Sie diese Unterlagen bei Ihrem Vermieter an.
  4. Im Falle einer Beschädigung durch Dritte, kontaktieren Sie bitte unmittelbar die nächste Polizeidienstelle.
Wird der Neuwert erstattet?

Ersatz des Versicherungswerts

Wird der Neuwert abhandengekommener oder beschädigter Sachen erstattet?

Für zerstörte oder abhandengekommene Sachen ersetzen wir den Versicherungswert zur Zeit des Schadeneintrittes. Als Versicherungswert gilt der Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte an Ihrem ständigen Wohnort anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages (Zeitwert).

Für beschädigte und reparaturfähige Sachen übernehmen wir die notwendigen Reparaturkosten und eine ggf. bleibende Wertminderung, höchstens jedoch den Versicherungswert.

Darf ich in den USA eine Vorauszahlung im Krankenhaus leisten?

Keine Vorauszahlung leisten

Nehmen Sie in den USA bei Krankenhausaufenthalten gesundheitstechnische Dienstleistungen in Anspruch, leisten Sie bitte auf gar keinen Fall eine Vorauszahlung für die anfallenden Kosten, auch wenn Sie vom Leistungserbringer hierzu aufgefordert werden. Eine Prüfung der erbrachten Leistungen und Kosten kann durch die Vorauszahlung erheblich erschwert werden. Wir als Ihr Versicherer können Sie dann nicht mehr vor ungerechtfertigten Kostenerhebungen schützen. Ein Krankenhaus darf auch in den USA die Behandlung eines Patienten nicht verweigern. Wenden Sie sich bei Bedarf und für weitere Informationen auch gerne an unseren 24-Stunden-Notruf-Service (aus dem Ausland: +49 40 5555-7877).

Weitere Tipps für Ihre Auslandskrankenversicherung und USA-Reise

Was muss ich bei der Autoreisezug- und Fährversicherung beachten?

Schäden schnell dem Beförderungsunternehmen mitteilen

Zeigen Sie die Schäden unverzüglich dem Beförderungsunternehmen an. Lassen Sie sich von diesem eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Diese reichen Sie zusammen mit den Buchungsunterlagen bei der HanseMerkur Reiseversicherung ein.

Schäden, die durch strafbare Handlungen Dritter hervorgerufen wurden, melden Sie bitte unverzüglich der für den Schadensort zuständigen Polizeidienststelle. Lassen Sie sich das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen. Senden Sie das Original an die HanseMerkur Reiseversicherung.

Überschreitet der Schaden die Summe von 250 €, warten Sie bitte mit der Reparatur, bis die HanseMerkur Reiseversicherung eine Weisung dafür erteilt.

Keine Angst vorm Kleingedruckten – wir erklären die wichtigsten Begriffe.

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Coronavirus

Alle Fragen zu unseren Reiseversicherungen in Bezug auf das Coronavirus finden Sie hier.