Eine Frau liegt auf dem Bett und hat die Augen geschlossen.

Reiseabbruch-Versicherung

  • Erstattung der Kosten bei Abbruch, Unterbrechung oder Verspätung
  • Einzeln oder als Paket abschließbar
  • Umfassend geschützt

Reiseabbruch-Versicherung – der HanseMerkur

Sorglos verreisen

Eine Reiserücktrittsversicherung kennt jeder. Sie ist mittlerweile Standard und wird von vielen Urlaubern für Reisen in Anspruch genommen. Eine Reiseabbruch-Versicherung dagegen ist noch relativ unbekannt.

Was ist eine Reiseabbruch-Versicherung und was ist versichert?

Während Sie mit der Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten vor Reiseantritt absichern, leistet die Reiseabbruch-Versicherung, wenn nach Antritt der Reise diese abgebrochen oder die Urlaubsreise unterbrochen werden muss. Der Abbruch muss dabei unverschuldet und unvorhergesehen und die Beendigung der Urlaubsreise für den Urlauber nicht mehr zumutbar sein. Wann sich eine Reiseabbruch-Versicherung lohnt, in welchen Fällen sie greift und worauf Sie bei Abschluss außerdem achten sollten.

Warum eine Reiseabbruch-Versicherung abschließen?

Bei Reiseabbruch

Unterbrechung der Reise

Verspätete Rückreise

Wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen ...

Die Reiseabbruch-Versicherung der HanseMerkur schützt Sie vor hohen Mehrkosten, wenn Sie Ihre Urlaubsreise abbrechen, unterbrechen oder verspätet zurückreisen müssen. Bei Reiseabbruch erstattet sie ...

  • ... den gesamten Reisepreis, sofern Sie Ihre Reise innerhalb der 1. Reisehälfte (max. 8 Tage) abbrechen müssen,
  • ... nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, z. B. gebuchte Tagesausflüge, bis maximal zum versicherten Reisepreis, sofern Sie Ihre Reise innerhalb der 2. Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abbrechen müssen,
  • ... nachweislich entstandene Rückreisekosten und unmittelbar hierdurch verursachte Mehrkosten.

Gut zu wissen: Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % fällt in der Reiserücktrittsversicherung für eine Reise nur bei ambulant behandelten Erkrankungen an. Bei allen anderen Versicherungsfällen gibt es keinen Selbstbehalt.

Wenn Sie Ihre Reise unterbrechen müssen ...

Müssen Sie Ihre Reise aufgrund eines unerwarteten Ereignisses unterbrechen, übernimmt die Reiseabbruch-Versicherung ...

  • ... Ihre nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bis maximal zum versicherten Reisepreis,
  • ... Ihre Nachreisekosten bei z. B. einer Rundreise oder Kreuzfahrt, damit Sie wieder zu Ihrer Reisegruppe gelangen.

Wenn Sie verspätet zurückreisen müssen ...

Neben Reiseabbruch und Unterbrechung Ihrer Urlaubsreise, leistet die Reiseabbruch-Versicherung auch, wenn Sie Ihre Rückreise aus versichertem Grund verspätet antreten. Die Versicherung ...

  • ... erstattet Ihnen Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen,
  • ... übernimmt zusätzliche Rückreisekosten und hierdurch verursachte Kosten.

Alle versicherten Leistungen zum Nachlesen finden Sie auch innerhalb unserer Leistungsübersicht zur Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch-Versicherung.

Angebote

Reiserücktritts- & Reiseabbruch-Versicherung für eine Reise oder als Jahres-Versicherung

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Beginn des Urlaubs vor teuren Stornierungen, wenn Sie Ihre Reise absagen müssen. Mit der Reiseabbruch-Versicherung sind Sie auch während Ihres Urlaubs weltweit abgesichert. Sie springt ein, wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen.

Reiserücktrittsversicherung für ein Reise-Arrangement in Europa

Die Reiserücktrittsversicherung für Hotel- oder Ferienwohnungen in Europa bietet Ihnen neben der Versicherung, die vor dem Aufenthalt im Falle einer Stornierung einspringt, auch eine Reiseabbruch-Versicherung. Sie deckt neben den Kosten für Hotel oder Ferienwohnung auch Zusatzleistungen wie Flug, Bahn, Unterkunft, Verpflegung, Wellness oder Sportkurse ab.

In welchen Fällen greift die Reiseabbruch-Versicherung?

Ein wichtiger Grund für den Reiseabbruch ist z. B. die schwere Erkrankung des Reisenden während der Urlaubsreise. Auch die Erkrankung oder der Tod eines engen Angehörigen ist versichert, wenn der Tourist am Urlaubsort darüber informiert wird und die Rückreise antreten muss.

Andere mögliche Gründe für einen Abbruch von Reisen sind ein schwerer Unfall des Reisenden oder eines engen Familienmitglieds, Schäden am Eigentum durch Elementarereignisse (Naturkatastrophen) oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Erhält der Versicherte während des Urlaubs die Kündigung und muss die Urlaubsreise frühzeitig beenden, um sich z. B. um einen neuen Job zu bemühen, übernimmt die Reiseabbruch-Versicherung anteilig die Kosten.

Alle versicherten Gründe können Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen.

Wichtig: Nur wenn das zum Abbruch führende Ereignis nicht schon vor der Reise „im Raum“ stand, ist ein Versicherungsschutz vorhanden.

Bei Reiseabbruch übernimmt die Versicherung dann einen Teil der Reisekosten und kommt ggf. auch für die Rückreise auf. Dabei erfolgt die Rückreise als normaler Passagier. Ein sehr viel kostspieligerer Krankenrücktransport würde über eine Reisekrankenversicherung abgedeckt werden.

Unser Tipp: Für diese Reisen lohnt sich eine Reiseabbruch-Versicherung

Im Falle eines Reiseabbruchs lohnt sich der Abschluss einer Reiseabbruch-Versicherung sowohl bei teureren Reisen, wie z.B. Flugreisen als auch bei Urlauben, für Sie die im Vorfeld bereits Reiseleistungen gebucht haben: Dazu zählen z. B. gebuchte Wellness-Anwendungen, Surf-, Yoga- oder Segelkurse sowie gebuchte Tagesausflüge (und vieles mehr). Darüber hinaus lohnt sich eine Reiseabbruch-Versicherung auch bei Urlaubsreisen mit mehreren Personen, wie z. B. für Familien oder Gruppenreisen. Denn je mehr Personen verreisen, desto höher auch das Risiko, dass die Reise aufgrund von einer Person vorzeitig abgebrochen werden muss. 

Generell empfehlen wir eine Reiseabbruch-Versicherung auch bei Reisen ins EU-Ausland oder Fernreisen. Denn unabhängig vom Reisepreis hängen die Rückreisekosten natürlich auch vom Reiseziel ab. Gerade bei langen Flügen sind die Rückreisekosten in der Regel hoch.

Wussten Sie schon: Mit unserer Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung sind wir regelmäßig von Stiftung Warentest ausgezeichnet.

Umfassend abgesichert: Pandemie-Schutz Plus ergänzt Ihre Reiseabbruch-Versicherung

Die Reiseabbruch-Versicherung der HanseMerkur sichert Sie und Ihre Familie bei einer Vielzahl von Gründen zuverlässig ab. Auch bei Ereignissen, die im Zusammenhang mit Covid-19 stehen, besteht Versicherungsschutz. Folgende Gründe sind versichert:

  • Covid-19 als unerwartet schwere Erkrankung
  • Rückreisekosten für Mitreisende bei Erkrankung an Covid-19
  • Bei verlän­gertem Aufent­halt verur­sacht durch Erkran­kung an Covid-19 (bis maximal zur Höhe des abge­si­cherten Preises)
  • Versicherungsschutz auch bei Reisewarnung für Ihr Reiseziel

Möchten Sie Ihren Schutz erweitern, können Sie optional unseren Pandemie-Schutz Plus bei Abschluss Ihrer Reiseabbruch-Versicherung hinzubuchen. Dieser sichert Ihre Kosten auch ab bei:

  • persönlicher häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt).
  • Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin- bzw. Rückreise.

Welche Corona-Absicherungen sind in unseren Reiseversicherungen bereits inbegriffen sind und welche Zusatzleistungen bietet der Pandemie-Schutz Plus?

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Wie schließe ich eine Reiseabbruch-Versicherung ab?

Eine Reiseabbruch-Versicherung können Sie bei uns einzeln oder als Paket in Verbindung mit weiteren Reiseversicherungen abschließen. Außerdem können Sie die Reiseabbruch-Versicherung sowohl als Einmalschutz als auch als Jahresversicherung abschließen.

Als Kombination mit der Reiserücktrittsversicherung

Um umfassend sowohl vor Reiseantritt als auch während Ihrer Urlaubsreise abgesichert zu sein, empfehlen wir eine Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung. So profitieren Sie u. a. außerdem von:

  • Erstattung der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
  • Übernahme zusätzlicher Hinreisemehrkosten bei verspätetem Reiseantritt
  • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt
  • Einem Selbstbehalt von 20 % ausschließlich bei ambulant behandelten Erkrankungen. In allen anderen Versicherungsfällen besteht keine Selbstbeteiligung.
  • Möglichkeit für das Abschließen einer Jahresversicherung, um beliebig oft im Jahr zu verreisen und abgesichert zu sein.

Innerhalb eines Reiseversicherungspakets

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, eine Reiseabbruch-Versicherung als Teil unserer Versicherungspakete abzuschließen – z. B. in Kombination mit einer Auslandskrankenversicherung, einer Notfall-, Reisegepäck- und Reise-Unfallversicherung. Gerade bei Flugreisen sollten Sie an eine Reisegepäckversicherung denken, um bei Verlust Ihres Gepäckstückes abgesichert zu sein. Mit unseren Versicherungspakten sind Sie während Ihrer Urlaubsreise optimal geschützt. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Produktdetailseiten: