Reiseversicherung für ausländische Gästegruppen in Deutschland

Sechs Freunde sitzen am Strand und genießen die Sonne.

Reiseversicherung für ausländische Gästegruppen für Aufenthalte bis zu 1 Jahr

  • Gruppe schon ab 3 Personen
  • Taggenaue Prämienberechnung
  • Mit Zusatz-Paket kombinierbar
37,50

(Beispielpreis pro Person für eine Reise, Reisedauer von 30 Tagen, Auslandskrankenversicherung)

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Ihre Vorteile

Beinbruch beim Schüleraustausch oder Lebensmittelallergie während der Reise mit der Reisegruppe – wenn Besuchern in Deutschland ein Missgeschick passiert, geht medizinische Hilfe oft auf eigene Rechnung. Eine Reiseversicherung für ausländische Gästegruppen bietet optimalen Schutz im Krankheitsfall: Wir erstatten die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente oder Krankentransporte.  Egal, ob auf einem Kurztrip oder bei längeren Aufenthalten bis zu einem Jahr.

Unser Tipp für sorgloses Reisen: Kombinieren Sie die Krankenversicherung für ausländische Gästegruppen mit einer Reise-Unfall-, Reise-Haftpflicht, Notfall- oder Reisegepäck-Versicherung.

Jederzeit abschließen  auch nach der Einreise

EU-Visa-Anforderungen erfüllt  der Gruppen-Reiseversicherungsschutz ist für Schengen-Visa zugelassen

Verlängerter Aufenthalt – Sie können für Ihre Reiseversicherung für ausländische Gästegruppen eine Anschlussversicherung abschließen

Geld zurück bei früherer Abreise – wir erstatten die Versicherungsprämie anteilig, wenn die Gruppe früher als geplant zurückreist

Tarifübersicht

 Reise­versicherung für aus­ländische Gäste­gruppen
Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung
  • Übernahme der Kosten für die notwendige medizinische Heilbehandlung im Ausland.
  • Medizinisch sinnvoller Rücktransport in Ihr Heimatland.
  • Erstattung der Kosten auch für mitversicherte Begleitpersonen, z. B. wenn Sie mit Kindern im Ausland unterwegs sind und diese stationär behandelt werden.
  • Information über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung am Urlaubsort.
 
LeistungsbeschreibungDownload PDF

Zusatzschutz

Reise-Unfallversicherung
Reise-Unfallversicherung

Die HanseMerkur leistet z. B.:

  • Im Todesfall
  • Im Invaliditätsfall
  • Für kosmetische Operationen
 
Reise-Haftpflichtversicherung
Reise-Haftpflichtversicherung
  • Die Reise-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter bei Personen- und Sachschäden während Ihrer Auslandsreise.
 
Reisegepäck-Versicherung
Reisegepäck-Versicherung
  • Gepäckaufbewahrung durch Dritte
  • Verspätete Gepäcklieferung
  • Verlorenes oder beschädigtes Gepäck durch strafbare Handlungen
  • Schäden durch Verkehrsunfälle oder Elementarereignisse

optional
Notfall-Versicherung
Notfall-Versicherung
  • Bei Krankheit, Unfall und Krankenhausaufenthalten oder im Todesfall
  • Bei Strafverfolgung
  • Bei Verlust von Bargeld oder Kreditkarte
  • Bei Fahrradpannen und -Diebstahl
 
Maximale Reisedauer1 Jahr
GeltungsbereichDeutschland
PreisübersichtDownload PDF
ZahlungsweiseSie wählen: einmalig, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich

Beispielpreis

(pro Person für eine Reise, Reisedauer von 30 Tagen, Auslandskrankenversicherung)

37,50 €

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Die wichtigsten Leistungen – auf einen Blick

Auslandskrankenversicherung
LeistungsmerkmaleAuslands­kranken­versi­che­rung
Ambulante Heilbehandlung
Ambulante Heilbehandlung
Kosten der ambulanten Heilbehandlungskosten
Kosten der ambulanten Heilbehandlungskosten
Ambulante Krankentransporte
Ambulante Krankentransporte
Stationäre Heilbehandlung
Stationäre Heilbehandlung
Kosten der stationären Heilbehandlungskosten inklusive Unterkunft im Mehrbettzimmer
Wahlweise alternativ Krankenhaustagegeld bis zu 14 Tage, pro Tag
Kosten der stationären Heilbehandlungskosten inklusive Unterkunft im Mehrbettzimmer
Wahlweise alternativ Krankenhaustagegeld bis zu 14 Tage, pro Tag


75 €
Krankentransporte zur stationären Behandlung
Krankentransporte zur stationären Behandlung
Zahnärztliche Behandlung
Zahnärztliche Behandlung
Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz500 €
Medikamente, Verband-, Heil- oder Hilfsmittel
Medikamente, Verband-, Heil- oder Hilfsmittel
Medikamente und Verbandmittel
Medikamente und Verbandmittel
Heilmittel
– Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
Heilmittel
– Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
Heilmittel
– Massagen, Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
Heilmittel
– Massagen, Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
300 €
Hilfsmittel infolge eines Unfalles, pro Versicherungsjahr
Hilfsmittel infolge eines Unfalles, pro Versicherungsjahr500 €
Schwangerschaft
Schwangerschaft
Untersuchungen; Behandlungen bei Komplikationen, Frühgeburt, Fehlgeburt
Untersuchungen; Behandlungen bei Komplikationen, Frühgeburt, Fehlgeburt
Krankenrücktransport, Überführung, Bestattung
Krankenrücktransport, Überführung, Bestattung
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport ins Heimatland
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport ins Heimatland
Überführung in das Heimatland oder Bestattung in Deutschland
Überführung in das Heimatland oder Bestattung in Deutschland10.000 €
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
25 €
Nachleistung: Erfordert eine Erkrankung über das ursprüngliche Ende des Versicherungsschutzes hinaus eine Heilbehandlung, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit und maximal 3 Monate.
Nachleistung: Erfordert eine Erkrankung über das ursprüngliche Ende des Versicherungsschutzes hinaus eine Heilbehandlung, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit und maximal 3 Monate.
Wartezeit: Die allgemeine Wartezeit beträgt 31 Tage. Sie entfällt, wenn die Antragstellung innerhalb von 31 Tagen nach Einreise erfolgt. Die Wartezeit entfällt auch bei Unfällen und bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr.
Wartezeit: Die allgemeine Wartezeit beträgt 31 Tage. Sie entfällt, wenn die Antragstellung innerhalb von 31 Tagen nach Einreise erfolgt. Die Wartezeit entfällt auch bei Unfällen und bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr.
Vorerkrankungen: Für die Behandlung der in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn bekannten Krankheiten, Beschwerden und Unfällen sowie deren absehbaren Folgen fällt ein Eigenanteil von 5.000 € an; die Leistungen sind auf maximal 30.000 € begrenzt.
Vorerkrankungen: Für die Behandlung der in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn bekannten Krankheiten, Beschwerden und Unfällen sowie deren absehbaren Folgen fällt ein Eigenanteil von 5.000 € an; die Leistungen sind auf maximal 30.000 € begrenzt.
Incoming-Zusatz-Paket (Reise-Unfallversicherung)
LeistungsmerkmaleTarif BasicTarif Profi
Versicherte Ereignisse
Versicherte Ereignisse
Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis
Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis
Zerrungen, Bänderriss
Zerrungen, Bänderriss
Versicherte Leistungen
Versicherte Leistungen
Im Invaliditätsfall
Im Invaliditätsfall20.000 €60.000 €
Progression bei mehr als 25 % Invalidität
Progression bei mehr als 25 % Invalidität350 %350 %
Im Todesfall
Im Todesfall10.000 €20.000 €
Im Todesfall bei Kindern (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Im Todesfall bei Kindern (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)5.000 €10.000 €
Für Bergungskosten
Für Bergungskosten5.000 €10.000 €
Für Kosten kosmetischer Operationen
Für Kosten kosmetischer Operationen5.000 €10.000 €
Selbstbeteiligung 
Selbstbeteiligung 
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Kein SelbstbehaltKein Selbstbehalt
Incoming-Zusatz-Paket (Reise-Haftpflichtversicherung)
LeistungsmerkmaleTarif BasicTarif Profi
Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens bis
Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens bis1 Mio. €2,5 Mio. €
Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden je Versicherungsfall bis
Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden je Versicherungsfall bis10.000 €25.000 €
Schlüsselverlust
Schlüsselverlust-bis 250 €
Schäden im Haushalt der Gastfamilie
Schäden im Haushalt der Gastfamilie10.000 €25.000 €
Abschiebekosten
Abschiebekosten1.000 €5.000 €
Vermögensschäden
Vermögensschäden-10.000 €
Berufshaftpflicht
Berufshaftpflicht-25.000 €
Forderungsausfallversicherung
Forderungsausfallversicherung-10.000 €
Selbstbeteiligung 
Selbstbeteiligung 
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Kein Selbstbehalt (Ausnahmen: bei Mietsachschäden und Abschiebung 20 %, mind. 50 € bei Schäden im Haushalt der Gastfamilie 10 %, mind. 200 € bei Berufshaftpflicht und Forderungsausfallversicherung 10 %, mind. 200 €)
Incoming-Zusatz-Paket (Reisegepäck-Versicherung – nur im Profi-Tarif)
LeistungsmerkmaleTarif BasicTarif Profi
Versicherungssumme
Versicherungssumme
Maximale Versicherungssumme je Versicherungsfall
Maximale Versicherungssumme je Versicherungsfall2.000 €
Versicherte Ereignisse
Versicherte Ereignisse
Beschädigung von in Gewahrsam gegebenem Reisegepäck
Beschädigung von in Gewahrsam gegebenem Reisegepäck
Lieferfristüberschreitungen von Reisegepäck
Lieferfristüberschreitungen von Reisegepäck
Strafbare Handlungen Dritter, Verkehrsunfällen oder Elementarereignissen
Strafbare Handlungen Dritter, Verkehrsunfällen oder Elementarereignissen
Entschädigungsgrenzen
Für die nachstehend aufgeführten Sachen ist die Entschädigung auf folgende Summen je Versicherungsfall begrenzt
Entschädigungsgrenzen
Für die nachstehend aufgeführten Sachen ist die Entschädigung auf folgende Summen je Versicherungsfall begrenzt
Wertsachen (Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall)
Wertsachen (Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall)-1.000 €
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Musikinstrumente, jeweils mit Zubehör und je Gegenstand
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Musikinstrumente, jeweils mit Zubehör und je Gegenstand-250 €
Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände, (Elektro-)Fahrräder, E-Scooter, jeweils mit Zubehör
Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände, (Elektro-)Fahrräder, E-Scooter, jeweils mit Zubehör-750 €
Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör
Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör-500 €
Handys, Smartphones und Tablet-PCs, jeweils mit Zubehör
Handys, Smartphones und Tablet-PCs, jeweils mit Zubehör-250 €
Sonstige EDV-Geräte und elektronische Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör
Sonstige EDV-Geräte und elektronische Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör-250 €
Bei Lieferfristüberschreitung Ersatz der Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe
Bei Lieferfristüberschreitung Ersatz der Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe-500 €
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
-50 €
Incoming-Zusatz-Paket (Notfall-Versicherung)
LeistungsmerkmaleTarif BasicTarif Profi
Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung von Familienangehörigen
Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung von Familienangehörigenbis 1.000 €
Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten)
Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten)
aufgrund Erkrankung, Unfall oder Tod
aufgrund Erkrankung, Unfall oder Tod
aufgrund Entführung bis
aufgrund Entführung bis10.000 €15.000 €
Bei Strafverfolgung
Bei Strafverfolgung
Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen)
Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen)1.000 €2.500 €
Darlehen für Strafkaution bis
Darlehen für Strafkaution bis10.000 €15.000 €
Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten
Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten
Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen)
Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen)500 €
Hilfe bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten
Hilfe bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten
Verlust von Reisedokumenten
Verlust von Reisedokumenten
Zusätzliche Serviceleistungen
Zusätzliche Serviceleistungen
Reiseruf
Reiseruf
Hilfe bei Umbuchungen/ Verspätungen
Hilfe bei Umbuchungen/ Verspätungen
Selbstbeteiligung 
Selbstbeteiligung 
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Kein SelbstbehaltKein Selbstbehalt

eKomi - letzte Kundenbewertungen:

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Fragen und Antworten Reiseversicherung für ausländische Gästegruppen

Wie viele Personen umfasst eine Gruppe?

Mindestens 3 Personen

Eine Gruppe besteht aus mindestens 3 gemeinsam reisenden Personen. Das Reisedatum und das Reiseziel müssen für alle Gruppenreisenden identisch sein.

Bis wann kann ich meine Reiseversicherung abschließen?

Jederzeit, auch nach Einreise

Die Versicherung für ausländische Gästegruppen können Sie jederzeit – auch nach Einreise – abschließen. Wenn Sie die Reiseversicherung innerhalb von 31 Tagen nach Einreise abschließen, besteht keine Wartezeit. Schließen Sie zu einem späteren Zeitpunkt ab, besteht eine Wartezeit von 31 Tagen.

Kann ich die Reiseversicherung für ausländische Gästegruppen verlängern?

Antrag auf Anschlussvertrag stellen

Nein, Sie können Ihre Reiseversicherung für ausländische Gruppen nicht verlängern. Sie können aber einen Antrag auf einen Anschlussvertrag stellen. Dabei darf die maximale erlaubte Versicherungsdauer (365 Tage) insgesamt nicht überschritten werden. Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor Ende der ursprünglich vereinbarten Versicherungsdauer stellen und wir dem Anschlussvertrag zustimmen. Versichert sind bei einem Anschlussvertrag nur Versicherungsfälle bzw. Krankheiten und deren Folgen, die NACH Abschluss des Anschlussvertrags neu entstehen.

Wir empfehlen Ihnen die Vertragslaufzeit für den maximal in Frage kommenden Reisezeitraum zu beantragen, da eine Anschlussversicherung immer individuell geprüft wird und ggf. abgelehnt werden kann. Sollten Sie früher von Ihrer Auslandsreise zurückkehren und können dies z.B. mit einem Flugticket belegen, kann der Versicherungsschutz vorzeitig beendet werden. Die zu viel gezahlte Prämie wird Ihnen in diesem Fall zurückerstattet.

Nutzen Sie für die Beantragung eines Anschlussvertrags bitte unser Online-Formular.

Wie verhalte ich mich, wenn ich krank werde?

24-Stunden-Notruf-Service kontaktieren

Unser 24-Stunden-Notruf-Service hilft Ihnen rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 40 5555-7877 weiter. Das Experten-Team gibt Ihnen Verhaltenstipps, stellt den Kontakt zu Ärzten und Krankenhäusern her oder organisiert bei Bedarf einen Krankenrücktransport. Nach der Reise füllen Sie das Online-Schadenformular aus und wir erstatten Ihre Ausgaben schnellstmöglich.

Endet die Versicherung vorzeitig, falls die Gruppe früher in ihr Heimatland zurückreist?

Taggenaue Abrechnung

Die Reiseversicherung für ausländische Gästegruppen können Sie bei einer vorzeitigen Beendigung der Auslandsreise taggenau beenden. Bitte reichen Sie uns hierfür einen geeigneten Nachweis ein (z.B. ein Flugticket oder einen neuen Versicherungsnachweis). Ihr Vertrag wird in diesem Fall frühestens zu dem Zeitpunkt beendet, an dem wir über die vorzeitige Beendigung ihrer Reise Kenntnis erlangen. Zu viel gezahlte Prämien werden anteilig erstattet.

Nutzen Sie für eine vorzeitige Vertragsbeendigung bitte unser Online-Formular.

Entstehen Selbstbeteiligungskosten?

Nur in Ausnahmefällen

In der Reise-Unfallversicherung und in der Notfall-Versicherung gibt es keinen Selbstbehalt. In der Auslandsreisekrankenversicherung gibt es einen Selbstbehalt von 25 € pro Versicherungsfall, in der Reisegepäck-Versicherung von 50 €.

In der Reise-Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung, außer bei

  • Mietsachschäden und Abschiebung: 20 %, mindestens 50 €
  • Schäden im Haushalt der Gastfamilie: 10 %, mindestens 200 €
  • Berufshaftpflicht und Forderungsausfallversicherung: 10 %, mindestens 200 €

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