Visum-Reiseversicherung – Schutz für ausländische Gäste

Ein Mann steht mit einem Reisepass in der Hand am Flughafen.

Visum-Reiseversicherung für ausländische Besucher

  • Keine Selbstbeteiligung
  • Erfüllt die EU-Visa-Anforderungen
  • Bis zu 365 Tage abgesichert
36

(Beispielpreis pro Reise bei einer Reisedauer von 30 Tagen)

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Ihre Vorteile

Wer sich längere Zeit in Deutschland oder Europa aufhält, benötigt eine Krankenversicherung für den Schengen-Raum. Mit der Visum-Reiseversicherung sind ausländische Gäste gegen Arzt- und Krankenhauskosten abgesichert. Ergänzen Sie Ihren Schutz mit unserem Incoming Zusatz-Paket aus Reise-Haftpflicht-, Reise-Unfall-, Notfall- sowie einer Reisegepäck-Versicherung.

Abschluss jederzeit vor Einreise in einen Schengen-Staat möglich

Anforderungen erfüllt:
Versicherungsschutz erfüllt die behördlichen Anforderungen an ein Schengen-Visum

Keine Selbstbeteiligung in der Auslandskrankenversicherung, Reise-Unfallversicherung und in der Notfall-Versicherung

Tarifübersicht

     Visum-Reiseversicherung
Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung
  • Übernahme der Kosten für die notwendige medizinische Heilbehandlung im Ausland.
  • Medizinisch sinnvoller Rücktransport in Ihr Heimatland.
  • Erstattung der Kosten auch für mitversicherte Begleitpersonen, z. B. wenn Sie mit Kindern im Ausland unterwegs sind und diese stationär behandelt werden.
  • Information über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung am Urlaubsort.
 
LeistungsbeschreibungDownload PDF

Zusatzschutz

Reise-Unfallversicherung
Reise-Unfallversicherung

Die HanseMerkur leistet z. B.:

  • Im Todesfall
  • Im Invaliditätsfall
  • Für kosmetische Operationen
 
Reise-Haftpflichtversicherung
Reise-Haftpflichtversicherung
  • Die Reise-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter bei Personen- und Sachschäden während Ihrer Auslandsreise.
 
Reisegepäck-Versicherung
Reisegepäck-Versicherung
  • Gepäckaufbewahrung durch Dritte
  • Verspätete Gepäcklieferung
  • Verlorenes oder beschädigtes Gepäck durch strafbare Handlungen
  • Schäden durch Verkehrsunfälle oder Elementarereignisse

optional
Notfall-Versicherung
Notfall-Versicherung
  • Bei Krankheit, Unfall und Krankenhausaufenthalten oder im Todesfall
  • Bei Strafverfolgung
  • Bei Verlust von Bargeld oder Kreditkarte
  • Bei Fahrradpannen und -Diebstahl
 
Maximale Reisedauer1 Jahr
GeltungsbereichEU/Schengen-Staaten
PreisübersichtDownload PDF 
ZahlungsweiseSie wählen: einmalig, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich

Beispielpreis 

(pro Reise bei einer Reisedauer von 30 Tagen)

36,00 €

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Die wichtigsten Leistungen – auf einen Blick

Auslandskrankenversicherung
LeistungsmerkmaleAuslands­kranken­versi­che­rung
Versicherungssumme
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist für alle Versicherungsfälle innerhalb der Vertragsdauer auf insgesamt 50.000 € je versicherte Person begrenzt.
Die Versicherungssumme ist für alle Versicherungsfälle innerhalb der Vertragsdauer auf insgesamt 50.000 € je versicherte Person begrenzt.
 Ambulante Heilbehandlung
 Ambulante Heilbehandlung
Kosten der ambulanten Heilbehandlungskosten
Kosten der ambulanten Heilbehandlungskosten
Ambulante Krankentransporte
Ambulante Krankentransporte
Stationäre Heilbehandlung
Stationäre Heilbehandlung
Kosten der stationären Heilbehandlungskosten inklusive Unterkunft im Mehrbettzimmer
Wahlweise alternativ Krankenhaustagegeld bis zu 14 Tage, pro Tag
Kosten der stationären Heilbehandlungskosten inklusive Unterkunft im Mehrbettzimmer
Wahlweise alternativ Krankenhaustagegeld bis zu 14 Tage, pro Tag


75 €
Krankentransporte zur stationären Behandlung
Krankentransporte zur stationären Behandlung
Zahnärztliche Behandlung
Zahnärztliche Behandlung
Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz300 €
Medikamente, Verband-, Heil- oder Hilfsmittel
Medikamente, Verband-, Heil- oder Hilfsmittel
Medikamente und Verbandmittel
Medikamente und Verbandmittel
Heilmittel
– Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
Heilmittel
– Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
Heilmittel
– Massagen, Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
Heilmittel
– Massagen, Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
300 €
Unfallbedingte Hilfsmittel
Unfallbedingte Hilfsmittel
Schwangerschaft
Schwangerschaft
Untersuchungen; Behandlungen bei Komplikationen, Frühgeburt, Fehlgeburt
Untersuchungen; Behandlungen bei Komplikationen, Frühgeburt, Fehlgeburt
Krankenrücktransport, Überführung, Bestattung
Krankenrücktransport, Überführung, Bestattung
Krankenrücktransport in das Heimatland
Krankenrücktransport in das Heimatland
Überführung in das Heimatland oder Bestattung im Reiseland
Überführung in das Heimatland oder Bestattung im Reiseland
Kein Selbstbeteiligung
Kein Selbstbeteiligung
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Nachleistung: Erfordert eine Erkrankung über das ursprüngliche Ende des Versicherungsschutzes hinaus eine Heilbehandlung, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit und maximal 3 Monate.
Nachleistung: Erfordert eine Erkrankung über das ursprüngliche Ende des Versicherungsschutzes hinaus eine Heilbehandlung, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit und maximal 3 Monate.
Vorerkrankungen: Für die vor Vertragsabschluss bekannten Krankheiten und Beschwerden sowie deren absehbaren Folgen, sowie die absehbaren Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Vorerkrankungen: Für die vor Vertragsabschluss bekannten Krankheiten und Beschwerden sowie deren absehbaren Folgen, sowie die absehbaren Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Incoming-Zusatz-Paket (Notfall-Versicherung)
LeistungsmerkmaleTarif BasicTarif Profi
Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung von Familienangehörigen
Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung von Familienangehörigenbis 1.000 €
Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten)
Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten)
aufgrund Erkrankung, Unfall oder Tod
aufgrund Erkrankung, Unfall oder Tod
aufgrund Entführung bis
aufgrund Entführung bis10.000 €15.000 €
Bei Strafverfolgung
Bei Strafverfolgung
Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen)
Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen)1.000 €2.500 €
Darlehen für Strafkaution bis
Darlehen für Strafkaution bis10.000 €15.000 €
Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten
Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten
Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen)
Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen)500 €
Hilfe bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten
Hilfe bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten
Verlust von Reisedokumenten
Verlust von Reisedokumenten
Zusätzliche Serviceleistungen
Zusätzliche Serviceleistungen
Reiseruf
Reiseruf
Hilfe bei Umbuchungen/ Verspätungen
Hilfe bei Umbuchungen/ Verspätungen
Selbstbeteiligung 
Selbstbeteiligung 
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Kein SelbstbehaltKein Selbstbehalt
Incoming-Zusatz-Paket (Reisegepäck-Versicherung – nur im Profi-Tarif)
LeistungsmerkmaleTarif BasicTarif Profi
Versicherungssumme
Versicherungssumme
Maximale Versicherungssumme je Versicherungsfall
Maximale Versicherungssumme je Versicherungsfall2.000 €
Versicherte Ereignisse
Versicherte Ereignisse
Beschädigung von in Gewahrsam gegebenem Reisegepäck
Beschädigung von in Gewahrsam gegebenem Reisegepäck
Lieferfristüberschreitungen von Reisegepäck
Lieferfristüberschreitungen von Reisegepäck
Strafbare Handlungen Dritter, Verkehrsunfällen oder Elementarereignissen
Strafbare Handlungen Dritter, Verkehrsunfällen oder Elementarereignissen
Entschädigungsgrenzen
Für die nachstehend aufgeführten Sachen ist die Entschädigung auf folgende Summen je Versicherungsfall begrenzt
Entschädigungsgrenzen
Für die nachstehend aufgeführten Sachen ist die Entschädigung auf folgende Summen je Versicherungsfall begrenzt
Wertsachen (Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall)
Wertsachen (Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall)-1.000 €
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Musikinstrumente, jeweils mit Zubehör und je Gegenstand
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Musikinstrumente, jeweils mit Zubehör und je Gegenstand-250 €
Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände, (Elektro-)Fahrräder, E-Scooter, jeweils mit Zubehör
Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände, (Elektro-)Fahrräder, E-Scooter, jeweils mit Zubehör-750 €
Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör
Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör-500 €
Handys, Smartphones und Tablet-PCs, jeweils mit Zubehör
Handys, Smartphones und Tablet-PCs, jeweils mit Zubehör-250 €
Sonstige EDV-Geräte und elektronische Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör
Sonstige EDV-Geräte und elektronische Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör-250 €
Bei Lieferfristüberschreitung Ersatz der Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe
Bei Lieferfristüberschreitung Ersatz der Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe-500 €
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
-50 €
Incoming-Zusatz-Paket (Reise-Haftpflichtversicherung)
LeistungsmerkmaleTarif BasicTarif Profi
Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens bis
Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens bis1 Mio. €2,5 Mio. €
Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden je Versicherungsfall bis
Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden je Versicherungsfall bis10.000 €25.000 €
Schlüsselverlust
Schlüsselverlust-bis 250 €
Schäden im Haushalt der Gastfamilie
Schäden im Haushalt der Gastfamilie10.000 €25.000 €
Abschiebekosten
Abschiebekosten1.000 €5.000 €
Vermögensschäden
Vermögensschäden-10.000 €
Berufshaftpflicht
Berufshaftpflicht-25.000 €
Forderungsausfallversicherung
Forderungsausfallversicherung-10.000 €
Selbstbeteiligung 
Selbstbeteiligung 
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Kein Selbstbehalt (Ausnahmen: bei Mietsachschäden und Abschiebung 20 %, mind. 50 € bei Schäden im Haushalt der Gastfamilie 10 %, mind. 200 € bei Berufshaftpflicht und Forderungsausfallversicherung 10 %, mind. 200 €)
Incoming-Zusatz-Paket (Reise-Unfallversicherung)
LeistungsmerkmaleTarif BasicTarif Profi
Versicherte Ereignisse
Versicherte Ereignisse
Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis
Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis
Zerrungen, Bänderriss
Zerrungen, Bänderriss
Versicherte Leistungen
Versicherte Leistungen
Im Invaliditätsfall
Im Invaliditätsfall20.000 €60.000 €
Progression bei mehr als 25 % Invalidität
Progression bei mehr als 25 % Invalidität350 %350 %
Im Todesfall
Im Todesfall10.000 €20.000 €
Im Todesfall bei Kindern (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Im Todesfall bei Kindern (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)5.000 €10.000 €
Für Bergungskosten
Für Bergungskosten5.000 €10.000 €
Für Kosten kosmetischer Operationen
Für Kosten kosmetischer Operationen5.000 €10.000 €
Selbstbeteiligung 
Selbstbeteiligung 
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Kein SelbstbehaltKein Selbstbehalt

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Fragen & Antworten Visum Reiseversicherung

Wer kann die Visum-Reiseversicherung in Anspruch nehmen?

Ausländische Besucher bis 75 Jahre

Die Visum-Reiseversicherung gilt für alle visumpflichtigen Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr, die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland, den Ländern der EU, der Schweiz oder Liechtenstein aufhalten.

Für diese Gruppen bieten wir keine Visum-Reiseversicherung an:

  • Dauernd Pflegebedürftige oder psychisch Erkrankte
  • Berufssportler
Für welche Staaten benötige ich ein Schengen-Visum?

26 Länder in Europa

Zu den Ländern des Schengener Abkommens gehören aktuell 29 Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Mit einem Schengen-Visum können Sie sich zwischen diesen Staaten für die Dauer Ihres Aufenthalts (höchstens 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) ohne Personenkontrolle bewegen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich krank werde?

24-Stunden-Notruf-Service kontaktieren

Unser 24-Stunden-Notruf-Service hilft Ihnen rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 40 5555-7877 weiter. Das Experten-Team gibt Ihnen Verhaltenstipps, stellt den Kontakt zu Ärzten und Krankenhäusern her oder organisiert bei Bedarf einen Krankenrücktransport. Nach der Reise füllen Sie das Online-Schadenformular aus und wir erstatten Ihre Ausgaben schnellstmöglich.

Können Selbstbeteiligungskosten entstehen?

Nur in der Reisegepäck- und Reise-Haftpflichtverischerung

Bei der Krankenversicherung für ausländische Gäste, der Reise-Unfallversicherung und in der Notfall-Versicherung gibt es keinen Selbstbehalt.

In der Reise-Gepäckversicherung gibt es pro Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 50 €.

In der Reise-Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung, außer bei:

  • Mietsachschäden und Abschiebung: 20 %, mindestens 50 €
  • Schäden im Haushalt der Gastfamilie 10 %, mindestens 200 €
  • Berufshaftpflicht und Forderungsausfallversicherung: 10 %, mindestens 200 €
Bis wann kann ich eine Visum-Reiseversicherung abschließen?

Jederzeit vor der Einreise

Bitte schließen Sie die Visum-Reiseversicherung in jedem Fall vor der Einreise nach Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat für die gesamte Aufenthaltsdauer ab.

Was muss ich bei der Reise-Haftpflichtversicherung im Schadenfall beachten?

3-Punkte-Plan

  1. Bekennen Sie sich dem Geschädigten gegenüber auf keinen Fall schuldig und dokumentieren Sie den Unfall durch Fotos, Skizzen etc.
  2. Notieren Sie Namen und Adresse von Anspruchstellern und Zeugen.
  3. Melden Sie den Schaden.

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