siehe Reiseabbruch
Die Abschlussfrist ist der Zeitraum in bzw. der Zeitpunkt bis zu dem eine Reiseversicherung abgeschlossen werden kann. Für die verschiedenen Versicherungsarten gelten unterschiedliche Abschlussfristen:
Reiserücktrittsversicherung / Reiseversicherungs-Pakete mit Rücktrittsversicherung
Bei Reiserücktrittsversicherungen bzw. Reiseversicherungspaketen, die eine Reiserücktrittsversicherung enthalten, sollte die Versicherung möglichst zusammen mit der Buchung der Reise abgeschlossen werden. Ansonsten können „Lücken“ entstehen, in der Sie nicht geschützt sind. Spätestens muss der Abschluss aber innerhalb von 30 Tagen nach Reisebuchung erfolgen. Wenn zwischen dem Buchungszeitpunkt der Reise und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, kann die Versicherung noch innerhalb von drei Werktagen nach der Reisebuchung erfolgen. Für Flugreisen gelten in diesen Fällen besonders günstige Last-Minute-Tarife.
Andere Reiseversicherungen
Andere Reiseversicherungen wie z. B. eine Auslandskrankenversicherung, eine Reiseabbruch-Versicherung oder eine Notfall-Versicherung können Sie jederzeit vor Reisebeginn abschließen.
Für Auslandskrankenversicherungen bei längerfristigen Auslandsaufenthalten gibt es teilweise (in Ausnahmefällen) die Möglichkeit, die Versicherung auch nach Reisebeginn abzuschließen. Beachten Sie hier die „Gut zu wissen“-Hinweise in den entsprechenden Produktbeschreibungen
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden sowohl die Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der HanseMerkur Reiseversicherung als auch die des Versicherungsnehmers beschrieben. Außerdem finden sich hier Regelungen zu Beginn, Dauer und Beendigung des Versicherungsschutzes. Eine genaue Leistungsbeschreibung (Inhalt, Umfang, versicherte Ereignisse) und ggf. Festlegung der Risikopersonen sind ebenfalls Teil der Versicherungsbedingungen.
Sie finden die Versicherungsbedingungen jeweils auf unseren Produktdetailseiten im Bereich Reiseversicherungen oder im Downloadcenter. Außerdem stellen wir sie Ihnen im Buchungsprozess und nach dem Online-Abschluss der Versicherung zur Verfügung.
Unter einer ambulanten Behandlung versteht man die medizinische Versorgung bei einem Arzt und Zahnarzt, aber auch die Behandlung ohne stationären Aufenthalt im Krankenhaus. D. h.. direkt nach der Behandlung verlässt der Patient den Ort, an dem er behandelt wurde, wieder.
Arzneimittel (auch als Medikamente oder Arzneien bezeichnet) sind Stoffe, die dazu dienen Krankheiten zu heilen, lindern oder verhindern oder aber auch Diagnosen zu stellen. Sie werden am Körper verwendet oder dem Patienten verabreicht.
In den Auslandskrankenversicherungen der HanseMerkur Reiseversicherung werden in der Regel alle Medikamente erstattet, die der medizinisch notwendigen Heilbehandlung dienen, sofern sie vom Arzt verordnet werden. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie jeweils den Versicherungsbedingungen bzw. der Tarifbeschreibung.
In den meisten Fällen erhalten Sie die Arzneimittel direkt bei Arzt, im Krankenhaus oder in der Apotheke und Sie zahlen vor Ort. Lassen Sie sich alle Kosten mit entsprechenden Nachweisen bestätigen. Danach reichen Sie die Unterlagen bei uns zur Erstattung ein. Beachten Sie dazu auch unsere Hinweise im Bereich Schadenmeldung.
Der Begriff Au Pair stammt aus dem Französischen und bedeutet "auf Gegenleistung". Als Au Pairs bezeichnet man junge Menschen, die gegen Unterkunft & Verpflegung sowie Taschengeld in einer Familie im Ausland bei der Kinderbetreuung und/oder im Haushalt helfen. Sie lernen dabei die Sprache und Kultur des Gastlandes kennen.
Für Au Pairs bietet die HanseMerkur mit der Young Travel Versicherung eine speziell zugeschnittene Au Pair-Versicherung, die eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung und weitere Reiseversicherungen beinhaltet.
Sollten die Heilbehandlungskosten zunächst bei einem anderen Leistungsträger/Versicherer, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, eingereicht werden, erstattet die HanseMerkur in diesem Fall bei einer stationären Krankenhausbehandlung ein Krankenhaustagegeld bis zu 14 Tage in Höhe von 50 € pro Tag. Bei ambulanten Behandlungen (unabhängig von der Anzahl der Behandlungen und Erkrankungen) erstattet die HanseMerkur in diesen Fällen einmalig einen Betrag in Höhe von 25 €.
Ein Auslandsaufenthalt bezeichnet einen Aufenthalt außerhalb des eigenen Heimatlandes - unabhängig von der Dauer. Meistens versteht man darunter jedoch einen längerfristigen Aufenthalt, z. B. für einen Schüleraustausch, ein Auslandsstudium oder -Praktikum, aber auch für eine zeitlich befristete Berufstätigkeit im Ausland.
Bei einem Auslandsaufenthalt ist man durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht für alle Situationen und nicht überall geschützt. Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung, die bei Bedarf z. B. auch mit einer Unfall- und Haftpflichtversicherung ergänzt werden kann:
Die Auslandskrankenversicherung (auch: Auslandsreisekrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung) zählt zu den wichtigsten Reiseversicherungen. Sie wird auch von Verbraucherorganisationen empfohlen. Sie sichert Sie im Falle eines Unfalls oder einer neu auftretenden Erkrankung während Ihrer Reise ab. So sind Sie auch während Ihres Urlaubs gut abgesichert. Im Ausland ist die medizinische Versorgung zum Teil sehr kostspielig. Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt zudem nicht in allen Ländern. Aber auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden nicht alle Leistungen (z. B. ein Rücktransport) übernommen.
Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet Ihnen verschiedene Auslandskrankenversicherungen an, die perfekt auf die jeweilige Reise ausgerichtet sind:
Ein Autoreiseschutzbrief ist eine Versicherung für Reisen mit dem eigenen Kraftfahrzeug (auch Camper und Motorräder) innerhalb Deutschlands und Europas. Er bietet Schutz und Unterstützung bei Pannen, Unfällen & Diebstahl:
Der Autoreiseschutzbrief ist bei der HanseMerkur Bestandteil des Reiseschutzes Gold & Platin für eine Reise. Außerdem gibt es den Autoreiseschutzbrief beim Deutschlandschutz und Reiseschutz für Europa.
siehe Versicherungsbeginn
Als Betreuungsperson gilt, wer eine mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige bzw. pflegebedürftige Angehörige des Versicherten betreut. Die Betreuungsperson wird in der Reiserücktrittsversicherung als Risikoperson angesehen.
Zu einer Busreise zählen Reisen mit einer Busanreise und -abreise und einem anschließenden Hotelaufenthalt oder einer Busrundreise am Ziel.
Die Deckungssumme (auch Versicherungssumme genannt) ist die Höchstsumme, die der Versicherer im Schadenfall an den Versicherten auszahlt. Grundsätzlich zahlt die Versicherung im Schadenfall die Höhe des tatsächlichen Schadens. Ist jedoch eine Versicherungssumme vereinbart, zahlt sie höchstens bis zu diesem Betrag. Die Versicherungssumme wird auch als Deckungssumme bezeichnet. Ohne diese Begrenzung würden die Versicherungsprämien ins Unermessliche steigen.
Bei der HanseMerkur Reiseversicherung werden z. B. bei der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung (20.000 €), bei der Reise-Haftpflicht-, Reise-Unfall-, Reisegepäck- und der Notfall-Versicherung Versicherungssummen festgelegt.
Das Einreisedatum bezeichnet den Tag der Einreise in ein Land. Bei einigen längerfristigen Versicherungen ist das Einreisedatum für die Erstellung eines Angebots notwendig und wird im Buchungsprozess abgefragt.
Sollte das Einreisedatum noch nicht feststehen, z. B. weil es bei einer Visumserteilung erst durch die Botschaft festgelegt wird, kontaktieren Sie für den Abschluss einer Versicherung bitte unsere Service-Hotline unter 040 4119-1919.
Die Europäische Union (EU) ist ein aus 26 Staaten bestehender Staatenverbund. Mitglieder sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungar und Zypern. Im Gegensatz dazu ist Europa ein Erdteil der weitere Staaten bzw. Gebiete weiterer Staaten umfasst.
Der Geltungsbereich "Europa" bei Reiseversicherungen, z. B. beim Reiseschutz Gold & Platin für Auto-, Bahn- und Busreisen umfasst zusätzlich zum geografischen Begriff Europa die afrikanischen und asiatischen Mittelmeer-Anrainer-Staaten, die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira.
Beachten Sie dazu aber bitte immer auch die jeweils gültigen Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen.
Unter Expatriates versteht man Personen, die in einem anderen Land als ihrem Herkunftsland leben und/oder arbeiten. Die Dauer des Aufenthalts ist dabei nicht entscheidend. Im Gegensatz zu Immigranten ist der Aufenthalt bei Expatriates jedoch vorübergehend und die Rückkehr in das Heimatland für die Zukunft geplant. Bei Expatriates handelt es sich z. B. um Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber zu einer ausländischen Filiale entsandt werden.
Für Expatriates bietet die HanseMerkur verschiedene langfristige Auslandsversicherungen an:
Die HanseMerkur bietet für viele Reiseversicherungen besonders günstige Tarife für Familien an. Für die verschiedenen Versicherungen gelten unterschiedliche Familiendefinitionen.
Einmalige Versicherungen:
Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (maximal 7 Kinder) bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.
Hinweis: Die Familientarife gelten nicht für 2 Erwachsene ohne Kinder.
Jahresversicherungen:
Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 26. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme.
Hinweis: Auch 2 Erwachsene können zusammen den Familientarif abschließen.
Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme.
Familienprämien werden über den Gesamtreisepreis berechnet.
Nach dem 26. Geburtstag von Kindern stellt die HanseMerkur zum nächsten Zahlungstermin von der Familienversicherung auf Einzelversicherungen um, d. h. versicherte Kinder werden am Ende des Versicherungsjahres, in dem sie ihren 26. Geburtstag hatten, auf Einzelversicherungen umgestellt.
Eine Familienversicherung ist eine Reiseversicherung mit einem eigenen Familientarif. Als familienfreundliches Unternehmen hat die HanseMerkur spezielle Tarife mit günstigen Konditionen für Familien im Angebot. Für folgende Versicherung gibt es besonders günstige Angebote:
Das Gastland ist das Land, in dem man sich während eines Auslandsaufenthalts hauptsächlich aufhält.
Der Geltungsbereich gibt an, in welchen Ländern Reiseversicherungen gelten. Nur in den im Geltungsbereich angegebenen Ländern bietet die Versicherung den beschriebenen Reiseschutz.
Eine Reise gilt als "gemeinsam", wenn die Reise mit keinem größeren Unterschied als 3 Tage angetreten wird und nachweislich größtenteils zusammen verbracht werden soll.
Die HanseMerkur bietet für viele Reiseversicherungen besonders günstige Tarife für Gruppen an.
Eine Gruppe besteht aus mindestens 10 Personen und bei Bahnreisen aus mindestens 6 Personen. Das Reisedatum und das Reiseziel müssen für alle Gruppenreisenden identisch sein.
Wird die Gruppe von einem Reiseleiter begleitet und kann keine Ersatzperson gestellt werden muss dieser zusätzlich eine Gruppenleiterversicherung abschließen.
Hier finden Sie eine Übersicht über Reiseversicherungen für Gruppenreisen.
Eine begleitete Gruppenreise ist eine Reise von mindestens 10 Personen (bei Bahnreisen 6 Personen), mit gleichem Reiseziel, die von einem Reiseleiter begleitet wird.
Da der Ausfall eines Reiseleiters zu einem Komplettausfall der Reise führen könnte, wenn keine Ersatzperson gestellt werden kann, muss der Reiseleiter eine separate Reiseversicherung abschließen.
Das Heimatland bezeichnet meist das Land, in dem man seinen ständigen Wohnsitz hat. Es ist auch meist das Land, in dem man geboren und/oder aufgewachsen ist.
Heilmittel sind persönlich erbrachte medizinische Leistungen. Im Rahmen von Reiseversicherungen ist häufig von "ärztlich verordneten Arznei, Verbands- und Heilmittel" die Rede. Bei diesen Heilmitteln handelt es sich z. B. um Bäder, Packungen, Inhalationen oder physikalischer Heilbehandlung und Heilgymnastik.
Bei Hilfsmitteln handelt es sich um Körperersatzstücke, orthopädische oder andere Geräte, die erforderlich sind, um den Erfolg einer Behandlung zu sichern, eine drohende Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Das können z. B. Prothesen, Rollstühle, Gehhilfen, Brillen oder Hörgeräte sein. In den jeweiligen Versicherungsbedingen finden Sie genaue Definitionen.
Die Europäischen Richtlinie IDD - Isurance Distribution Directive - verpflichtet Versicherungen, jeden Kunden vor dem Kauf einer Versicherung umfassend zu informieren. Dafür müssen Versicherungen das jeweils zum Produkt gehörige „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“ – abgekürzt IPID („Insurance Product Information Document) – zur Verfügung zu stellen.
Es gibt Auskunft über die wesentlichen Inhalte des ausgewählten Produkts.
Eine Jahresversicherung ist eine Versicherung, die ein Jahr (Jahr=365 Tage/Schaltjahr=366 Tage) lang gilt. Mit einer Reise-Jahresversicherung können mehrere Reisen innerhalb eines Jahres abgesichert werden. Häufig ist eine Jahresversicherung schon ab zwei Urlaubsreisen jährlich günstiger als eine einmalige Versicherung für eine Reise. Die Laufzeit bezieht sich dabei nicht auf ein Kalenderjahr, sondern läuft ab Abschlussdatum 365 Tage. Die Versicherungen verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
Beispiele für Jahresversicherungen:
Eine Krankenhausbehandlung ist eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus. Im Rahmen der Auslandskrankenversicherung (z. B. bei der Auslandskrankenversicherung bis zu 1 Jahr) werden je nach Art der Versicherung unaufschiebbare stationäre Behandlungen in einer als Krankenhaus anerkannten Einrichtung abgedeckt. Oder aber auch - bei langfristigen Auslandsaufenthalten – alle medizinisch notwendigen Behandlungen abgedeckt. Informieren Sie sich bitte in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Im Falle einer stationären Behandlung haben Sie die Wahl zwischen Kostenersatz für die stationäre Behandlung und einem Tagegeld in Höhe von 50 € pro Tag. Es wird für maximal 30 Tage ab Beginn der stationären Behandlung gezahlt. Das Wahlrecht ist zu Beginn der stationären Behandlung auszuüben.
Beim Krankenrücktransport aus dem Ausland ins Heimatland wird zwischen einem medizinisch notwendigen, vom Arzt angeordneten Rücktransport und einem medizinisch sinnvollen Rücktransport unterschieden.
Um einen medizinisch notwendigem Rücktransport handelt es sich z. B. wenn der Patient im Ausland nicht angemessen behandelt werden kann.
Bei einem medizinisch sinnvollen Rücktransport kann stattfinden, sobald der Patient transportfähig ist. Die Entscheidung darüber treffen die Ärzte des Notfallservices.
Reiseversicherungen für eine Einzelreise bedürfen keiner Kündigung. Die Versicherungen werden mit Ende der Reise beendet.
Die meisten aktuellen Jahres-Versicherungen verlängern sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht durch den Versicherungsnehmer mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt werden. Bei vielen älteren Tarifen beträgt die Frist drei Monate. Die Kündigungsfrist für Ihre Jahres-Versicherung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Einige langfristige Reiseversicherungen können bei vorzeitiger Abreise zur nächsten monatlichen Prämienfälligkeit beendet werden. Sie müssen in diesem Fall den Nachweis über das Ende des Auslandsaufenthalts innerhalb von 31 Tagen nach Beendigung der Reise bei der HanseMerkur Reiseversicherung einreichen. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Sie finden die Kündigungsfristen auch in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Nutzen Sie bitte für eine schnellere Bearbeitung zur Beendigung Ihres Vertrags unsere Online-Formulare.
Eine Langzeitreisen-Versicherung ist eine Reiseversicherung, die für eine Reise abgeschlossen wird, die über die übliche Dauer einer Urlaubsreise hinausgeht. Eine solche Versicherung kann z. B. für längere Reisen wie eine Weltreise, für Auslandsaufenthalte von Schülern, Studenten und Praktikanten, für Au Pairs aber auch für berufsbedingte Aufenthalte abgeschlossen werden. Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet hier spezielle Reiseversicherungen an:
Last-Minute-Tarife sind Tarife für Reisen, die besonders kurzfristig gebucht werden. Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet für Reiserücktrittsversicherungen und Reiseversicherungspaketen mit Reiserücktrittsversicherung besonders günstige Preise. Als last minute gilt, wenn zwischen dem Buchungszeitpunkt der Reise und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen. Die Versicherung muss in diesem Fall innerhalb von drei Werktagen nach der Reisebuchung erfolgen.
Die Laufzeit ist der Zeitraum, in dem eine Reiseversicherung gültig ist. Sie bezeichnet also die Gültigkeitsdauer. Nähere Informationen zur Laufzeit finden Sie auf den Versicherungsproduktseiten, in den Versicherungsbedingungen oder in Ihrer Versicherungsbestätigung.
Ein Krankentransport ist der Transport eines erkrankten oder verunfallten Patienten aus dem Ausland zurück zu seinem Wohnsitz. Wenn eine medizinische Versorgung im Ausland nicht gewährleistet werden kann, handelt es sich um einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport. Bei einem medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport reicht normalerweise die in Absprache zwischen dem behandelnden Mediziner und einem neutralen Flugmediziner des Notrufservice ausgesprochene Empfehlung aus. In beiden Fällen muss Kontakt zur HanseMerkur aufgenommen werden, um das Nötigste zu organisieren, sich mit den Ärzten abzustimmen und um die Kostenübernahme abzuklären. Hierfür steht Ihnen der weltweite 24-Stunden-Notruf-Service zur Verfügung.
Auslandskrankenversicherungen der HanseMerkur Reiseversicherung sichern in der Regel den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport ab. Bitte informieren Sie sich im Einzelfall in den Versicherungsbedingungen.
Nach Abschluss einer Reiseversicherung der HanseMerkur haben Sie mit dem Mobile Pass die Möglichkeit, Ihre Vertragsunterlagen digital auf Ihrem Smartphone oder Tablet abzuspeichern. So haben Sie auch unterwegs stets vollen Überblick über ihre Policen und können Schäden direkt online melden.
Wie das funktioniert? Sowohl auf der 5. Seite unseres Buchungsassistenten, als auch in der Versicherungsbestätigungsmail finden Sie zwei Buttons zum Download des „Mobile Pass“. Je nach Betriebssystem Ihres Smartphones können Sie sich den Versicherungs-Pass in Ihr "Apple Wallet" oder in "Google Pay" abspeichern.
Im digitalen Versicherungs-Pass sind für Sie alle wichtigen Informationen hinterlegt:
Folgende Features beinhaltet der „Mobile Pass“ außerdem:
Bitte kontaktieren Sie im Notfall während der Reise in folgenden Fällen unsere Notfallnummer:
Auslandskrankenversicherung:
Notfall-Versicherung:
Autoreiseschutzbrief:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise für Ihr Verhalten im Notfall.
Reise-Unfallversicherung:
Reise-Haftpflichtversicherung:
Für Ihre Kommunikation mit unserem 24-Stunden-Notruf-Service haben wir einige Tipps für Sie zusammengestellt.
Für dringende Notfälle während Ihrer Reise bietet Ihnen die HanseMerkur Reiseversicherung eine Notfallnummer, die 7 Tage in der Woche und 24 Stunden am Tag weltweit für Sie erreichbar ist. Der 24-Stunden-Notruf-Service berät Sie, bei der Wahl von Krankenhäusern, organisiert einen notwendigen Krankentransport oder leistet Beistand im Rahmen der Notfall-Versicherung. Unser Tipp: Notieren Sie sich die Nummer +49 40 5555-7877 oder speichern Sie sie vor Reisebeginn in Ihrem Handy. In Ihrer Versicherungsbestätigung (bei den meisten Auslandskrankenversicherungen) finden Sie außerdem ein kleines Kärtchen zum Ausschneiden mit allen wichtigen Informationen.
Öffentliche Verkehrsmittel sind alle innerhalb von Deutschland für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche oder Anschlussverkehrsmittel gelten Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten/Rundflügen verkehren. Außerdem sind Mietwagen, Taxis und Kreuzfahrtschiffe keine öffentlichen Verkehrsmittel.
siehe Versicherungsprämie
Unter Reiseabbruch versteht man die vorzeitige Beendigung eines Urlaubs oder Auslandsaufenthalts. Mit der HanseMerkur Reiseversicherung kann man sich gegen die Kosten eines solchen Reiseabbruchs absichern. Die Reiseabbruch-Versicherung (bei der HanseMerkur teilweise auch Urlaubsgarantie genannt) erstattet Ihnen zusätzliche Rückreisekosten und nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, die entstehen, wenn Sie die Reise aus versichertem Grund abbrechen, z. B. bei unerwarteter und schwerer Erkrankung, erheblichem Schaden am Eigentum oder dem Tod eines Angehörigen. Zusätzlich ist bei einer Rundfahrt oder Kreuzfahrt auch eine Reiseunterbrechung versichert. Hier werden die entstehenden Nachreisekosten erstattet.
Im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung, die Ihnen eine Absicherung VOR der Reise bietet, schützt Sie eine Reiseabbruch-Versicherung WÄHREND der Reise. Wir empfehlen daher eine Kombination der beiden Versicherungen. Weitere Infos zum Reiseabbruch.
Ihr Versicherungsschutz beginnt wie folgt:
Wurden mehrere Reiseabschnitte oder mehrere Reiseteilleistungen gebucht, gilt die gesamte Reise als angetreten, sobald der erste Teil angetreten wurde.
Die Reisedauer bezeichnet den Zeitraum zwischen Reiseantritt und Reiseende. Der Hin- und Rückreisetag zählen jeweils als voller Tag. Eine Reise vom 6. bis 11. (fünf Nächte/sechs Tage) beinhaltet demzufolge sechs Tage, die versichert werden müssen.
Es muss die gesamte Reisedauer versichert werden.
Hinweis: Eine fehlerhafte Angabe von Reisebeginn oder Reiseende kann zu unserem Rücktritt vom Versicherungsvertrag und zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen.
Das Reisegepäck bezeichnet Ihre Koffer, Taschen oder Rucksäcke inklusive der enthaltenen Gegenstände. Zum Reisegepäck zählt auch Ihr Handgepäck. Um sich vor Verlust, Beschädigung oder Zerstörung abzusichern, kann eine Reisegepäck-Versicherung abgeschlossen werden. Diese empfiehlt sich besonders bei Reisegepäck mit wertvollem Inhalt.
Die Reisegepäck-Versicherung ersetzt in diesen Fällen den Zeitwert Ihres Reisegepäcks sowie Ihrer auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände in folgenden Fällen:
Die Reisegepäck-Versicherung ist z. B. Bestandteil unseres Tarifs Reiseschutz Gold & Platin.
siehe Auslandskrankenversicherung.
Das Reiseland bezeichnet das Land, in dem sich die versicherte Person während der Reise bzw. des Auslandsaufenthalts hauptsächlich aufhält.
Wird eine Reisegruppe von einem Reiseleiter (z. B. Lehrer, Eltern, Skipper) begleitet, dessen Ausfall zu einem Komplettausfall der Reise führen könnte, muss für den Reiseleiter eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung Reiseleiterabsicherung abgeschlossen werden.
Reiseversicherung ist der Oberbegriff für die verschiedenen Versicherungen, die für die Absicherung einer Reise abgeschlossen werden können. Zu den Reiseversicherungen gehören z. B. folgende:
Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruch-Versicherung
Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet viele der oben genannten Reiseversicherungen im Paket an:
In der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung sind auch andere Personen als der Versicherte selbst vom Versicherungsschutz erfasst. Sind sie von einem versicherten Ereignis betroffen, besteht Rücktritts- oder Abbruchschutz für den Versicherten.
Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall auslösen können.
Als Risikopersonen bezeichnen wir:
Diejenigen Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen
Als Angehörige zählen:
Von einem Schadenfall oder Versicherungsfall spricht man, wenn das versicherte Risiko eintritt und die Leistungspflicht des Versicherers ausgelöst wird. Dies kann z. B. eine unerwartete und schwere Erkrankung bei einer Reiserücktrittsversicherung vor Reisebeginn sein, aber auch der Verlust von Reisegepäck in der Reisegepäck-Versicherung.
Im Schadenfall beachten Sie bitte die Hinweise auf unserer Website. Dort geben wir Ihnen auch Tipps für das Verhalten im Schadenfall. Wir geben Ihnen außerdem weitere Hinweise für den Notfall.
Im Rahmen des Schengen-Abkommens wurden die Regelungen für die Ausgestaltung und Erstellung von Visa für Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben, vereinheitlicht. Innerhalb des Schengen-Raumes finden grundsätzlich keine Personenkontrollen mehr an den Grenzen statt. Daher ist für Bürger von Staaten außerhalb des Schengen-Raumes ein sogenanntes Schengen-Visum notwendig. Dieses Visum gilt grundsätzlich für den gesamten Schengen-Raum.
Eine der Bedingungen für die Ausstellung eines solchen Visums ist eine Krankenversicherung. Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet mit Visum Plus eine maßgeschneiderte Reiseversicherung an, die allen Anforderungen des Schengen-Visums genügt.
Schiffsreisen sind grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Jachtcharter).
Ausgenommen sind folgende Reisen: "Blaue Reise" in der Türkei und Nilkreuzfahrten in den Veranstalterkatalogen, Fährpassagen und Hausboote.
Kombinierte Reisen müssen dann als Schiffsreisen versichert werden, wenn der Anteil der Schiffsreise mehr als 1/3 der gesamten Reisedauer ausmacht (z. B. eine Woche Flusskreuzfahrt und eine Woche Hotel).
Für Schiffsreisen bieten wir spezielle Leistungen an, die in den Prämien automatisch mit abgedeckt sind. Es muss kein zusätzlicher Baustein gebucht werden. Folgende Highlights sind enthalten:
In unserer Notfall-Versicherung haben wir zusätzliche Leistungen integriert:
Ihr Schutz für Ihr Zuhause
bei einem erheblichen Schaden (mind. 2.500 €) am Eigentum am Heimatort:
Ihr Schutz für Ihr zurückgelassenes Fahrzeug
bei einem erheblichen Schaden (min. 2.500 €) an einem zurückgelassenen PKW am Heimatort oder in einem Parkhaus (z. B. am Flughafen):
Übernahme des von der Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalts bis maximal 500 €
Unter einem Selbstbehalt (auch: Selbstbeteiligung) versteht man den finanziellen Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zu tragen hat. Der Selbstbehalt wird pro Schadenfall abgezogen.
Folgende Regelungen gelten bei der HanseMerkur Reiseversicherung:
Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens. Beim Reiseschutz Deutschland und Hotel-Reiseschutz für Europa mindestens jedoch 25 € je versicherte Person.
Jahres-Reiseversicherung
Kein Selbstbehalt
Auslandskrankenversicherung
Kein Selbstbehalt (Ausnahmen gelten z. B. für die Auslandskrankenversicherung bis 5 Jahre, die Reiseversicherung für Ausländische Gäste bis 1 Jahr und bis 5 Jahre)
Reisegepäck-Versicherung
Kein Selbstbehalt
Weitere Versicherungen und Selbstbehalte finden Sie in den jeweiligen Tarifbeschreibungen oder Versicherungsbedingungen auf den Produktdetailseiten.
Wir garantieren Ihnen höchste Sicherheit im Umgang mit Ihren Daten bei einem Abschluss einer HanseMerkur Reiseversicherung innerhalb unserer Buchungsstrecke.
Was ist SSL?
SSL (Abkürzung für "Secure Socket Layer") ist ein allgemein anerkanntes Verschlüsselungsprotokoll zur Datenübertagung im Internet. SSL sorgt dafür, dass Ihre Daten verschlüsselt über das Internet geschickt werden und vor unerwünschten Zugriffen und Manipulationen geschützt sind.
Für Reiseversicherungen gelten unterschiedliche Preise, die sich entweder nach dem Risiko (z.B. dem Reisepreis, der Reisedauer, dem Geltungsbereich oder den enthaltenen Leistungen) oder nach den Reisenden (z. B. Einzelreisender, Gruppe oder Familie) richten. Diese unterschiedlichen Einstufungen innerhalb einer Reiseversicherung werden als Tarife bezeichnet.
Als besondere Leistung bietet die HanseMerkur Reiseversicherung in der Reiserücktrittsversicherung einen Umbuchungsschutz. D. h. wir erstatten auch ohne Vorliegen eines versicherten Grundes (z. B. wenn sich Ihre Planungen geändert haben) die entstandenen Umbuchungskosten bis maximal 30 € pro Person bzw. Objekt, sofern die Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt vorgenommen wurde.
Die Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung kann im Falle einer unerwarteten schweren Krankheit in Anspruch genommen werden.
Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein.
Die Erkrankung ist in folgenden Fällen unerwartet:
Beispiele für schwere Erkrankungen (nicht abschließend):
Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiserücktrittsversicherung (nicht abschließend):
Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiseabbruch-Versicherung (nicht abschließend):
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert.
Beispiel, bei dem keine „unerwartete schwere Erkrankung“ vorliegt (nicht abschließend):
Eine Reise-Unfallversicherung schützt Sie im Falle eines Unfalls mit gesundheitlichen Schäden, die im Ausland entstanden sind. Dabei kann es sich um Unfälle im Haushalt, Straßenverkehr oder beim Sport handeln. Eine Unfallversicherung empfiehlt sich vor allem für längere Reisen und Auslandsaufenthalte. Sie leistet bis zur festgelegten Versicherungssumme bei Invalidität und im Todesfall und kommt je nach Versicherung für Kosten bis zur festgelegten Versicherungssumme z. B. für eine Bergung oder für kosmetische Operationen auf.
Bei vielen Reise-Unfallversicherungen ist eine Progression im Invaliditätsfall vorgesehen. Das bedeutet, dass je schwerer die Invalidität ist, desto höher die Invaliditätssumme, die ausgezahlt wird. Eine Progression beginnt allerdings erst ab einer Invalidität mit einem Invaliditätsgrad von 25 %.
Wenn die Invaliditätssumme z. B. 20.000 € beträgt, kann bei einer Progression von 350 % und einem Invaliditätsgrad von 100 % eine Versicherungssumme von 70.000 € ausgezahlt werden. Die genaue Progression entnehmen Sie jeweils aus den Versicherungsbedingungen.
Eine Flugabsage wegen Unwetter ist nicht versichert.
Die versicherte Person ist die Person, für die der vereinbarte Versicherungsschutz gilt (dies kann auch der Versicherungsnehmer sein). Versicherungsnehmer ist derjenige, der den Versicherungsvertrag mit der HanseMerkur Reiseversicherung abschließt. So kann eine Reiseversicherung beispielsweise von einer Ehefrau (Versicherungsnehmerin) für ihren Ehemann oder für ihre Kinder (versicherte Personen) abgeschlossen werden. Oder ein Reiseleiter (Versicherungsnehmer) schließt eine Reiseversicherung für eine Reisegruppe (versicherte Personen) ab.
Ist ein im Versicherungsvertrag bestimmtes und unter die Deckung fallendes Ereignis. Wenn dieses Ereignis eintritt, hat der Versicherte Anspruch auf die Versicherungsleistung. Die versicherten Ereignisse werden jeweils in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) genau definiert.
Es kann einiges passieren, weshalb Sie von der Reise zurücktreten müssen. In folgenden Fällen sind Sie mit der Reiserücktrittsversicherung und der Reiseabbruch-Versicherung abgesichert:
Der Versicherungsbeginn ist nicht gleichzusetzen mit dem Buchungs- bzw. Abschlussdatum. Ab dem Versicherungsbeginn gilt der Schutz der Versicherung. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungsbestätigung dokumentierten Zeitpunkt (vorausgesetzt die Versicherungsprämie wurde bezahlt). Er richtet sich auch nach der Art der Versicherung:
Bei der Versicherungsbestätigung handelt es sich um eine Bestätigung des Versicherers, die den Versicherungsschutz belegt und alle vertraglichen Angaben enthält. Diese ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, an dem der Versicherungsnehmer seinen endgültigen Versicherungsschein erhält. Bei einigen Versicherungen gilt die Versicherungsbestätigung auch als Versicherungsschein.
Das Versicherungsjahr von Jahres-Reiseversicherungen der HanseMerkur Reiseversicherung beginnt mit dem Versicherungsbeginn, der in der Versicherungsbestätigung angegeben wird, und dauert 12 Monate. Alle folgenden Versicherungsjahre beginnen und enden immer zu diesem Zeitpunkt. Zur Berechnung des Versicherungsjahres wird also nicht das Kalenderjahr herangezogen.
Versicherungsnehmer ist die Person, die den Vertrag mit der HanseMerkur abschließt. Der Versicherungsnehmer kann gleichzeitig auch versicherte Person sein (muss dies aber nicht). Die versicherte Person ist die Person, für die der vereinbarte Versicherungsschutz gilt. So kann eine Reiseversicherung beispielsweise von einer Ehefrau (Versicherungsnehmerin) für ihren Ehemann oder für ihre Kinder (versicherte Personen) abgeschlossen werden. Oder ein Reiseleiter (Versicherungsnehmer) schließt eine Reiseversicherung für eine Reisegruppe (versicherte Personen) ab.
siehe "Mobile Pass"
Eine Versicherungspolice (auch Versicherungsschein genannt) ist eine Urkunde über einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Er enthält sämtliche vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Beginn und Ende, persönliche Daten, Versicherungsprämie und die Leistungsbeschreibung). Zur Versicherungspolice gehören auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers, die der Police häufig als Anlage beigefügt werden.
Unter einer Versicherungsprämie versteht sich die Summe, die man für eine Versicherung inklusive Versicherungssteuern zahlen muss. Auf unserer Website verwenden wir zumeist den Begriff "Preis". In den Preislisten, die Sie auf allen Produktseiten und im Buchungsprozess finden, sind die jeweils gültigen Versicherungsprämien detailliert aufgeführt.
Die Versicherungssumme ist die Höchstsumme, die der Versicherer im Schadenfall an den Versicherten auszahlt. Grundsätzlich zahlt die Versicherung im Schadenfall die Höhe des tatsächlichen Schadens. Ist jedoch eine Versicherungssumme vereinbart, zahlt sie höchstens bis zu diesem Betrag. Die Versicherungssumme wird auch als Deckungssumme bezeichnet. Ohne diese Begrenzung würden die Versicherungsprämien ins Unermessliche steigen.
Bei der HanseMerkur Reiseversicherung werden z. B. bei der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung (20.000 €), bei der Reise-Haftpflicht-, Reise-Unfall-, Reisegepäck- und der Notfall-Versicherung Versicherungssummen festgelegt.
Zum Thema Vorerkrankungen lesen Sie bitte die Definition von unerwartet schwerer Erkankung.
Sie können bei uns zwischen Bankabbuchung bzw. SEPA-Lastschrift, Kreditkartenzahlung (Visa, Mastercard, American Express und Diners Club International) und Paypal wählen.
Der Einzug der Beträge erfolgt bei Einmalzahlung sofort bei Buchung der Versicherung, bei Jahres-Reiseversicherungen erfolgt sie bei der ersten Abbuchung ebenfalls sofort und bei gegebenenfalls anfallenden Folgeprämien jeweils zur nächsten Fälligkeit, die sich aus dem jeweiligen Versicherungsbeginn ergibt.
Ausnahme: Wenn Sie eine längerfristige Auslandskrankenversicherung (> 1 Jahr Aufenthalt) zusammen mit einem Zusatzpaket abschließen, haben Sie leider nicht die Möglichkeit per Paypal zu bezahlen.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie viele wertvolle Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen.
Auf unserer deutschen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.