Unter Reiseabbruch versteht man die vorzeitige Beendigung eines Urlaubs oder Auslandsaufenthalts. Mit der HanseMerkur Reiseversicherung kann man sich gegen die Kosten eines solchen Reiseabbruchs absichern. Die Reiseabbruch-Versicherung (bei der HanseMerkur teilweise auch Urlaubsgarantie genannt) erstattet Ihnen zusätzliche Rückreisekosten und nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, die entstehen, wenn Sie die Reise aus versichertem Grund abbrechen, z. B. bei unerwarteter und schwerer Erkrankung, erheblichem Schaden am Eigentum oder dem Tod eines Angehörigen. Zusätzlich ist bei einer Rundfahrt oder Kreuzfahrt auch eine Reiseunterbrechung versichert. Hier werden die entstehenden Nachreisekosten erstattet.
Im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung, die Ihnen eine Absicherung VOR der Reise bietet, schützt Sie eine Reiseabbruch-Versicherung WÄHREND der Reise. Wir empfehlen daher eine Kombination der beiden Versicherungen. Weitere Infos zum Reiseabbruch.
Ihr Versicherungsschutz beginnt wie folgt:
Wurden mehrere Reiseabschnitte oder mehrere Reiseteilleistungen gebucht, gilt die gesamte Reise als angetreten, sobald der erste Teil angetreten wurde.
Die Reisedauer bezeichnet den Zeitraum zwischen Reiseantritt und Reiseende. Der Hin- und Rückreisetag zählen jeweils als voller Tag. Eine Reise vom 6. bis 11. (fünf Nächte/sechs Tage) beinhaltet demzufolge sechs Tage, die versichert werden müssen.
Es muss die gesamte Reisedauer versichert werden.
Hinweis: Eine fehlerhafte Angabe von Reisebeginn oder Reiseende kann zu unserem Rücktritt vom Versicherungsvertrag und zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen.
Das Reisegepäck bezeichnet Ihre Koffer, Taschen oder Rucksäcke inklusive der enthaltenen Gegenstände. Zum Reisegepäck zählt auch Ihr Handgepäck. Um sich vor Verlust, Beschädigung oder Zerstörung abzusichern, kann eine Reisegepäck-Versicherung abgeschlossen werden. Diese empfiehlt sich besonders bei Reisegepäck mit wertvollem Inhalt.
Die Reisegepäck-Versicherung ersetzt in diesen Fällen den Zeitwert Ihres Reisegepäcks sowie Ihrer auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände in folgenden Fällen:
Die Reisegepäck-Versicherung ist z. B. Bestandteil unseres Tarifs Reiseschutz Gold & Platin.
siehe Auslandskrankenversicherung.
Das Reiseland bezeichnet das Land, in dem sich die versicherte Person während der Reise bzw. des Auslandsaufenthalts hauptsächlich aufhält.
Wird eine Reisegruppe von einem Reiseleiter (z. B. Lehrer, Eltern, Skipper) begleitet, dessen Ausfall zu einem Komplettausfall der Reise führen könnte, muss für den Reiseleiter eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung Reiseleiterabsicherung abgeschlossen werden.
Reiseversicherung ist der Oberbegriff für die verschiedenen Versicherungen, die für die Absicherung einer Reise abgeschlossen werden können. Zu den Reiseversicherungen gehören z. B. folgende:
Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruch-Versicherung
Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet viele der oben genannten Reiseversicherungen im Paket an:
In der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung sind auch andere Personen als der Versicherte selbst vom Versicherungsschutz erfasst. Sind sie von einem versicherten Ereignis betroffen, besteht Rücktritts- oder Abbruchschutz für den Versicherten.
Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall auslösen können.
Als Risikopersonen bezeichnen wir:
Diejenigen Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen
Als Angehörige zählen:
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie viele wertvolle Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen.
Auf unserer deutschen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.