siehe Versicherungsbeginn
Als Betreuungsperson gilt, wer eine mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige bzw. pflegebedürftige Angehörige des Versicherten betreut. Die Betreuungsperson wird in der Reiserücktrittsversicherung als Risikoperson angesehen.
Zu einer Busreise zählen Reisen mit einer Busanreise und -abreise und einem anschließenden Hotelaufenthalt oder einer Busrundreise am Ziel.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie viele wertvolle Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen.
Auf unserer deutschen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.