Glossar – Versicherungsbegriffe von A bis Z

Buchstabe A

Abbruch der Reise
Abschlussfrist

Die Abschlussfrist ist der Zeitraum in bzw. der Zeitpunkt bis zu dem eine Reiseversicherung abgeschlossen werden kann. Für die verschiedenen Versicherungsarten gelten unterschiedliche Abschlussfristen:

Reiserücktrittsversicherung / Reiseversicherungs-Pakete mit Rücktrittsversicherung 
Bei Reiserücktrittsversicherungen bzw. Reiseversicherungspaketen, die eine Reiserücktrittsversicherung enthalten, sollte die Versicherung möglichst zusammen mit der Buchung der Reise abgeschlossen werden. Ansonsten können „Lücken“ entstehen, in der Sie nicht geschützt sind. Spätestens muss der Abschluss aber innerhalb von 30 Tagen nach Reisebuchung erfolgen. Wenn zwischen dem Buchungszeitpunkt der Reise und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, kann die Versicherung noch innerhalb von drei Werktagen nach der Reisebuchung erfolgen. Für Flugreisen gelten in diesen Fällen besonders günstige Last-Minute-Tarife.

Andere Reiseversicherungen
Andere Reiseversicherungen wie z. B. eine Auslandskrankenversicherung, eine Reiseabbruch-Versicherung oder eine Notfall-Versicherung können Sie jederzeit vor Reisebeginn abschließen.

Für Auslandskrankenversicherungen bei längerfristigen Auslandsaufenthalten gibt es teilweise (in Ausnahmefällen) die Möglichkeit, die Versicherung auch nach Reisebeginn abzuschließen. Beachten Sie hier die „Gut zu wissen“-Hinweise in den entsprechenden Produktbeschreibungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden sowohl die Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der HanseMerkur Reiseversicherung als auch die des Versicherungsnehmers beschrieben. Außerdem finden sich hier Regelungen zu Beginn, Dauer und Beendigung des Versicherungsschutzes. Eine genaue Leistungsbeschreibung (Inhalt, Umfang, versicherte Ereignisse) und ggf. Festlegung der Risikopersonen sind ebenfalls Teil der Versicherungsbedingungen.

Sie finden die Versicherungsbedingungen jeweils auf unseren Produktdetailseiten im Bereich Reiseversicherungen oder im Downloadcenter. Außerdem stellen wir sie Ihnen im Buchungsprozess und nach dem Online-Abschluss der Versicherung zur Verfügung.

Ambulante Behandlung

Unter einer ambulanten Behandlung versteht man die medizinische Versorgung bei einem Arzt und Zahnarzt, aber auch die Behandlung ohne stationären Aufenthalt im Krankenhaus. D. h.. direkt nach der Behandlung verlässt der Patient den Ort, an dem er behandelt wurde, wieder.

Arzneimittel

Arzneimittel (auch als Medikamente oder Arzneien bezeichnet) sind Stoffe, die dazu dienen Krankheiten zu heilen, lindern oder verhindern oder aber auch Diagnosen zu stellen. Sie werden am Körper verwendet oder dem Patienten verabreicht.

In den Auslandskrankenversicherungen der HanseMerkur Reiseversicherung werden in der Regel alle Medikamente erstattet, die der medizinisch notwendigen Heilbehandlung dienen, sofern sie vom Arzt verordnet werden. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie jeweils den Versicherungsbedingungen bzw. der Tarifbeschreibung.

In den meisten Fällen erhalten Sie die Arzneimittel direkt bei Arzt, im Krankenhaus oder in der Apotheke und Sie zahlen vor Ort. Lassen Sie sich alle Kosten mit entsprechenden Nachweisen bestätigen. Danach reichen Sie die Unterlagen bei uns zur Erstattung ein. Beachten Sie dazu auch unsere Hinweise im Bereich Schadenmeldung.

Au Pair

Der Begriff Au Pair stammt aus dem Französischen und bedeutet "auf Gegenleistung". Als Au Pairs bezeichnet man junge Menschen, die gegen Unterkunft & Verpflegung sowie Taschengeld in einer Familie im Ausland bei der Kinderbetreuung und/oder im Haushalt helfen. Sie lernen dabei die Sprache und Kultur des Gastlandes kennen.

Für Au Pairs bietet die HanseMerkur mit der Young Travel Versicherung eine speziell zugeschnittene Au Pair-Versicherung, die eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung und weitere Reiseversicherungen beinhaltet.

Aufwandsentschädigung

Sollten die Heilbehandlungskosten zunächst bei einem anderen Leistungsträger/Versicherer, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, eingereicht werden, erstattet die HanseMerkur in diesem Fall bei einer stationären Krankenhausbehandlung ein Krankenhaustagegeld bis zu 14 Tage in Höhe von 50 € pro Tag. Bei ambulanten Behandlungen (unabhängig von der Anzahl der Behandlungen und Erkrankungen) erstattet die HanseMerkur in diesen Fällen einmalig einen Betrag in Höhe von 25 €.

Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt bezeichnet einen Aufenthalt außerhalb des eigenen Heimatlandes - unabhängig von der Dauer. Meistens versteht man darunter jedoch einen längerfristigen Aufenthalt, z. B. für einen Schüleraustausch, ein Auslandsstudium oder -Praktikum, aber auch für eine zeitlich befristete Berufstätigkeit im Ausland.

Bei einem Auslandsaufenthalt ist man durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht für alle Situationen und nicht überall geschützt. Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung, die bei Bedarf z. B. auch mit einer Unfall- und Haftpflichtversicherung ergänzt werden kann:

Auslandskrankenversicherung / Auslandsreisekrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung (auch: Auslandsreisekrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung) zählt zu den wichtigsten Reiseversicherungen. Sie wird auch von Verbraucherorganisationen empfohlen. Sie sichert Sie im Falle eines Unfalls oder einer neu auftretenden Erkrankung während Ihrer Reise ab. So sind Sie auch während Ihres Urlaubs gut abgesichert. Im Ausland ist die medizinische Versorgung zum Teil sehr kostspielig. Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt zudem nicht in allen Ländern. Aber auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden nicht alle Leistungen (z. B. ein Rücktransport) übernommen.

Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet Ihnen verschiedene Auslandskrankenversicherungen an, die perfekt auf die jeweilige Reise ausgerichtet sind:

Autoreiseschutzbrief

Ein Autoreiseschutzbrief ist eine Versicherung für Reisen mit dem eigenen Kraftfahrzeug (auch Camper und Motorräder) innerhalb Deutschlands und Europas. Er bietet Schutz und Unterstützung bei Pannen, Unfällen & Diebstahl:

  • Hilfe am Schadensort
  • Übernahme von Abschleppkosten
  • Ersatzteilversand
  • Kraftfahrzeugversand
  • Reisekosten, wenn die Reise nicht fortgesetzt werden kann

Der Autoreiseschutzbrief ist bei der HanseMerkur Bestandteil des Reiseschutzes Gold & Platin für eine Reise. Außerdem gibt es den Autoreiseschutzbrief beim Deutschlandschutz und  Reiseschutz für Europa.

Informieren Sie sich jetzt über verschiedene Reiseversicherungen

Topseller

Auslandskrankenversicherung für eine Reise oder als Jahres-Versicherung

Gehört auf jeder Reise ins Gepäck: die Auslandskrankenversicherung. Wir erstatten die Kosten z. B. für Heilbehandlungen oder auch für einen eventuell notwendigen Krankenrücktransport – ohne Selbstbeteiligung und mit 24-Stunden-Notruf-Service.

Auch als Jahres-
versicherung

Reiserücktritts- & Reiseabbruch-Versicherung für eine Reise oder als Jahres-Versicherung

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Beginn des Urlaubs vor teuren Stornierungen, wenn Sie Ihre Reise absagen müssen. Mit der Reiseabbruch-Versicherung sind Sie auch während Ihres Urlaubs weltweit abgesichert. Sie springt ein, wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen.

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Reiseversicherung für Schüler, Studenten und Praktikanten

Egal ob Sie sich als Schüler, Student, Au Pair, Doktorand, Stipendiat, Praktikant oder als Teilnehmer von einem Work & Travel-Programm im Ausland aufhalten: Diese Reiseversicherung bietet optimalen Reiseschutz für alle bis 35 Jahre. Die Auslandskrankenversicherung kann mit einer Reise-Unfall- und Reise-Haftpflichtversicherung sowie einer Reisegepäck-Versicherung kombiniert werden.