Glossar – Versicherungsbegriffe von A bis Z

Buchstabe V

Versicherte Person

Die versicherte Person ist die Person, für die der vereinbarte Versicherungsschutz gilt (dies kann auch der Versicherungsnehmer sein). Versicherungsnehmer ist derjenige, der den Versicherungsvertrag mit der HanseMerkur Reiseversicherung abschließt. So kann eine Reiseversicherung beispielsweise von einer Ehefrau (Versicherungsnehmerin) für ihren Ehemann oder für ihre Kinder (versicherte Personen) abgeschlossen werden. Oder ein Reiseleiter (Versicherungsnehmer) schließt eine Reiseversicherung für eine Reisegruppe (versicherte Personen) ab.

Versichertes Ereignis

Ist ein im Versicherungsvertrag bestimmtes und unter die Deckung fallendes Ereignis. Wenn dieses Ereignis eintritt, hat der Versicherte Anspruch auf die Versicherungsleistung. Die versicherten Ereignisse werden jeweils in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) genau definiert.

Versicherte Gründe

Es kann einiges passieren, weshalb Sie von der Reise zurücktreten müssen. In folgenden Fällen sind Sie mit der Reiserücktrittsversicherung und der Reiseabbruch-Versicherung abgesichert:

  • Schwere Unfallverletzung
  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen
  • Impfunverträglichkeit
  • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder der Katze
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Organspende
  • Lockerung eines implantierten Gelenks
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Kurzarbeit
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus
  • Arbeitgeberwechsel und damit verbundener Arbeitsplatzwechsel mit Probezeit
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 €)
  • Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
  • Nichtversetzung eines Schülers bei Klassenreisen
  • Verpasstes Anschlussreisemittel aufgrund einer Panne
  • Pflegeaufnahme eines Kindes (nur Reiserücktrittsversicherung)
  • Unerwartete Heimplatzzuweisung (nur Reiserücktrittsversicherung)
  • Ablehnung der Visumserteilung (nnur Reiserücktrittsversicherung)
  • Bestpreis-Garantie für Pauschalreisen (nur Reiserücktrittsversicherung)
  • Feuer am Urlaubsort (nur Reiseabbruch-Versicherung)
Versicherungsbeginn

Der Versicherungsbeginn ist nicht gleichzusetzen mit dem Buchungs- bzw. Abschlussdatum. Ab dem Versicherungsbeginn gilt der Schutz der Versicherung. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungsbestätigung dokumentierten Zeitpunkt (vorausgesetzt die Versicherungsprämie wurde bezahlt). Er richtet sich auch nach der Art der Versicherung:

  • Reiserücktrittsversicherung: frühestens ab Zahlung der Prämie
  • Reiseabbruch-Versicherung: frühestens mit Antritt der Reise
  • Auslandskrankenversicherungen
    • Auslandskrankenversicherung: frühestens mit Antritt der Reise
    • Auslandskrankenversicherung bis 1 Jahr / bis 5 Jahre: frühestens bei Grenzübertritt ins Ausland
    • Auslandskrankenversicherungen für Ausländische Gäste (Incoming): Versicherungsbeginn frühestens bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Länder der Europäischen Union sowie die Schweiz oder Liechtenstein
  • Jahres-Versicherungen: frühestens zum vereinbarten Zeitpunkt
Versicherungsbedingungen
Versicherungsbestätigung

Bei der Versicherungsbestätigung handelt es sich um eine Bestätigung des Versicherers, die den Versicherungsschutz belegt und alle vertraglichen Angaben enthält. Diese ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, an dem der Versicherungsnehmer seinen endgültigen Versicherungsschein erhält. Bei einigen Versicherungen gilt die Versicherungsbestätigung auch als Versicherungsschein.

Versicherungsjahr

Das Versicherungsjahr von Jahres-Reiseversicherungen der HanseMerkur Reiseversicherung beginnt mit dem Versicherungsbeginn, der in der Versicherungsbestätigung angegeben wird, und dauert 12 Monate. Alle folgenden Versicherungsjahre beginnen und enden immer zu diesem Zeitpunkt. Zur Berechnung des Versicherungsjahres wird also nicht das Kalenderjahr herangezogen.

Versicherungsnehmer

Versicherungsnehmer ist die Person, die den Vertrag mit der HanseMerkur abschließt. Der Versicherungsnehmer kann gleichzeitig auch versicherte Person sein (muss dies aber nicht). Die versicherte Person ist die Person, für die der vereinbarte Versicherungsschutz gilt. So kann eine Reiseversicherung beispielsweise von einer Ehefrau (Versicherungsnehmerin) für ihren Ehemann oder für ihre Kinder (versicherte Personen) abgeschlossen werden. Oder ein Reiseleiter (Versicherungsnehmer) schließt eine Reiseversicherung für eine Reisegruppe (versicherte Personen) ab.

Versicherungs-Pass
Versicherungspolice / Versicherungsschein

Eine Versicherungspolice (auch Versicherungsschein genannt) ist eine Urkunde über einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Er enthält sämtliche vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Beginn und Ende, persönliche Daten, Versicherungsprämie und die Leistungsbeschreibung). Zur Versicherungspolice gehören auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers, die der Police häufig als Anlage beigefügt werden.

Versicherungsprämie

Unter einer Versicherungsprämie versteht sich die Summe, die man für eine Versicherung inklusive Versicherungssteuern zahlen muss. Auf unserer Website verwenden wir zumeist den Begriff "Preis". In den Preislisten, die Sie auf allen Produktseiten und im Buchungsprozess finden, sind die jeweils gültigen Versicherungsprämien detailliert aufgeführt.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist die Höchstsumme, die der Versicherer im Schadenfall an den Versicherten auszahlt. Grundsätzlich zahlt die Versicherung im Schadenfall die Höhe des tatsächlichen Schadens. Ist jedoch eine Versicherungssumme vereinbart, zahlt sie höchstens bis zu diesem Betrag. Die Versicherungssumme wird auch als Deckungssumme bezeichnet. Ohne diese Begrenzung würden die Versicherungsprämien ins Unermessliche steigen.

Bei der HanseMerkur Reiseversicherung werden z. B. bei der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung (20.000 €), bei der Reise-Haftpflicht-, Reise-Unfall-, Reisegepäck- und der Notfall-Versicherung Versicherungssummen festgelegt.

Vorerkrankung

Zum Thema Vorerkrankungen lesen Sie bitte die Definition von unerwartet schwerer Erkankung.

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