Die versicherte Person ist die Person, für die der vereinbarte Versicherungsschutz gilt (dies kann auch der Versicherungsnehmer sein). Versicherungsnehmer ist derjenige, der den Versicherungsvertrag mit der HanseMerkur Reiseversicherung abschließt. So kann eine Reiseversicherung beispielsweise von einer Ehefrau (Versicherungsnehmerin) für ihren Ehemann oder für ihre Kinder (versicherte Personen) abgeschlossen werden. Oder ein Reiseleiter (Versicherungsnehmer) schließt eine Reiseversicherung für eine Reisegruppe (versicherte Personen) ab.
Ist ein im Versicherungsvertrag bestimmtes und unter die Deckung fallendes Ereignis. Wenn dieses Ereignis eintritt, hat der Versicherte Anspruch auf die Versicherungsleistung. Die versicherten Ereignisse werden jeweils in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) genau definiert.
Es kann einiges passieren, weshalb Sie von der Reise zurücktreten müssen. In folgenden Fällen sind Sie mit der Reiserücktrittsversicherung und der Reiseabbruch-Versicherung abgesichert:
Der Versicherungsbeginn ist nicht gleichzusetzen mit dem Buchungs- bzw. Abschlussdatum. Ab dem Versicherungsbeginn gilt der Schutz der Versicherung. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungsbestätigung dokumentierten Zeitpunkt (vorausgesetzt die Versicherungsprämie wurde bezahlt). Er richtet sich auch nach der Art der Versicherung:
Bei der Versicherungsbestätigung handelt es sich um eine Bestätigung des Versicherers, die den Versicherungsschutz belegt und alle vertraglichen Angaben enthält. Diese ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, an dem der Versicherungsnehmer seinen endgültigen Versicherungsschein erhält. Bei einigen Versicherungen gilt die Versicherungsbestätigung auch als Versicherungsschein.
Das Versicherungsjahr von Jahres-Reiseversicherungen der HanseMerkur Reiseversicherung beginnt mit dem Versicherungsbeginn, der in der Versicherungsbestätigung angegeben wird, und dauert 12 Monate. Alle folgenden Versicherungsjahre beginnen und enden immer zu diesem Zeitpunkt. Zur Berechnung des Versicherungsjahres wird also nicht das Kalenderjahr herangezogen.
Versicherungsnehmer ist die Person, die den Vertrag mit der HanseMerkur abschließt. Der Versicherungsnehmer kann gleichzeitig auch versicherte Person sein (muss dies aber nicht). Die versicherte Person ist die Person, für die der vereinbarte Versicherungsschutz gilt. So kann eine Reiseversicherung beispielsweise von einer Ehefrau (Versicherungsnehmerin) für ihren Ehemann oder für ihre Kinder (versicherte Personen) abgeschlossen werden. Oder ein Reiseleiter (Versicherungsnehmer) schließt eine Reiseversicherung für eine Reisegruppe (versicherte Personen) ab.
siehe "Mobile Pass"
Eine Versicherungspolice (auch Versicherungsschein genannt) ist eine Urkunde über einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Er enthält sämtliche vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Beginn und Ende, persönliche Daten, Versicherungsprämie und die Leistungsbeschreibung). Zur Versicherungspolice gehören auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers, die der Police häufig als Anlage beigefügt werden.
Unter einer Versicherungsprämie versteht sich die Summe, die man für eine Versicherung inklusive Versicherungssteuern zahlen muss. Auf unserer Website verwenden wir zumeist den Begriff "Preis". In den Preislisten, die Sie auf allen Produktseiten und im Buchungsprozess finden, sind die jeweils gültigen Versicherungsprämien detailliert aufgeführt.
Die Versicherungssumme ist die Höchstsumme, die der Versicherer im Schadenfall an den Versicherten auszahlt. Grundsätzlich zahlt die Versicherung im Schadenfall die Höhe des tatsächlichen Schadens. Ist jedoch eine Versicherungssumme vereinbart, zahlt sie höchstens bis zu diesem Betrag. Die Versicherungssumme wird auch als Deckungssumme bezeichnet. Ohne diese Begrenzung würden die Versicherungsprämien ins Unermessliche steigen.
Bei der HanseMerkur Reiseversicherung werden z. B. bei der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung (20.000 €), bei der Reise-Haftpflicht-, Reise-Unfall-, Reisegepäck- und der Notfall-Versicherung Versicherungssummen festgelegt.
Zum Thema Vorerkrankungen lesen Sie bitte die Definition von unerwartet schwerer Erkankung.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie viele wertvolle Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen.
Auf unserer deutschen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.