Als besondere Leistung bietet die HanseMerkur Reiseversicherung in der Reiserücktrittsversicherung einen Umbuchungsschutz. D. h. wir erstatten auch ohne Vorliegen eines versicherten Grundes (z. B. wenn sich Ihre Planungen geändert haben) die entstandenen Umbuchungskosten bis maximal 30 € pro Person bzw. Objekt, sofern die Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt vorgenommen wurde.
Die Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung kann im Falle einer unerwarteten schweren Krankheit in Anspruch genommen werden.
Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein.
Die Erkrankung ist in folgenden Fällen unerwartet:
Beispiele für schwere Erkrankungen (nicht abschließend):
Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiserücktrittsversicherung (nicht abschließend):
Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiseabbruch-Versicherung (nicht abschließend):
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert.
Beispiel, bei dem keine „unerwartete schwere Erkrankung“ vorliegt (nicht abschließend):
Eine Reise-Unfallversicherung schützt Sie im Falle eines Unfalls mit gesundheitlichen Schäden, die im Ausland entstanden sind. Dabei kann es sich um Unfälle im Haushalt, Straßenverkehr oder beim Sport handeln. Eine Unfallversicherung empfiehlt sich vor allem für längere Reisen und Auslandsaufenthalte. Sie leistet bis zur festgelegten Versicherungssumme bei Invalidität und im Todesfall und kommt je nach Versicherung für Kosten bis zur festgelegten Versicherungssumme z. B. für eine Bergung oder für kosmetische Operationen auf.
Bei vielen Reise-Unfallversicherungen ist eine Progression im Invaliditätsfall vorgesehen. Das bedeutet, dass je schwerer die Invalidität ist, desto höher die Invaliditätssumme, die ausgezahlt wird. Eine Progression beginnt allerdings erst ab einer Invalidität mit einem Invaliditätsgrad von 25 %.
Wenn die Invaliditätssumme z. B. 20.000 € beträgt, kann bei einer Progression von 350 % und einem Invaliditätsgrad von 100 % eine Versicherungssumme von 70.000 € ausgezahlt werden. Die genaue Progression entnehmen Sie jeweils aus den Versicherungsbedingungen.
Eine Flugabsage wegen Unwetter ist nicht versichert.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Schweizer Website. Dort erhalten Sie viele wertvolle Informationen und können alle Reiseversicherungen online buchen.
Auf unserer deutschen Seite können Sie aus rechtlichen Gründen keine Reiseversicherungen abschließen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.