Glossar – Versicherungsbegriffe von A bis Z

Buchstabe U

Umbuchungsschutz

Als besondere Leistung bietet die HanseMerkur Reiseversicherung in der Reiserücktrittsversicherung einen Umbuchungsschutz. D. h. wir erstatten auch ohne Vorliegen eines versicherten Grundes (z. B. wenn sich Ihre Planungen geändert haben) die entstandenen Umbuchungskosten bis maximal 30 € pro Person bzw. Objekt, sofern die Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt vorgenommen wurde.

Unerwartete schwere Erkrankung

Die Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung kann im Falle einer unerwarteten schweren Krankheit in Anspruch genommen werden.

Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein.

Die Erkrankung ist in folgenden Fällen unerwartet:

  • Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.
  • Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.

Beispiele für schwere Erkrankungen (nicht abschließend):

  • Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert.
  • Die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass die versicherte Person aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann.
  • Wegen dieser ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoperson ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich.

Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiserücktrittsversicherung (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person schließt für eine gebuchte Reise eine Versicherung ab. Kurz vor Reiseantritt erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt.
  • Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung eine Lungenentzündung diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen.

Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiseabbruch-Versicherung (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person schließt für eine gebuchte Reise eine Versicherung ab. Während der Reise erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt.
  • Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung eine Lungenentzündung während der Reise der versicherten Person diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen.

Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. 

Beispiel, bei dem keine „unerwartete schwere Erkrankung“ vorliegt (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person leidet unter einer Erkrankung, bei der Schübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind (z. B. Multiple Sklerose, Morbus Crohn). In den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss wurde eine Behandlung für die bestehende Erkrankung durchgeführt. Daher wird für die Verschlechterung dieser Erkrankung nicht geleistet.
Unfallversicherung (mit Progression)

Eine Reise-Unfallversicherung schützt Sie im Falle eines Unfalls mit gesundheitlichen Schäden, die im Ausland entstanden sind. Dabei kann es sich um Unfälle im Haushalt, Straßenverkehr oder beim Sport handeln. Eine Unfallversicherung empfiehlt sich vor allem für längere Reisen und Auslandsaufenthalte. Sie leistet bis zur festgelegten Versicherungssumme bei Invalidität und im Todesfall und kommt je nach Versicherung für Kosten bis zur festgelegten Versicherungssumme z. B. für eine Bergung oder für kosmetische Operationen auf.

Bei vielen Reise-Unfallversicherungen ist eine Progression im Invaliditätsfall vorgesehen. Das bedeutet, dass je schwerer die Invalidität ist, desto höher die Invaliditätssumme, die ausgezahlt wird. Eine Progression beginnt allerdings erst ab einer Invalidität mit einem Invaliditätsgrad von 25 %.

Wenn die Invaliditätssumme z. B. 20.000 €  beträgt, kann bei einer Progression von 350 % und einem Invaliditätsgrad von 100 % eine Versicherungssumme von 70.000 € ausgezahlt werden. Die genaue Progression entnehmen Sie jeweils aus den Versicherungsbedingungen.

Unwetter

Eine Flugabsage wegen Unwetter ist nicht versichert.

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Eine Familie sitzt unter einem Sonnenschirm am Strand und spielen im Sand.
Komplettschutz

Reiseschutz Platin für eine Reise

Alle wichtigen Reiseversicherungen für eine Auslandsreise in einem Paket vereint: Auslandskrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruch-Versicherung, Notfall-Versicherung, Reisegepäck-Versicherung und Reise-Unfallversicherung in einem Paket. Auch ohne Auslandskrankenversicherung als Reiseschutz Gold buchbar.

Verhalten bei Naturkatastrophen

Naturkatastrophen: So verhalten Sie sich richtig. Wichtige Hinweise für den Katastrophenfall.