Glossar – Versicherungsbegriffe von A bis Z

Buchstabe S

Schadenfall

Von einem Schadenfall oder Versicherungsfall spricht man, wenn das versicherte Risiko eintritt und die Leistungspflicht des Versicherers ausgelöst wird. Dies kann z. B. eine unerwartete und schwere Erkrankung bei einer Reiserücktrittsversicherung vor Reisebeginn sein, aber auch der Verlust von Reisegepäck in der Reisegepäck-Versicherung.

Im Schadenfall beachten Sie bitte die Hinweise auf unserer Website. Dort geben wir Ihnen auch Tipps für das Verhalten im Schadenfall. Wir geben Ihnen außerdem weitere Hinweise für den Notfall.

Schengen-Visum

Im Rahmen des Schengen-Abkommens wurden die Regelungen für die Ausgestaltung und Erstellung von Visa für Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben, vereinheitlicht. Innerhalb des Schengen-Raumes finden grundsätzlich keine Personenkontrollen mehr an den Grenzen statt. Daher ist für Bürger von Staaten außerhalb des Schengen-Raumes ein sogenanntes Schengen-Visum notwendig. Dieses Visum gilt grundsätzlich für den gesamten Schengen-Raum.

Eine der Bedingungen für die Ausstellung eines solchen Visums ist eine Krankenversicherung. Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet mit Visum Plus eine maßgeschneiderte Reiseversicherung an, die allen Anforderungen des Schengen-Visums genügt.

Schiffsreisen

Schiffsreisen sind grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Jachtcharter). 

Ausgenommen sind folgende Reisen: "Blaue Reise" in der Türkei und Nilkreuzfahrten in den Veranstalterkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. 

Kombinierte Reisen müssen dann als Schiffsreisen versichert werden, wenn der Anteil der Schiffsreise mehr als 1/3 der gesamten Reisedauer ausmacht (z. B. eine Woche Flusskreuzfahrt und eine Woche Hotel).

Für Schiffsreisen bieten wir spezielle Leistungen an, die in den Prämien automatisch mit abgedeckt sind. Es muss kein zusätzlicher Baustein gebucht werden. Folgende Highlights sind enthalten:

  • Nachregisekosten bei Verpassen des Kreuzfahrtschiffes auf Grund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels.
  • Vorab und vor Ort gebuchte Landausflüge, die im Gesamtreisepreis mit versichert sind, werden erstattet.
  • Die Seekrankheit ist ein versichertes Ereignis in der Reiseabbruch-Versicherung.
  • Der Bordarzt ist in der Auslands-Krankenversicherung inkludiert.
  • Bei stationärer Behandlung wegen z. B. Seekrankheit hat Ihr Kunde die Wahl: Kostenersatz oder Tagegeld von 50 €/Tag.
Schutz für Ihr Zuhause & Ihr Fahrzeug

In unserer Notfall-Versicherung haben wir zusätzliche Leistungen integriert:

Ihr Schutz für Ihr Zuhause
bei einem erheblichen Schaden (mind. 2.500 €) am Eigentum am Heimatort:

  • Organisation der Rückreise und Übernahme der zusätzlichen Reisekosten
  • Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis maximal 500 €

Ihr Schutz für Ihr zurückgelassenes Fahrzeug
bei einem erheblichen Schaden (min. 2.500 €) an einem zurückgelassenen PKW am Heimatort oder in einem Parkhaus (z. B. am Flughafen):

Übernahme des von der Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalts bis maximal 500 €

Selbstbehalt / Selbstbeteiligung

Unter einem Selbstbehalt (auch: Selbstbeteiligung) versteht man den finanziellen Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zu tragen hat. Der Selbstbehalt wird pro Schadenfall abgezogen.

Folgende Regelungen gelten bei der HanseMerkur Reiseversicherung:

Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens. Beim Reiseschutz Deutschland und Hotel-Reiseschutz für Europa mindestens jedoch 25 € je versicherte Person.

Jahres-Reiseversicherung
Kein Selbstbehalt

Auslandskrankenversicherung 
Kein Selbstbehalt (Ausnahmen gelten z. B. für die Auslandskrankenversicherung bis 5 Jahre, die Reiseversicherung für Ausländische Gäste bis 1 Jahr und bis 5 Jahre)

Reisegepäck-Versicherung
Kein Selbstbehalt

Weitere Versicherungen und Selbstbehalte finden Sie in den jeweiligen Tarifbeschreibungen oder Versicherungsbedingungen auf den Produktdetailseiten.

Sicherheit bei der Online-Buchung (SSL-Verschlüsselung)

Wir garantieren Ihnen höchste Sicherheit im Umgang mit Ihren Daten bei einem Abschluss einer HanseMerkur Reiseversicherung innerhalb unserer Buchungsstrecke.

Was ist SSL?

SSL (Abkürzung für "Secure Socket Layer") ist ein allgemein anerkanntes Verschlüsselungsprotokoll zur Datenübertagung im Internet. SSL sorgt dafür, dass Ihre Daten verschlüsselt über das Internet geschickt werden und vor unerwünschten Zugriffen und Manipulationen geschützt sind.

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Maßgeschneiderter Reiseschutz für Ihre Kreuzfahrt

Für Kreuzfahrten haben wir für Sie ein besonderes Paket geschnürt. Mit Verspätungsschutz und Absicherung von Landausflügen.

Visum-Reiseversicherung für ausländische Gäste in Europa

Für Aufenthalte in Deutschland und den Schengen-Staaten bis zu 365 Tagen. Entspricht den Anforderungen an ein Schengen-Visum: Die Visum-Reiseversicherung sichert Ihren Aufenthalt mit einer Auslandskrankenversicherung und einer Reise-Unfallversicherung, Reise-Haftpflichtversicherung, Notfall-Versicherung und Reisegepäck-Versicherung optimal ab.

Schadenmeldung – alle Informationen für den Schadenfall

Sie wollen einen Versicherungsfall melden? Wir sind für Sie da, wenn es ernst wird. Jederzeit auch mit unserer Online-Schadenmeldung.

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