Pandemie-Schutz Plus – zusätzlicher Corona-Reiseschutz für Ihre Reiserücktrittsversicherung

Eine Frau liegt auf einer Liege und trägt eine grüne Maske. Im Hintergrund sieht man das Meer.

Pandemie-Schutz Plus

  • Bei häuslicher Isolation bzw. Quarantäne
  • Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird
  • Wenn Sie Ihre Ferienwohnung nicht betreten dürfen
7

(Beispielpreis für eine Reise, Pandemie-Schutz Plus Reiserücktritt, Reisepreis von 1.000 €)

Zusatz­schutz

Ihre Vorteile

Ergänzen Sie Ihren Reiseschutz! Viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, sind bereits in unseren Reiseversicherungen inkludiert (Übersicht Corona-Leistungen). Mit dem speziellen Corona-Zusatzschutz Pandemie-Schutz Plus, den Sie zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung und Reise-Abbruchversicherung abschließen können, möchten wir Ihnen in dieser Zeit die bestmögliche Absicherung für einen sorglosen Urlaub bieten.

Die spezielle Corona-Absicherung ist ein Add-On zu unseren Produkten, die eine Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung beinhalten. Der Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise in folgenden Fällen:

Bei persönlicher häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)

Bei Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin- bzw. Rückreise

*Nur in Verbin­dung mit einer Reise­rück­tritts­- bzw. Reiseabbruch-Versicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise

Tarifübersicht

 Pandemie-Schutz Plus
Zusatzschutz Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung
  • Erstattung der Rücktritts- oder Umbuchungs- bzw. Stornokosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt (Nicht-Antritt oder Nichtnutzung eines Mietobjektes).
  • Sie können aus persönlichen Gründen bis 42 Tage vor Reiseantritt umbuchen - wir übernehmen die Umbuchungskosten von bis zu 30 € pro Person.
  • Keine Selbstbeteiligung, ausgenommen sind ambulant behandelte Erkrankungen.
 
Zusatzschutz Reiseabbruch-Versicherung
Reiseabbruch-Versicherung
  • Sie müssen Ihre Reise abbrechen. Kein Problem – wir erstatten die Rückreisekosten und in den ersten acht Tagen den kompletten Reisepreis des ausgefallenen Urlaubs, ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen.
  • Wenn Sie Ihre Reise aufgrund von versicherten Gründen unterbrechen müssen, ersetzen wir die Kosten für die Nachreise, z. B. bei einer Rundreise.
  • Haben Sie sich während der Reise ein Bein gebrochen und müssen Ihre Reise abbrechen? Wir übernehmen zusätzliche Rückreisekosten.
  • Sagt eine mitreisende Person ab, übernehmen wir die Kosten für eine Teilstornierung, wie z. B. den Einzelzimmerzuschlag.
 
LeistungsbeschreibungDownload PDF
ZusatzproduktNur in Verbindung mit einer Reise­rücktritt­s- bzw. Reiseabbruch-Versicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise gültig
GeltungsbereichWeltweit
Anzahl der versicherten Reisen1 Reise
PreisübersichtDownload PDF

Beispielpreis Pandemie-Schutz Plus Reiserücktrittsversicherung (bei nachträglicher Buchung)

(bei einem Reisepreis von 1.000 €) 

7 € 

 

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Beispielpreis Reiserücktrittsversicherung inklusive Pandemie-Schutz Plus

(bei einem Reisepreis von 1.000 €, bis 65. Geburtstag) 

56 € 

 

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Beispielpreis Reiseschutz Gold inklusive Pandemie-Schutz Plus

(bei einem Reisepreis von 1.000 €, bis 65. Geburtstag) 

73 € 

 

Berechnen & Buchen

Welche Corona-Absicherungen sind in unseren Reiseversicherungen bereits inbegriffen sind und welche Zusatzleistungen bietet der Pandemie-Schutz Plus?

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Auf einen Blick – die wichtigsten Leistungen

Pandemie-Schutz Plus Zusatzprodukt Reiserücktrittsversicherung
LeistungsmerkmalePandemie-Schutz Plus Reiserücktritts­versicherung
Die Zusatzversicherung Pandemie-Schutz Plus ergänzt die versicherten Ereignisse der abgeschlossenen Hauptversicherung. Die Reise-Rücktrittsversicherung muss in der Hauptversicherung enthalten sein.
Die Zusatzversicherung Pandemie-Schutz Plus ergänzt die versicherten Ereignisse der abgeschlossenen Hauptversicherung. Die Reise-Rücktrittsversicherung muss in der Hauptversicherung enthalten sein.
Zusätzlich versicherte Ereignisse
Zusätzlich versicherte Ereignisse
Ein zusätzlich versichertes Ereignis liegt vor, wenn ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit einer pandemisch auftretenden Krankheit (Pandemie) vorliegt und aus diesem Grund:
Ein zusätzlich versichertes Ereignis liegt vor, wenn ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit einer pandemisch auftretenden Krankheit (Pandemie) vorliegt und aus diesem Grund:
Eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird
Eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird 
Die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hinreise (Reisebeginn) verweigert wird
Die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hinreise (Reisebeginn) verweigert wird 
Versicherte Leistungen
Versicherte Leistungen
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Erstattung der Rücktrittskosten inklusive bei der Buchung berechneter Vermittlungsentgelte
Erstattung der Rücktrittskosten inklusive bei der Buchung berechneter Vermittlungsentgelte 
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung durch eine mitreisende Person
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung durch eine mitreisende Person 
Bei verspätetem Reiseantritt
Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten 
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen 
Bei Umbuchung der Reise
Bei Umbuchung der Reise
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund 
Erstattung der Umbuchungskosten ohne versicherten Grund bis 42 Tage vor Reiseantritt bis
Erstattung der Umbuchungskosten ohne versicherten Grund bis 42 Tage vor Reiseantritt bis30 €
Selbstbehalt 
Selbstbehalt 
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Kein Selbstbehalt
Kein Selbstbehalt
Pandemie-Schutz Plus Zusatzprodukt Reiseabbruch-Versicherung
LeistungsmerkmalePandemie-Schutz Plus Reiseabbruch-Versicherung 
Die Zusatzversicherung Pandemie-Schutz Plus ergänzt die versicherten Ereignisse der abgeschlossenen Hauptversicherung. Die Reiseabbruch-Versicherung muss in der Hauptversicherung enthalten sein.
Die Zusatzversicherung Pandemie-Schutz Plus ergänzt die versicherten Ereignisse der abgeschlossenen Hauptversicherung. Die Reiseabbruch-Versicherung muss in der Hauptversicherung enthalten sein.
Zusätzlich versicherte Ereignisse
Zusätzlich versicherte Ereignisse
Ein zusätzlich versichertes Ereignis liegt vor, wenn ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit einer pandemisch auftretenden Krankheit (Pandemie) vorliegt und aus diesem Grund:
Ein zusätzlich versichertes Ereignis liegt vor, wenn ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit einer pandemisch auftretenden Krankheit (Pandemie) vorliegt und aus diesem Grund:
Eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird
Eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird 
Die Beförderung durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal) am Tag der Rückreise (Reiseende) verweigert wird
Die Beförderung durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal) am Tag der Rückreise (Reiseende) verweigert wird 
Versicherte Leistungen
Versicherte Leistungen
Bei Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch
Erstattung des vollständigen Reisepreises, wenn die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (innerhalb der ersten 8 Reisetage) abgebrochen wird
Erstattung des vollständigen Reisepreises, wenn die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (innerhalb der ersten 8 Reisetage) abgebrochen wird 
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen wird 
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung)
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung) 
Bei Unterbrechung der Reise
Bei Unterbrechung der Reise
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bzw. Erstattung der nicht genutzten Reisetage anteilig zur gesamten Reisedauer
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bzw. Erstattung der nicht genutzten Reisetage anteilig zur gesamten Reisedauer 
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können 
Bei verspäteter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung) sowie der zusätzlichen Unterkunftskosten
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung) sowie der zusätzlichen Unterkunftskosten 
Selbstbehalt
Selbstbehalt
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Kein Selbstbehalt
Kein Selbstbehalt

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Unser Tipp: alle wichtigen Antworten zur Ihrer Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruch-Versicherung und Corona finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen zum Thema Corona.

Corona-FAQ Reiserücktritt

 

Corona-FAQ Reiseabbruch

 

Auch im Notfall immer dabei – Unterlagen auf Ihrem Handy

Nie mehr Versicherungsunterlagen und Notrufnummern suchen – mit dem Mobile Pass Vertragsdaten digital auf Ihrem Smartphone oder Tablet speichern.

Fragen und Antworten Corona-Reiseschutz

Mit welchem Reiseschutz kann ich den Pandemie-Schutz Plus kombinieren?

Reiseversicherungen mit Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung

Sie können den Pandemie-Schutz Plus zusammen mit folgenden Reiseversicherungen abschließen:

Wenn Sie für Ihre Reise bereits eine Reiseversicherung mit Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiseabbruch-Versicherung bei der HanseMerkur abgeschlossen haben oder über eine Jahresversicherung mit Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiseabbruch-Versicherung bei der HanseMerkur verfügen, können Sie den Pandemie-Schutz Plus auch einzeln abschließen

Jetzt einzeln abschließen

Zusammen mit Reiseschutz abschließen

Wann muss ich den Pandemie-Schutz Plus abschließen?

Möglichst gleich bei Reisebuchung zusammen mit einer Rücktrittsversicherung

Der Pandemie-Schutz Plus muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Wenn Sie über eine Jahresversicherung der HanseMerkur verfügen, sollten Sie den Pandemie-Schutz Plus jeweils bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach Ihrer Reisebuchung zusätzlich abschließen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Pandemie-Schutz Plus nur zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiseabbruch-Versicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise abschließen können. 

Jetzt einzeln abschließen

Zusammen mit Reiseschutz abschließen

Was unterscheidet den Pandemie-Schutz Plus von der normalen Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung?

Vergleich ansehen

Beim Pandemie-Schutz Plus handelt es sich um ein Produkt, dass Sie zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung abschließen können. Damit erweitern Sie die Leistungen Ihrer Versicherung.

Welche Leistungen in welchem Produkt enthalten sind, sehen, Sie in unserem Corona-Versicherungsvergleich.

Kann ich den Pandemie-Schutz Plus für Schiffsreisen abschließen?

Ja, gilt auch für Schiffsreisen

Sie können den Pandemie-Schutz Plus zu gleichen Preisen auch für Schiffreisen abschließen. 

Gilt der Pandemie-Schutz Plus auch bei einer Reisewarnung?

Ja, auch bei Reisewarnung – aber kein versicherter Grund

Der  Pandemie-Schutz Plus bietet bei versicherten Ereignissen auch dann Versicherungsschutz, wenn für das jeweilige Reiseland oder die jeweilige Reiseregion vor Reisebeginn eine pandemiebedingte Reisewarnung des Auswärtigen Amtes Deutschlands besteht.

Eine Reisewarnung stellt im Rahmen der Reise-Rücktrittsversicherung und der Reiseabbruch-Versicherung aber kein versichertes Ereignis dar. Bei einer Stornierung aufgrund einer Reisewarnung sollte Sie vorab Kontakt mit Ihrem Veranstalter oder Ihrer Buchungsstelle aufnehmen und eine Umbuchung prüfen.

Kann der Pandemie-Schutz Plus für Gruppen abgeschlossen werden?

Auch für Gruppen

Der Pandemie-Schutz Plus kann auch für Gruppen abgeschlossen werden.

Ist ein hohes Ansteckungsrisiko versichert?

Nein, nur bei Quarantäne

Ein hohes Ansteckungsrisiko oder die Angst zu erkranken stellen kein versichertes Ereignis dar.

Kann ich den Pandemie-Schutz Plus abschließen, wenn ich eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung habe?

Für eine Reise

Wir bieten den Pandemie-Schutz Plus nur als Versicherung für eine Reise an. Wenn Sie trotzdem von den günstigen Jahresversicherungen der HanseMerkur profitieren möchten, können Sie den Pandemie-Schutz Plus bei Bedarf für einzelne Reisen hinzubuchen. 

Jetzt einzeln abschließen

Bin ich auch abgesichert, wenn ein kompletter Landkreis unter Quarantäne gestellt wird?

Nur bei persönlicher Quarantäne

Nein, das ist nicht abgesichert. Wir leisten, wenn für Sie oder eine Risikoperson persönlich Quarantäne angeordnet wird. Wir leisten nicht, wenn Ihnen oder einer Risikoperson aufgrund behördlich angeordneter lokaler (z. B. Wohngebäudekomplex), regionaler (z. B. Stadtteile, Städte oder Landkreise) oder überregionaler (mehr als eine Stadt, ein Landkreis  betreffend) Quarantänemaßnahmen oder Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen eine Abreise, Einreise, Weiter- bzw. Durchreise nicht möglich ist bzw. nicht erlaubt wird.

Welche Unterlagen reiche ich im Schadenfall ein?

Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis

Im Schadenfall benötigen wir folgende Unterlagen und Angaben von Ihnen:

  • Kopie der Buchungsbestätigung
  • Kopie des Versicherungsnachweises
  • Adressdaten des Versicherungsnehmers
  • Bankverbindung für Erstattungen

Lesen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie einen Schaden melden, und nutzen Sie unsere Online-Schadenmeldung.

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pro Person oder Familie, bis 64 Jahre

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