Event- und Hochzeitsversicherung – sorgenfrei den schönsten Tag des Lebens planen

Eine Frau im Brautkleid und ein Mann im Anzug stehen vor der Kirche und umarmen sich. Beide lächeln sich an.

Eventversicherung

  • Jetzt auch für private Feiern und Events
  • Hochzeitsfeier-Rücktritt abgesichert
  • Auch für Silberne und Goldene Hochzeiten 
55

(Beispielpreis bei Veranstaltungskosten von 2.500 €)

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Ihre Vorteile

Traumhochzeiten oder andere große private Feiern sind nicht nur unvergesslich, sie kosten auch eine Menge Geld. Für Location, Catering und Musik sind schnell mehrere tausend Euros fällig. Kommt unerwartet etwas dazwischen, sind wir für Sie da: Unsere Event- und Hochzeitsversicherung erstattet Ihnen die Stornokosten für Hotel, Restaurant und alle vereinbarten Leistungen innerhalb eines gebuchten Arrangements. Jetzt abschließen und unbeschwert den schönsten Tag des Lebens planen.

Ersatz der Stornokosten: wenn Sie Ihr Fest wegen einer Erkrankung von Braut, Bräutigam oder Angehörigen oder Eigentumsschäden absagen müssen

Keine Altersgrenze: Auch Jubilare bei Silbernen und Goldenen Hochzeiten sind versichert

Tarifübersicht

Event- und Hochzeitsfeierversicherung
Rücktrittsversicherung
Rücktrittsversicherung
  • Die Rücktrittsversicherung kommt je nach Versicherungsart für Kosten auf, die entstehen, wenn Sie ein geplantes Event aus versicherten Gründen absagen müssen, z. B. Ihre Hochzeit, ein Seminar, ein Konzert, einen Theaterbesuch oder eine Sportveranstaltung.
LeistungsbeschreibungDownload PDF
GeltungsbereichDeutschland
Anzahl der versicherten FeiernFür 1 Event
PreisübersichtDownload PDF

Beispielpreis

(bei einem Veranstaltungspreis von 2.500 €)

55 €


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Die wichtigsten Leistungen – auf einen Blick

Event- und Hochzeitsfeierversicherung
Leistungsmerkmale

Event- und Hochzeits­feier­versicherung

Die Hochzeit- und Eventversicherung dient der Absicherung anfallender Kosten, wenn ein versicherbarer Feieranlass (Arrangement: dazu zählen Hochzeiten, Hochzeitstage, Geburtstage, bestandene Abschlussprüfungen, religiöse Anlässe wie Taufen, Konfirmationen etc.) aus versichertem Grund storniert werden muss.
Die Hochzeit- und Eventversicherung dient der Absicherung anfallender Kosten, wenn ein versicherbarer Feieranlass (Arrangement: dazu zählen Hochzeiten, Hochzeitstage, Geburtstage, bestandene Abschlussprüfungen, religiöse Anlässe wie Taufen, Konfirmationen etc.) aus versichertem Grund storniert werden muss.
Versicherte Leistungen
Versicherte Leistungen
Erstattung der geschuldeten Stornokosten des Feieranlasses (Arrangements), die vom Leistungserbringer in Rechnung gestellt werden
Erstattung der geschuldeten Stornokosten des Feieranlasses (Arrangements), die vom Leistungserbringer in Rechnung gestellt werden 
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Bei unerwarteter schwerer Erkrankung
Bei unerwarteter schwerer Erkrankung 
Bei unerwarteter Verschlechterung einer schweren Erkrankung
Bei unerwarteter Verschlechterung einer schweren Erkrankung 
Im Todesfall oder bei schwerer Unfallverletzung
Im Todesfall oder bei schwerer Unfallverletzung 
Bei Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Bei Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken 
Bei Impfunverträglichkeit
Bei Impfunverträglichkeit 
Bei Organspende/-empfang
Bei Organspende/-empfang 
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person 
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft 
Bei unerwarteter gerichtlicher Ladung
Bei unerwarteter gerichtlicher Ladung 
Einschränkungen
Einschränkungen
Kein Versicherungsschutz für Veranstaltungen, die in privaten Räumlichkeiten erfolgen
Kein Versicherungsschutz für Veranstaltungen, die in privaten Räumlichkeiten erfolgen 
Selbstbehalt
Selbstbehalt
Selbstbehalt pro Versicherungsfall 
Selbstbehalt pro Versicherungsfall 
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
250 €

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Fragen & Antworten – Event- und Hochzeitsfeierversicherung

Was gilt als Event oder Hochzeitsfeier?

Feier nach einer Eheschließung

Als Hochzeitsfeier gilt die Feier nach einer Eheschließung außerhalb der eigenen vier Wände. Sie können ebenfalls Ihre Feierlichkeiten zu einem Hochzeitsjubiläum wie Silberner Hochzeit oder Goldener Hochzeit mit der Hochzeitsfeierversicherung absichern. Folgende private Feierlichkeiten in externen Räumlichkeiten (z. B. Restaurant oder Hotel) sind mit der Eventversicherung abgesichert: Taufe, Firmung, Silberne Hochzeit, Goldene Hochzeit und Geburtstage.

Was beinhaltet ein Arrangement?

Alle Leistungen, die vom ausrichtenden Veranstalter/Hotel in Rechnung gestellt werden

Zu einem Arrangement zählen alle Leistungen, die Ihnen vom Leistungerbringer (z. B. Veranstalter/Hotel oder Florist) in Rechnung gestellt werden.

Bis wann muss ich die Event- und Hochzeitsfeierversicherung abschließen?

Bis 30 Tage vor Beginn

Am besten schließen Sie den Versicherungsschutz für Ihre Hochzeit oder ihr privates Fest gleich bei Buchung Ihrer Feier ab. Der Abschluss muss spätestens 30 Tage vor Beginn der Hochzeitsfeierlichkeiten erfolgen. Liegen zwischen der Buchung und dem Beginn der Feier weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Hochzeitsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Buchung erfolgen.

Gibt es einen Selbstbehalt in der Event- und Hochzeitsfeierversicherung?

250 € pro Versicherungsfall

In der Event- und Hochzeitsfeierversicherung gibt es einen Selbstbehalt von 250 € je Versicherungsfall.

Wer sind die Risikopersonen?

Die versicherte Person und Angehörige sowie Trauzeugen

Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch vom Versicherungsschutz erfasst sind. Risikopersonen für die Event- und Hochzeitsfeierversicherung sind:

  • Ehepartnerin/-partners oder Lebenspartnerin/-partners oder Lebensgefährtin/-gefährten
  • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder
  • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern
  • Geschwister, Enkel
  • Schwiegermutter/-vater, /-sohn, /-tochter, Schwägerin, Schwager sowie angeheiratete Großeltern oder angeheiratete Enkel
  • Tanten, Onkel, Neffen und Nichten
  • Trauzeugen, Paten bei Firmung oder Taufe
Was ist eine „unerwartete schwere Erkrankung“?

Definition und Beispiele

Unter einer „unerwarteten schweren Erkrankung“ versteht sich:

Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung gilt als unerwartet.
Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist,

Beispiele für schwere Erkrankungen:

  • Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat eine Teilnahmeuntauglichkeit attestiert.
  • Die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass die versicherte Person aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung das geplante Arrangement nicht wahrnehmen kann.
  • Wegen dieser ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoperson ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich.

Beispiele für unerwartete schwere Erkrankungungen:

  • Die versicherte Person schließt für ein gebuchtes Arrangement eine Versicherung ab. Kurz vor der Veranstaltung erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt.
  • Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung eine Lungenentzündung diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen.

Bitte beachten Sie, dass diese Beispiele nicht abschließend sind.

Wie verhalte ich mich, wenn der Versicherungsfall eintritt?

Schäden online oder per Post melden

Damit wir Ihre Auslagen schnellstmöglich erstatten können, nutzen Sie das Online-Schadenformular. Alternativ senden Sie uns das Formular für Versicherungsfälle per Post oder Fax zu. Weitere Informationen erhalten Sie unter Schaden melden.

Auch im Notfall immer dabei – Unterlagen auf Ihrem Handy

Nie mehr Versicherungsunterlagen und Notrufnummern suchen – mit dem Mobile Pass Vertragsdaten digital auf Ihrem Smartphone oder Tablet speichern.

Unser Tipp – Passende Reiseversicherungen für Ihre Gäste

Reiseschutz Platin – rundum abgesichert

Für Ihre Verwandten und Freunde haben wir die wichtigsten Reiseversicherungen inklusive einer Reisekrankenversicherung als Gesamtpaket zusammengestellt.

Hotel-Rücktrittsversicherung – Stornokosten für Übernachtungen absichern

Ihre Gäste müssen Ihr Hotelzimmer oder Ihre Ferienwohnung stornieren? Eine kurzfristig abgesagte Übernachtung kann schnell bis zu 100 % des Preises kosten. Sichern Sie sich finanziell gegen Stornokosten ab!

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