Glossar – Versicherungsbegriffe von A bis Z

Buchstabe K

Krankenhausbehandlung

Eine Krankenhausbehandlung ist eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus. Im Rahmen der Auslandskrankenversicherung (z. B. bei der Auslandskrankenversicherung bis zu 1 Jahr) werden je nach Art der Versicherung unaufschiebbare stationäre Behandlungen in einer als Krankenhaus anerkannten Einrichtung abgedeckt. Oder aber auch - bei langfristigen Auslandsaufenthalten alle medizinisch notwendigen Behandlungen abgedeckt. Informieren Sie sich bitte in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Krankenhaustagegeld

Im Falle einer stationären Behandlung haben Sie die Wahl zwischen Kostenersatz für die stationäre Behandlung und einem Tagegeld in Höhe von 50 € pro Tag. Es wird für maximal 30 Tage ab Beginn der stationären Behandlung gezahlt. Das Wahlrecht ist zu Beginn der stationären Behandlung auszuüben.

Krankenrücktransport

Beim Krankenrücktransport aus dem Ausland ins Heimatland wird zwischen einem medizinisch notwendigen, vom Arzt angeordneten Rücktransport und einem medizinisch sinnvollen Rücktransport unterschieden.

Um einen medizinisch notwendigem Rücktransport handelt es sich z. B. wenn der Patient im Ausland nicht angemessen behandelt werden kann.

Bei einem medizinisch sinnvollen Rücktransport kann stattfinden, sobald der Patient transportfähig ist. Die Entscheidung darüber treffen die Ärzte des Notfallservices.

Kündigung

Reiseversicherungen für eine Einzelreise bedürfen keiner Kündigung. Die Versicherungen werden mit Ende der Reise beendet.

Die meisten aktuellen Jahres-Versicherungen verlängern sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht durch den Versicherungsnehmer mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt werden. Bei vielen älteren Tarifen beträgt die Frist drei Monate. Die Kündigungsfrist für Ihre Jahres-Versicherung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Einige langfristige Reiseversicherungen können bei vorzeitiger Abreise zur nächsten monatlichen Prämienfälligkeit beendet werden. Sie müssen in diesem Fall den Nachweis über das Ende des Auslandsaufenthalts innerhalb von 31 Tagen nach Beendigung der Reise bei der HanseMerkur Reiseversicherung einreichen. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Sie finden die Kündigungsfristen auch in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Nutzen Sie bitte für eine schnellere Bearbeitung zur Beendigung Ihres Vertrags unsere Online-Formulare

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