Glossar – Versicherungsbegriffe von A bis Z

Buchstabe O

Öffentliche Verkehrsmittel

Öffentliche Verkehrsmittel sind alle innerhalb von Deutschland für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche oder Anschlussverkehrsmittel gelten Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten/Rundflügen verkehren. Außerdem sind Mietwagen, Taxis und Kreuzfahrtschiffe keine öffentlichen Verkehrsmittel.

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