Glossar – Versicherungsbegriffe von A bis Z

Buchstabe I

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID)

Die Europäischen Richtlinie IDD - Isurance Distribution Directive - verpflichtet Versicherungen, jeden Kunden vor dem Kauf einer Versicherung umfassend zu informieren. Dafür müssen Versicherungen das jeweils zum Produkt gehörige „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“ – abgekürzt IPID („Insurance Product Information Document) – zur Verfügung zu stellen.

Es gibt Auskunft über die wesentlichen Inhalte des ausgewählten Produkts.

  • Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
  • Was ist versichert?
  • Was ist nicht versichert?
  • Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  • Wo bin ich versichert?
  • Welche Verpflichtungen habe ich?
  • Wann und wie zahle ich?
  • Wann beginnt und endet die Deckung?
  • Wie kann ich den Vertrag kündigen?

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