Autoreisezug- und Fährversicherung – Fahrzeugschutz auf See und Schiene

Ein Auto steht am Strand. Eine Person streckt ihren Arm aus dem Fenster.

Autoreisezug- und Fährversicherung

  • Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl
  • Boote und Anhänger eingeschlossen
19

(Beispielpreis pro Fahrt, Versicherungssumme 7.500 €)

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Ihre Vorteile

Entspannt unterwegs auf See und Schiene: Mit einer Autoreisezug- und Fährversicherung schützen Sie sich vor hohen Kosten bei Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl Ihres Fahrzeugs. Im Fall eines Schadens ersetzen wir Ihnen die Reparaturkosten in voller Höhe der Wiederherstellungskosten. Bei Diebstahl oder Verlust erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert Ihres Wagens. Übrigens: Unsere Autoreisezug- und Fährversicherung gilt auch für Anhänger oder Boote.

Schutz vor hohen Kosten bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust Ihres Fahrzeugs

Boote und Anhänger sind mitversichert

Erstattung von
Wiederbeschaffungswerten und Wiederherstellungskosten

Tarifübersicht

Autoreisezug- und Fährversicherung
Autoreisezug- und Fährversicherung
Autoreisezug- und Fährversicherung
  • Erstattung von Wiederherstellungskosten bei Beschädigung des Fahrzeuges bzw. Wiederbeschaffungskosten bei Entwendung oder Verlust des Fahrzeuges oder einzelner Teile
LeistungsbeschreibungDownload PDF
GeltungsbereichEuropa
Anzahl der versicherten Reisen1 Fahrt (Hin- oder Rückfahrt)
ReiseartReisen mit dem eigenen PKW (mit Anhängern und Booten)
PreisübersichtDownload PDF

Beispielpreis

(pro Fahrt, Versicherungssumme: 7.500 €)

19 €


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Die wichtigsten Leistungen – auf einen Blick

Autoreisezug- und Fährversicherung
LeistungsmerkmaleAuto­reise­zug- und Fähr­versicherung
Die Autoreisezug- und Fährversicherung dient der Absicherung von anfallenden Kosten, wenn ein Kraftfahrzeug, Anhänger oder Boot währen der Reise mit einem Autoreisezug oder einer Fähre Schäden davonträgt.
Die Autoreisezug- und Fährversicherung dient der Absicherung von anfallenden Kosten, wenn ein Kraftfahrzeug, Anhänger oder Boot währen der Reise mit einem Autoreisezug oder einer Fähre Schäden davonträgt.
Versicherte Leistungen
Versicherte Leistungen
Erstattung des Wiederbeschaffungswertes bei Entwendung oder Verlust des Fahrzeuges oder einzelner Fahrzeugteile
Erstattung des Wiederbeschaffungswertes bei Entwendung oder Verlust des Fahrzeuges oder einzelner Fahrzeugteile 
Erstattung der Wiederherstellungskosten bei Beschädigungen des Fahrzeuges
Erstattung der Wiederherstellungskosten bei Beschädigungen des Fahrzeuges 
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Beschädigung, Verlust und Entwendung von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Booten
Beschädigung, Verlust und Entwendung von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Booten 
Selbstbehalt
Selbstbehalt
Selbstbehalt bei Beschädigung je Versicherungsfall 
Selbstbehalt bei Beschädigung je Versicherungsfall 
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
150 €

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Auch im Notfall immer dabei – Unterlagen auf Ihrem Handy

Nie mehr Versicherungsunterlagen und Notrufnummern suchen – mit dem Mobile Pass Vertragsdaten digital auf Ihrem Smartphone oder Tablet speichern.

Fragen und Antworten

Wann muss ich die Autoreisezug- und Fährversicherung abschließen?

Vor Reisebeginn

Der Vertragsabschluss muss vor Antritt der Reise jeweils pro Fahrzeug und pro Hin- bzw. Rückfahrt erfolgen.

Wie verhalte ich mich im Schadenfall?

Schaden melden und Belege einreichen

Lassen Sie sich bei Schäden von der Reederei oder Bahngesellschaft eine schriftliche Bescheinigung ausstellen. Diese reichen Sie zusammen mit den Buchungsunterlagen bei uns ein. Schäden durch Straftaten melden Sie der zuständigen Polizei und dann reichen Sie das Protokoll im Original ein. Überschreitet der Schaden die Summe von 250 €, warten Sie bitte mit der Reparatur auf unsere Rückmeldung.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten:

Verhalten im Notfall

Schaden online melden

Ich reise mit einem Anhänger, auf dem ich mein Boot transportiere. Ist das Boot auch versichert?

Ja

In der Autoreisezug- und Fährversicherung sind Reisen mit dem eigenen PKW inklusive Anhänger und Boot mitversichert.

Gibt es in der Autoreisezug- und Fährversicherung einen Selbstbehalt?

150 € je Schadenfall

Bei Beschädigung des Fahrzeuges gibt es einen Selbstbehalt von 150 € je Schadenfall.

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