Ein Straße in Kuba. Auf der linken Seite ist ein grünes Gebäude und eine Kirche.

Einreisebestimmungen Kuba

  • Wichtige Reisehinweise
  • Optimaler Krankenversicherungsschutz

Einreisebestimmungen Kuba

Kuba – wichtige Reisehinweise des Auswärtigen Amtes

Jeder Kubareisende ist seit dem 01.05.2010 verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.

Nach den bisher von kubanischer Seite erhältlichen Auskünften werden lediglich die privaten Reisekrankenversicherungen, die Kuba abdecken müssen, anerkannt.

Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden bei Einreise kann durch das Auswärtige Amt nicht übernommen werden. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt.

Wie Sie die Nachweispflicht erfüllen

Zur Nachweispflicht sollen Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung genügen. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens angeraten. Die Reisenden sollten die Versicherung bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. In Zweifelsfällen wird empfohlen, sich vor Abreise an die Botschaft in Kuba, E-Mail: reception@botschaft-kuba.de, zu wenden.

Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise zu einem Preis von 2 bis 3 CUC pro Aufenthaltstag (abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es sollen Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahre sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben werden.

Weitere Information zur Einreise nach Kuba finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes

Bestätigung bei der HanseMerkur anfordern

Der HanseMerkur Krankenversicherungsschutz für Ihre Auslandsreise

Alle Produkte der HanseMerkur Reiseversicherung, die eine Reise-Krankenversicherung enthalten oder als Einzelversicherung abgeschlossen wurden und weltweit gültig sind, werden bei Einreise anerkannt. Laut der kubanischen Botschaft muss aber die gesamte Aufenthaltsdauer mit dem Versicherungsschutz abgedeckt sein.

Sollten Sie ein Bestätigungsschreiben in spanischer Sprache über den gebuchten Versicherungsschutz wünschen, nutzen Sie dafür gerne das Formular zur Bestätigung Ihrer Auslandskrankenversicherung. Halten Sie dafür bitte Namen, Versicherungsscheinnummer, Reisezeitraum sowie Ihre E-Mail-Adresse bereit.

Was Sie für Ihre Kuba-Reise beachten sollten

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Hinweis: 
Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.