Kuba – wichtige Reisehinweise des Auswärtigen Amtes
Jeder Kubareisende ist seit dem 01.05.2010 verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.
Nach den bisher von kubanischer Seite erhältlichen Auskünften werden lediglich die privaten Reisekrankenversicherungen, die Kuba abdecken müssen, anerkannt.
Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden bei Einreise kann durch das Auswärtige Amt nicht übernommen werden. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt.
Wie Sie die Nachweispflicht erfüllen
Zur Nachweispflicht sollen Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung genügen. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens angeraten. Die Reisenden sollten die Versicherung bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. In Zweifelsfällen wird empfohlen, sich vor Abreise an die Botschaft in Kuba, E-Mail: reception@botschaft-kuba.de, zu wenden.
Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise zu einem Preis von 2 bis 3 CUC pro Aufenthaltstag (abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es sollen Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahre sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben werden.
Weitere Information zur Einreise nach Kuba finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes