Mutter, Vater und deren Tochter sind am Strand. Im Hintergrund ist das Meer.

Sicher­heit für Ihr Kind

  • Absicherung bei Unfällen
  • Optimaler Schutz im Ausland
  • Zusatzversicherung für Naturheilverfahren

5 Tipps für mehr Sicher­heit für Ihr Kind

Sicher mit dem Fahrrad zur Schule

Mit dem Fahrrad werden Kinder selbständiger. Damit das Fahrradfahren auch sicher ist, sollten Eltern ein paar Dinge berücksichtigen.

Keine Aufsichts­pflicht der Schule

Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt nicht auf den Weg zur Schule oder von der Schule nach Hause. Daher sind für den Schulweg die Eltern (oder ältere Schüler selbst) verantwortlich. Sie entscheiden, ob ihre Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren dürfen. Und dabei ist es unerheblich, ob die Kinder in der Grundschule bereits eine Radfahrprüfung abgelegt haben oder nicht. Aber die Eltern müssen natürlich dafür Sorge tragen, dass ihr Kind die Verkehrsregeln kennt und sicher auf dem Fahrrad fahren kann.

Gehweg­nut­zung

Die Straßenverkehrsordnung erlaubt Kindern im Grundschulalter grundsätzlich das Radfahren im Verkehr. Es gibt aber Sonderregeln für diese Altersgruppe, die bei der Benutzung von Rad- und Gehwegen beachtet werden müssen (§2 Abs. 5 StVO).

Bis zum vollendeten 8. Lebensjahr gilt:

Es muss der Gehweg benutzt werden, wenn es keinen Radweg gibt (ist eine Aufsichtsperson dabei, darf auch diese den Gehweg benutzen). Auf Fußgänger muss dabei Rücksicht genommen werden. Ist ein Radweg vorhanden darf dieser genutzt werden. Wenn eine Fahrbahn überquert wird, muss das Kind absteigen.

Unfall­ver­si­che­rung

Und wenn dann doch etwas passiert? Auf dem gesamten Schulweg sind die Kinder – unabhängig vom Alter – durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Rich­tige Absi­che­rung bei Unfällen

Eltern nehmen häufig an, dass die größte Unfallgefahr für Kinder im Straßenverkehr liegt. Dabei passieren etwa 60 % der 1,7 Millionen ärztlich behandelten Kinderunfälle pro Jahr zu Hause. Rutschende Teppiche oder Kabel werden zum Beispiel schnell zur Stolperfalle. In der Küche oder in der Nähe von Kamin und Grill drohen Verbrühungen und Verbrennungen.

Präven­tion und Check­listen

Informationen zu Prävention von Kinderunfällen erhalten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Gute Sicherheitschecklisten hat das Interkulturelle Gemeinwesenzentrum Bayouma-Haus der AWO Berlin zusammengestellt:

Die ersten Lebenswochen

3. bis 7. Lebensmonat

7. bis 12. Lebensmonat

12. bis 24. Lebensmonat

3. bis 5. Lebensjahr

3. bis 7. Lebensjahr

Leider können aber nicht alle Unfälle verhindert werden. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft schätzt, dass sich pro Jahr rund 40.000 Kinder so schwer verletzen, dass sie bleibende Schäden davontragen.

Private Unfall­ver­si­che­rung

Da die gesetzliche Unfallversicherung nur für Schäden aufkommt, die im Kindergarten oder in der Schule bzw. auf dem Weg dorthin entstehen, müssen Eltern häufig alleine mit den finanziellen Anforderungen der Unfallfolgen zurechtkommen. Damit Sie und Ihre Familie bei einem Unfall gut abgesichert sind, ist es ratsam, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Die private Unfallversicherung der HanseMerkur unterstützt Sie zum Beispiel finanziell, wenn ein rollstuhlgerechter Umbau der Wohnung, kosmetische Operationen oder Nachhilfeunterricht benötigt werden.

Auch die Experten vom Analysehaus Franke und Bornberg, die für das Handelsblatt Unfallversicherungen getestet haben, geben dem Top-Schutz der HanseMerkur ihre Bestnote „Hervorragend“.

Kinder im Kino

Für viele gehören gemeinsame Kinobesuche mit den Eltern zu den schönen Kindheitserinnerungen. Aber auch das Genießen eines Films mit Freunden ist später ein wichtiger Entwicklungsschritt. Für ungetrübten Kinogenuss sollte man allerdings ein paar Regeln beachten:

Alter der Kinder

Kinder unter 6 Jahren dürfen nur ins Kino, wenn sie von Eltern oder anderen erziehungsbeauftragten Personen begleitet werden. In dieser Altersgruppe sind nur Filme ohne Altersbeschränkung erlaubt.

Ab 6 Jahren dürfen sich Kinder und Jugendliche im Kino grundsätzlich nur die Filme anschauen, die für ihre Altersstufe freigegeben sind. Sind Kinder zwischen 6 und 12 Jahre jedoch in Begleitung ihrer Eltern, dürfen sie auch Filme, die mit „Freigegeben ab 12 Jahre“ gekennzeichnet sind, ansehen.

Mit oder ohne Beglei­tung?

Generell dürfen Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre auch allein (also ohne Erwachsene) die Filmvorstellung besuchen. Ausnahmen gibt es dazu nur in den Abendstunden: Kinder zwischen 6 und 13 Jahren müssen von Eltern oder anderen erziehungsbeauftragten Personen begleitet werden, wenn der Film nach 20:00 Uhr endet. Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahre dürfen bis 22:00 Uhr unbegleitet für ihre Altersklasse geeignete Filme anschauen, Jugendliche ab 16 bis 24:00 Uhr.

Schon gewusst? Werbefilme für Tabakwaren oder alkoholische Getränke dürfen im Kino erst nach 18.00 Uhr gezeigt werden.

Erfahren Sie mehr auf der Internetseite des Familienministeriums.

Schutz für Kinder und Jugend­liche im Ausland

Die Welt ist groß – und wird doch immer kleiner. Heute geht bereits ein großer Anteil der Schüler vor oder nach dem Schulabschluss ins Ausland, sei es für ein ganzes Highschool-Jahr, eine Sprachreise in den Ferien oder als Au-pair. Denn internationale und interkulturelle Erfahrungen werden immer wichtiger und sind eine persönliche Bereicherung für das ganze Leben.

Gute Vorbe­rei­tung zahlt sich aus

Um hierfür das richtige Programm zu finden, sind eine gute Vorbereitung und ein Überblick über die führenden Anbieter wichtig. Einen Beitrag dazu leistet das Schüleraustausch-Portal der Deutschen Stiftung Völkerverständigung. Die Stiftung führt zum Beispiel Schüleraustausch-Messen in vielen Städten durch, auf denen Sie Austausch-Organisationen im persönlichen Gespräch kennen lernen und vergleichen können.

Länder­ziele – wo soll der Austausch statt­finden?

Die Website reisemeister.de informiert über beliebte Zeile im Ausland. Hier finden Sie alles zu Schulsystemen und Austauschorganisationen, Sie können sich über die Zielländer informieren und erhalten jede Menge Reisetipps. Diese Länder zählen für uns zu den beliebtesten Zielen für einen Schüleraustausch – die Top 5:

    USA

    Kanada

    Neuseeland

    Australien

    Großbritannien

Sie planen in Ihrer Familie einen Schüleraustausch oder Auslandsaufenthalt? Dann sollten Sie unbedingt an den richtigen Versicherungsschutz denken. Die gesetzliche Versicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland nur in seltenen Fällen, deswegen ist eine zusätzliche Absicherung nötig. Unsere Auslandskrankenversicherung für Schüler, Studenten und Au-pairs bietet einen umfassenden Versicherungsschutz zu besonders günstigen Konditionen.

Unser Tipp – für sicheres Reisen

Eine Frau und ein Mann sind in einer Stadt. Er nimmt sie Huckepack und sie gibt ihm einen Kuss auf die Wange.
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Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung für eine Reise oder als Jahres-Versi­che­rung

Eine Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung ist auf jeder Reise unver­zichtbar. Die private Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung erstattet Ihnen Arzt- und Kran­ken­haus­kosten und über­nimmt die Kosten für einen medi­zi­nisch sinn­vollen Kran­ken­rück­trans­port. Sparen Sie beim Abschluss einer Jahres-Versi­che­rung: häufig schon ab zwei jähr­li­chen Reisen güns­tiger als die Einzel­ver­si­che­rung.

Reise­rück­tritts- & Reise­ab­bruch-Versi­che­rung für eine Reise oder als Jahres-Versi­che­rung

Die Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung schützt Sie vor Beginn des Urlaubs vor teuren Stor­nie­rungen, wenn Sie Ihre Reise absagen müssen. Mit der Reise­ab­bruch-Versi­che­rung sind Sie auch während Ihres Urlaubs welt­weit abge­si­chert. Sie springt ein, wenn Sie Ihre Reise abbre­chen müssen.

Natur­heil­ver­fahren als Ergän­zung zur Schul­me­dizin

Die alternative Medizin wird immer beliebter. Inzwischen gehen zum Beispiel viele Eltern mit Babys, die sehr viel schreien, oder bei Migräne älterer Kinder zu einem Osteopathen. Auch wenn Ärzte an Kieferfehlstellungen arbeiten, kann eine osteopathische Begleitbehandlung eine sinnvolle Ergänzung sein. Denn durch die Fehlstellung verursachte Spannungen von Bändern und Muskeln in der Kiefer- und Halsregion können ohne osteopathische Begleitung zu Kopf- und Rückenschmerzen sowie zu Nackenproblemen führen.

Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen

HanseMerkur Zentrum für Traditionelle Chinesische Medizin

Naturheilkundliche Reisemedizin

Leider erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der alternativmedizinischen Behandlungen nicht in jedem Fall, auch nicht bei Kindern.

Attrak­tive Zusatz­ver­si­che­rung

Hier ist die ambulante Zusatzversicherung der HanseMerkur eine optimale Ergänzung zu Ihrem gesetzlichen Krankenschutz und übernimmt zum Beispiel anteilig Leistungen für Heilpraktiker, Heilmittel oder Zahnersatz. Im Tarif EST der ambulanten Zusatzversicherung kommt die HanseMerkur ab dem dritten Versicherungsjahr für 80 % der naturheilkundlichen Leistungen (z. B. für Homöopathie, Osteopathie und Traditionelle Chinesische Medizin) bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 € jährlich auf. Aber auch schon in den ersten beiden Versicherungsjahren sind Ihre Kinder – mit etwas geringeren Erstattungsbeträgen – gut abgesichert.

Hinweis: 
Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.