Unbeschwert in den Urlaub – mit der Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Reiseabbruch-Versicherung

Ein Ehepaar sitzt in einem bunten Boot. Im Hintergrund kann man Häuser sehen.
Siegel für die Reiserücktrittsversicherungen mit der Bewertung 1,6 (Gut)

Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung

  • Vorteilspreis für Familien
  • Günstige Last Minute-Konditionen
  • Jahresversicherung oft ab 2 Reisen pro Jahr günstiger
55

(Beispielpreis für eine Reise, inkl. Reiseabbruch, Reisepreis 1.000 €, bis 65. Geburtstag)

Auch als Jahres-
versicherung

Ihre Vorteile

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Antritt der Reise und übernimmt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht oder nur verspätet antreten können. Wenn Sie z. B. für Ihre Familie eine Versicherung abschließen und ein Familienmitglied vor der Reise krank wird und Sie die Reise nicht antreten können, ist die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur für Sie da und springt für die entstehenden Stornokosten ein! Mit unserer Reiseabbruch-Versicherung sind Sie während der Reise geschützt und versichern einen Abbruch oder die Verlängerung Ihrer Reise – und das weltweit.

Umbuchungskosten bis 6 Wochen vor Reisebeginn aus persönlichen Gründen

Stornokosten-Übernahme für die ganze Familie, wenn ein Mitglied der Familie krank wird

Erstattung der Rückreisekosten bei Reiseabbruch (in der 1. Urlaubshälfte bekommen Sie den kompletten Reisepreis zurück)

Tarifvergleich

 Reiserücktritts­versicherung für eine Reise
Bestseller
Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung
  • Erstattung der Rücktritts- oder Umbuchungs- bzw. Stornokosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt (Nicht-Antritt oder Nichtnutzung eines Mietobjektes).
  • Sie können aus persönlichen Gründen bis 42 Tage vor Reiseantritt umbuchen - wir übernehmen die Umbuchungskosten von bis zu 30 € pro Person.
  • Keine Selbstbeteiligung, ausgenommen sind ambulant behandelte Erkrankungen.
  
Reiseabbruch-Versicherung
Reiseabbruch-Versicherung
  • Bei Reiseabbruch Erstattung der Rückreisekosten. In den ersten acht Tagen Erstattung des kompletten Reisepreises, ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen.
  • Bei Reiseunterbrechung: Erstattung der Kosten für die Nachreise, z. B. bei einer Rundreise.
  • Sagt eine mitreisende Person ab, übernehmen wir die Kosten für eine Teilstornierung, wie z. B. den Einzelzimmerzuschlag.

optional

optional
LeistungsbeschreibungDownload PDFDownload PDF
Pandemie-Schutz Plus (Reiserücktritts­- & Reise-Abbruchversicherung)
Pandemie-Schutz Plus
  • Der Pandemie-Schutz Plus ergänzt Ihre Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung mit einer zusätzlichen Absicherung bei häuslicher Isolation (Quarantäne) oder wenn Sie am Abflugtag am Flughafen abgewiesen werden (Verweigerung der Beförderung) bzw. am Anreisetag Ihre Ferienwohnung nicht betreten dürfen. 

Nur gültig mit einem Hauptprodukt.


optional
Separat abschließbar
Zusatzschutz Aktiv-Urlaub Plus
Aktiv-Urlaub Plus

Verbessert die Leistung Ihrer gewählten Reiseversicherung

  • Reiserücktritt: Zusätzlich versichert ist die Sportunfähigkeit oder ein erheblicher Schaden an Ihren Sportgeräten. Erstattung von Leihgebühren, wenn das Sportgerät abhandenkommt.
  • Reiseabbruch: Zusätzlich versichert ist die Sportunfähigkeit oder ein erheblicher Schaden an Ihren Sportgeräten. Erstattung von Leihgebühren, wenn das Sportgerät abhandenkommt.
  • Reisegepäck: Zusätzliche Versicherungssumme für Sportgeräte 1.500 €

Nur gültig mit einem Hauptprodukt.


optional
 
Zusatzschutz Camping-Urlaub Plus Europa
Camping-Urlaub Plus Europa

Verbessert die Leistung Ihrer gewählten Reiseversicherung

  • Reiserücktritt/Reiseabbruch: Zusätzlich versichert ist ein erheblicher Schaden an Ihrem Camping-Fahrzeug und die Überbuchung des Campingplatzes
  • Reisegepäck: Zusätzlicher Versicherungsschutz für Ihre Campingausrüstung (z. B. Zelte, Vordach, Campingmöbel und Haushaltsgeräte)

Nur gültig mit einem Hauptprodukt.


optional
 
Anzahl versicherter Reisen1 ReiseBeliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres
Maximale Reisedauer Reiserücktrittsversicherung  
Maximale Reisedauer Reiseabbruch-Versicherung 56 Tage pro Reise
GeltungsbereichWeltweitWeltweit
ReiseartenAlle Reisearten: Flug-, Schiff-, Bahn- und Busreisen und eigene Anreise mit dem AutoAlle Reisearten: Flug-, Schiff-, Bahn- und Busreisen und eigene Anreise mit dem Auto
Günstiger Familientarif
Familientarif
  • Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag in der Reiseversicherung für eine Reise bzw. bis zum 26. Geburtstag in der Jahresversicherung. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.
  • Reisen Familienmitglieder mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung allein, beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme.
  • Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch-Versicherung im Familientarif können auch 2 Erwachsene als Paar abschließen. Auch hier ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.
  • In der Reiseversicherung für eine Reise müssen mindestens 2 Erwachsene und 1 Kind zusammen reisen, damit ein Familientarif abgeschlossen werden kann.
 (gilt auch für Paare)
Günstiger Gruppentarif
Gruppentarif
  • Eine Gruppe besteht aus mindestens 10 Personen und bei Bahnreisen aus mindestens 6 Personen. Das Reisedatum und das Reiseziel müssen für alle Gruppenreisenden identisch sein.
  
Last Minute-Tarif
Last Minute-Tarif
  • Als Last Minute gelten Flugreisen weltweit, die Sie bis höchstens 30 Tage vor dem Reiseantritt gebucht haben.
  • Eine Last Minute-Reiseversicherung können Sie bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abschließen. Eine Last Minute-Reise wird automatisch bei der Buchung der Reiseversicherung erkannt.
  
PreisübersichtReiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung

Pandemie-Schutz Plus

Aktiv-Urlaub Plus 

Camping-Urlaub Plus Europa
Jahresversicherung
ZahlungsweiseEinmalig bei AbschlussJährlich

Beispielpreis Reiserücktrittsversicherung

(bis zum 65. Geburtstag, bei einem Reisepreis von 1.000 €)  

49 €

für 1 Reise

 

 

Berechnen & Buchen

55 €

pro Jahr

(beliebig viele Reisen)

 

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Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Reiserücktrittsversicherung (für eine Reise oder als Jahresversicherung)
LeistungsmerkmaleReiserücktritts­versicherung
Die Reiserücktrittsversicherung dient der Absicherung anfallender Kosten, wenn die Reise vor Reisebeginn aus versichertem Grund nicht oder nicht rechtzeitig angetreten, oder umgebucht werden muss.
Die Reiserücktrittsversicherung dient der Absicherung anfallender Kosten, wenn die Reise vor Reisebeginn aus versichertem Grund nicht oder nicht rechtzeitig angetreten, oder umgebucht werden muss.
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Erstattung der Rücktrittskosten inklusive bei der Buchung berechneter Vermittlungsentgelte
Erstattung der Rücktrittskosten inklusive bei der Buchung berechneter Vermittlungsentgelte 
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung durch eine mitreisende Person
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung durch eine mitreisende Person 
Bei verspätetem Reiseantritt
Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten 
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen 
Bei Umbuchung der Reise
Bei Umbuchung der Reise
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund 
Erstattung der Umbuchungskosten ohne versicherten Grund bis 42 Tage vor Reiseantritt bis
Erstattung der Umbuchungskosten ohne versicherten Grund bis 42 Tage vor Reiseantritt bis30 €
Bei Versäumnis des Kreuzfahrtschiffes und erforderlicher Nachreise
Bei Versäumnis des Kreuzfahrtschiffes und erforderlicher Nachreise
Erstattung der Nachreise-Mehrkosten aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden bis
Erstattung der Nachreise-Mehrkosten aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden bis1.500 €
Bei Erhalt eines preisgünstigeren Angebotes einer Flug-Pauschalreise (Bestpreis-Garantie)
Bei Erhalt eines preisgünstigeren Angebotes einer Flug-Pauschalreise (Bestpreis-Garantie)
Erstattung der Preisdifferenz zwischen dem tatsächlichen Reisepreis und dem binnen 7 Tagen nach Reisebuchung erhaltenem Konkurrenzangebot, bis zu einem Anteil vom Reisepreis von
Erstattung der Preisdifferenz zwischen dem tatsächlichen Reisepreis und dem binnen 7 Tagen nach Reisebuchung erhaltenem Konkurrenzangebot, bis zu einem Anteil vom Reisepreis von20 %
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete schwere Erkrankung 
Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung 
Tod, schwere Unfallverletzung
Tod, schwere Unfallverletzung 
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft 
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken 
Impfunverträglichkeit
Impfunverträglichkeit 
Organspende/-empfang
Organspende/-empfang 
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person 
Unerwartete gerichtliche Ladung
Unerwartete gerichtliche Ladung 
Pflegeaufnahme oder Adoptionsvollzug eines Kindes in der Reisezeit
Pflegeaufnahme oder Adoptionsvollzug eines Kindes in der Reisezeit 
Unerwartete betriebsbedingter Kündigung, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Arbeitsplatzwechsel
Unerwartete betriebsbedingter Kündigung, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Arbeitsplatzwechsel 
Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden)
Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden) 
Schüler-/Studentenschutz:
  • Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit oder 14 Tage danach
  • Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung auf Schul- oder Klassenreisen
Schüler-/Studentenschutz:
  • Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit oder 14 Tage danach
  • Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung auf Schul- oder Klassenreisen
 
Versäumnis des versicherten Verkehrsmittels 
  • aufgrund von Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Verspätung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Beteiligung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
Versäumnis des versicherten Verkehrsmittels 
  • aufgrund von Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Verspätung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Beteiligung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
 
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze 
Unerwartete Heimplatzzuweisung und erforderlicher Einzug in der Reisezeit
Unerwartete Heimplatzzuweisung und erforderlicher Einzug in der Reisezeit 
Ablehnung der Visumserteilung für das Reisezielland
Ablehnung der Visumserteilung für das Reisezielland 
Selbstbehalt
Selbstbehalt
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Reiserücktrittsversicherung für eine Reise
  • Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten schweren und unerwarteten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens.
  • Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.
Jahres-Reiserücktrittsversicherung
  • Kein Selbstbehalt
Reiserücktrittsversicherung für eine Reise
  • Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten schweren und unerwarteten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens.
  • Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.
Jahres-Reiserücktrittsversicherung
  • Kein Selbstbehalt
 
Reiseabbruch-Versicherung (für eine Reise und als Jahresversicherung)
LeistungsmerkmaleReiseabbruch-Versicherung
Die Reiseabbruch-Versicherung dient der Absicherung anfallender Kosten, wenn die Reise aus versichertem Grund abgebrochen, unterbrochen oder die Rückreise verspätet angetreten werden muss.
Die Reiseabbruch-Versicherung dient der Absicherung anfallender Kosten, wenn die Reise aus versichertem Grund abgebrochen, unterbrochen oder die Rückreise verspätet angetreten werden muss.
Bei Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch
Erstattung des vollständigen Reisepreises, wenn die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (innerhalb der ersten 8 Reisetage) abgebrochen wird
Erstattung des vollständigen Reisepreises, wenn die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (innerhalb der ersten 8 Reisetage) abgebrochen wird 
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen wird 
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung)
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung) 
Bei Unterbrechung der Reise
Bei Unterbrechung der Reise
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bzw. Erstattung der nicht genutzten Reisetage anteilig zur gesamten Reisedauer
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bzw. Erstattung der nicht genutzten Reisetage anteilig zur gesamten Reisedauer 
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können 
Bei verspäteter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung) sowie der zusätzlichen Unterkunftskosten
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung) sowie der zusätzlichen Unterkunftskosten 
Bei Unterbrechung von Rundreisen oder Kreuzfahrten
Bei Unterbrechung von Rundreisen oder Kreuzfahrten
Erstattung der Beförderungskosten vom Ort der Unterbrechung bis zur Reisegruppe
Erstattung der Beförderungskosten vom Ort der Unterbrechung bis zur Reisegruppe 
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete schwere Erkrankung 
Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung 
Tod, schwere Unfallverletzung
Tod, schwere Unfallverletzung 
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft 
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken 
Impfunverträglichkeit
Impfunverträglichkeit 
Organspende/-empfang
Organspende/-empfang 
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person 
Unerwartete gerichtliche Ladung
Unerwartete gerichtliche Ladung 
Pflegeaufnahme oder Adoptionsvollzug eines Kindes in der Reisezeit
Pflegeaufnahme oder Adoptionsvollzug eines Kindes in der Reisezeit 
Versäumnis des versicherten Verkehrsmittels
  • aufgrund von Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Verspätung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Beteiligung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
Versäumnis des versicherten Verkehrsmittels
  • aufgrund von Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Verspätung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Beteiligung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
 
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze 
Extremwetter oder geologischem Ereignis am Urlaubsort (z.B. Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme oder Feuer)
Extremwetter oder geologischem Ereignis am Urlaubsort (z.B. Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme oder Feuer) 
Selbstbehalt 
Selbstbehalt 
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Reiseabbruch-Versicherung für eine Reise
  • Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten schweren und unerwarteten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens.
  • Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.
Jahres-Reiseabbruch-Versicherung
  • Kein Selbstbehalt
Reiseabbruch-Versicherung für eine Reise
  • Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten schweren und unerwarteten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens.
  • Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.
Jahres-Reiseabbruch-Versicherung
  • Kein Selbstbehalt
Zusatzprodukt Aktiv-Urlaub Plus

LeistungsmerkmaleAktiv-Urlaub Plus
Die Zusatzversicherung Aktiv-Urlaub Plus ergänzt die versicherten Ereignisse und versicherten Leistungen der jeweiligen Hauptversicherung. Der Umfang der Ergänzung ist abhängig vom gewählten Tarif.
Die Zusatzversicherung Aktiv-Urlaub Plus ergänzt die versicherten Ereignisse und versicherten Leistungen der jeweiligen Hauptversicherung. Der Umfang der Ergänzung ist abhängig vom gewählten Tarif.
Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)

Zusätzlich versicherte Ereignisse
  • Erheblicher Schaden (mindestens 500 €) an Ihrem Sportgerät durch Unfall, Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiesbstahl)
  • Unerwartete Sportunfähigkeit
Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)

Zusätzlich versicherte Ereignisse
  • Erheblicher Schaden (mindestens 500 €) an Ihrem Sportgerät durch Unfall, Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiesbstahl)
  • Unerwartete Sportunfähigkeit
 
Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiseabbruch-Versicherung)

Zusätzlich versicherte Ereignisse:
  • Erheblicher Schaden (mindestens 500 €) an Ihrem Sportgerät durch Unfall, Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruch/Diebbstahl)
  • Unerwartete Sportunfähigkeit
Zusätzlich versicherte Leistung:
  • Erstattung von Leihgebühren für ein gleichartiges Sportgerät bis 500 €
Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiseabbruch-Versicherung)

Zusätzlich versicherte Ereignisse:
  • Erheblicher Schaden (mindestens 500 €) an Ihrem Sportgerät durch Unfall, Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruch/Diebbstahl)
  • Unerwartete Sportunfähigkeit
Zusätzlich versicherte Leistung:
  • Erstattung von Leihgebühren für ein gleichartiges Sportgerät bis 500 €
 
Reisegepäck-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reisegepäck-Versicherung)

Zusätzlich versicherte Leistungen:
  • Erhöhung der Reisegepäck-Versicherungssumme für Sportgeräte: 1.500 €
Reisegepäck-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reisegepäck-Versicherung)

Zusätzlich versicherte Leistungen:
  • Erhöhung der Reisegepäck-Versicherungssumme für Sportgeräte: 1.500 €
 
Selbstbehalt
Selbstbehalt
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Kein Selbstbehalt
Kein Selbstbehalt
Zusatzprodukt Camping-Urlaub Plus Europa

LeistungsmerkmaleCamping-Urlaub Plus Europa
Die Zusatzversicherung Camping-Urlaub Plus ergänzt die versicherten Ereignisse und versicherten Leistungen der jeweiligen Hauptversicherung. Der Umfang der Ergänzung ist abhängig vom gewählten Tarif.
Die Zusatzversicherung Camping-Urlaub Plus ergänzt die versicherten Ereignisse und versicherten Leistungen der jeweiligen Hauptversicherung. Der Umfang der Ergänzung ist abhängig vom gewählten Tarif.
Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)

Zusätzlich versichertes Ereignis:
  • Erheblicher Schaden (ab 500 €) an Ihrem Camping-Fahrzeug durch ein Unfallereignis, Feuer oder Elementarereignis bzw. bei einem Diebstahl des Reisefahrzeugs
     
Zusätzliche Leistungen:
  • Erstattung der Kosten für bis zu 3 Übernachtungen in einer Ersatzunterkunft bei verspätetem Antritt des Campingplatzaufenthaltes oder bei Nichtantritt durch dessen Überbuchung, je Nacht 100 €.
Reiserücktrittsversicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung)

Zusätzlich versichertes Ereignis:
  • Erheblicher Schaden (ab 500 €) an Ihrem Camping-Fahrzeug durch ein Unfallereignis, Feuer oder Elementarereignis bzw. bei einem Diebstahl des Reisefahrzeugs
     
Zusätzliche Leistungen:
  • Erstattung der Kosten für bis zu 3 Übernachtungen in einer Ersatzunterkunft bei verspätetem Antritt des Campingplatzaufenthaltes oder bei Nichtantritt durch dessen Überbuchung, je Nacht 100 €.
 
Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiseabbruch-Versicherung)

Zusätzlich versichertes Ereignis:
  • Erheblicher Schaden (ab 500 €) an Ihrem Camping-Fahrzeug durch ein Unfallereignis, Feuer oder Elementarereignis bzw. bei einem Diebstahl des Reisefahrzeugs
     
Zusätzliche Leistungen:
  • Erstattung der Kosten für bis zu 3 Übernachtungen in einer Ersatzunterkunft bei verspätetem Antritt des Campingplatzaufenthaltes oder bei Nichtantritt durch dessen Überbuchung, je Nacht 100 €.
Reiseabbruch-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reiseabbruch-Versicherung)

Zusätzlich versichertes Ereignis:
  • Erheblicher Schaden (ab 500 €) an Ihrem Camping-Fahrzeug durch ein Unfallereignis, Feuer oder Elementarereignis bzw. bei einem Diebstahl des Reisefahrzeugs
     
Zusätzliche Leistungen:
  • Erstattung der Kosten für bis zu 3 Übernachtungen in einer Ersatzunterkunft bei verspätetem Antritt des Campingplatzaufenthaltes oder bei Nichtantritt durch dessen Überbuchung, je Nacht 100 €.
 
Reisegepäck-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reisegepäck-Versicherung)

Zusätzliche Leistungen:
  • Versicherungsschutz für Ihre Campingausrüstung Ihre Campingausrüstung (z.B. Zelte, Vorzelte, Sonnendächer, Solaranlagen, Campingmöbel und Haushaltsgeräte). Hierzu zählen auch Elektrofahrräder und E-Scooter. Entschädigungssumme je Versicherungsfall bis zu 2.000 €
Reisegepäck-Versicherung (nur gültig in Verbindung mit  dem Hauptprodukt Reisegepäck-Versicherung)

Zusätzliche Leistungen:
  • Versicherungsschutz für Ihre Campingausrüstung Ihre Campingausrüstung (z.B. Zelte, Vorzelte, Sonnendächer, Solaranlagen, Campingmöbel und Haushaltsgeräte). Hierzu zählen auch Elektrofahrräder und E-Scooter. Entschädigungssumme je Versicherungsfall bis zu 2.000 €
 
Selbstbehalt
Selbstbehalt
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Kein Selbstbehalt
Kein Selbstbehalt
Pandemie-Schutz Plus Zusatzprodukt Reiserücktrittsversicherung
LeistungsmerkmalePandemie-Schutz Plus Reiserücktritts­versicherung
Die Zusatzversicherung Pandemie-Schutz Plus ergänzt die versicherten Ereignisse der abgeschlossenen Hauptversicherung. Die Reise-Rücktrittsversicherung muss in der Hauptversicherung enthalten sein.
Die Zusatzversicherung Pandemie-Schutz Plus ergänzt die versicherten Ereignisse der abgeschlossenen Hauptversicherung. Die Reise-Rücktrittsversicherung muss in der Hauptversicherung enthalten sein.
Zusätzlich versicherte Ereignisse
Zusätzlich versicherte Ereignisse
Ein zusätzlich versichertes Ereignis liegt vor, wenn ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit einer pandemisch auftretenden Krankheit (Pandemie) vorliegt und aus diesem Grund:
Ein zusätzlich versichertes Ereignis liegt vor, wenn ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit einer pandemisch auftretenden Krankheit (Pandemie) vorliegt und aus diesem Grund:
Eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird
Eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird 
Die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hinreise (Reisebeginn) verweigert wird
Die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hinreise (Reisebeginn) verweigert wird 
Versicherte Leistungen
Versicherte Leistungen
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Erstattung der Rücktrittskosten inklusive bei der Buchung berechneter Vermittlungsentgelte
Erstattung der Rücktrittskosten inklusive bei der Buchung berechneter Vermittlungsentgelte 
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung durch eine mitreisende Person
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung durch eine mitreisende Person 
Bei verspätetem Reiseantritt
Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten 
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen 
Bei Umbuchung der Reise
Bei Umbuchung der Reise
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund 
Erstattung der Umbuchungskosten ohne versicherten Grund bis 42 Tage vor Reiseantritt bis
Erstattung der Umbuchungskosten ohne versicherten Grund bis 42 Tage vor Reiseantritt bis30 €
Selbstbehalt 
Selbstbehalt 
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Kein Selbstbehalt
Kein Selbstbehalt
Pandemie-Schutz Plus Zusatzprodukt Reiseabbruch-Versicherung
LeistungsmerkmalePandemie-Schutz Plus Reiseabbruch-Versicherung 
Die Zusatzversicherung Pandemie-Schutz Plus ergänzt die versicherten Ereignisse der abgeschlossenen Hauptversicherung. Die Reiseabbruch-Versicherung muss in der Hauptversicherung enthalten sein.
Die Zusatzversicherung Pandemie-Schutz Plus ergänzt die versicherten Ereignisse der abgeschlossenen Hauptversicherung. Die Reiseabbruch-Versicherung muss in der Hauptversicherung enthalten sein.
Zusätzlich versicherte Ereignisse
Zusätzlich versicherte Ereignisse
Ein zusätzlich versichertes Ereignis liegt vor, wenn ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit einer pandemisch auftretenden Krankheit (Pandemie) vorliegt und aus diesem Grund:
Ein zusätzlich versichertes Ereignis liegt vor, wenn ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit einer pandemisch auftretenden Krankheit (Pandemie) vorliegt und aus diesem Grund:
Eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird
Eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird 
Die Beförderung durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal) am Tag der Rückreise (Reiseende) verweigert wird
Die Beförderung durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal) am Tag der Rückreise (Reiseende) verweigert wird 
Versicherte Leistungen
Versicherte Leistungen
Bei Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch
Erstattung des vollständigen Reisepreises, wenn die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (innerhalb der ersten 8 Reisetage) abgebrochen wird
Erstattung des vollständigen Reisepreises, wenn die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (innerhalb der ersten 8 Reisetage) abgebrochen wird 
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen wird 
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung)
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung) 
Bei Unterbrechung der Reise
Bei Unterbrechung der Reise
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bzw. Erstattung der nicht genutzten Reisetage anteilig zur gesamten Reisedauer
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bzw. Erstattung der nicht genutzten Reisetage anteilig zur gesamten Reisedauer 
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können 
Bei verspäteter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung) sowie der zusätzlichen Unterkunftskosten
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung) sowie der zusätzlichen Unterkunftskosten 
Selbstbehalt
Selbstbehalt
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Kein Selbstbehalt
Kein Selbstbehalt
Zusatz­pro­dukt Selbstbehaltsausschluss-Versicherung
LeistungsmerkmaleSelbst­behalts­ausschluss
Die Zusatzversicherung Selbstbehaltübernahme-Versicherung lässt den Selbstbehalt in der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung bei allen Tarifen der HanseMerkur entfallen.
Die Zusatzversicherung Selbstbehaltübernahme-Versicherung lässt den Selbstbehalt in der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung bei allen Tarifen der HanseMerkur entfallen.
Kein Selbst­be­halt bei ambu­lant behan­delten Erkran­kungen in Höhe von 20 %
Kein Selbst­be­halt bei ambu­lant behan­delten Erkran­kungen in Höhe von 20 % 

eKomi - letzte Kundenbewertungen:

vor 1 Tag

top

vor 1 Tag

Sehr einfach und schnell

vor 1 Tag

war super einfach, habe mich zusätzlich per telef. nochmal rückversichert. Alles sehr gut abgelaufen und sehr freundlich. Danke.

Ekomi-Siegel gold
4.8 / 5
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Fragen & Antworten Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung

Wann sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Hinweise für den Buchungszeitpunkt

Wir empfehlen Ihnen, die Reiserücktrittsversicherung mit Ihrer Urlaubsbuchung abzuschließen – dann kann nichts mehr schiefgehen. Spätestens ist der Abschluss 30 Tage vor Ihrem Reisebeginn möglich. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Wir empfehlen Ihnen, die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch-Versicherung abzuschließen, wenn Sie gerne und viel auf Reisen sind. Schon bei mehr als 2 Reisen im Jahr lohnt sich häufig die Versicherung – und schützt Sie vor Stornokosten, wenn Sie eine Reise beispielsweise aufgrund von Krankheit, betriebsbedingter Kündigung oder plötzlichem Arbeitsplatzwechsel nicht antreten können, aber auch falls Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, unterbrechen oder verspätet abreisen müssen.

Bis wann kann ich eine Last Minute-Reiseversicherung abschließen?

Kurzfristige Buchungen werden automatisch erkannt

Als Last Minute gelten Flugreisen weltweit, die Sie bis höchstens 30 Tage vor dem Reiseantritt gebucht haben. Eine Last Minute-Reiseversicherung können Sie bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abschließen. Eine Last Minute-Reise wird automatisch bei der Buchung der Reiseversicherung erkannt.

Wie kann ich eine Reiserücktrittsversicherung für Gruppen abschließen?

In Buchungsstrecke "Gruppe" auswählen

Sie können die Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung für eine Reise auch für Gruppen ganz einfach online abschließen. Folgen Sie den Buchungslinks auf dieser Seite und wählen in der Buchungsstrecke bei der Frage "Wer reist?" das Feld "Gruppe" aus.

Preisübersicht

Bei begleiteten Gruppen empfehlen wir den Abschluss einer zusätzlichen Reiseleiter-Versicherung. Damit sichern Sie sich für den Fall ab, dass Ihr Reiseleiter komplett ausfällt und Sie die Reise als Gruppe nicht mehr antreten wollen. Dieser Zusatz muss separat abgeschlossen werden: Reiseleiter-Absicherung abschließen

Die Jahresversicherungen sind für Gruppen nicht abschließbar.

Gibt es spezielle Tarife für Klassenfahrten oder Gruppenreisen für junge Leute?

Günstige Konditionen für Gruppen von jungen Leuten

Für Klassenfahrten und Gruppenreisen für Personen bis zu 29 Jahren bieten wir eine eigene Gruppenversicherung für Schüler und junge Leute an mit besonders günstigen Konditionen an.

Mehr Informationen zur Gruppenversicherung für junge Leute

Wer kann sich versichern?

Wohnsitz Deutschland

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung kann von Personen mit Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für alle Urlauber (Einzelreisende und Familien).

Wer sind Risikopersonen?

Lösen den Versicherungsfall aus

Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall in der Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruch-Versicherung auslösen können. Risikopersonen können Mitreisende oder die Angehörigen der Versicherten bzw. Mitreisenden sein.

Können Selbstbeteiligungskosten entstehen?

Kein Selbstbehalt in der Jahresversicherung

Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % fällt in der Reiserücktrittsversicherung für eine Reise nur bei ambulant behandelten Erkrankungen an. Bei allen anderen Versicherungsfällen gibt es keine Selbstbeteiligung. Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.

In der Jahres-Reiserücktrittsversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.

Werden Umbuchungskosten erstattet?

Bei rechtzeitiger Umbuchung ohne Begründung möglich

Sofern Gründe vorliegen, die über die Versicherung abgedeckt sind (wie z. B. eine schwere Krankheit, betriebsbedingte Kündigung oder ein plötzlicher Wechsel des Arbeitsplatzes) werden Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten erstattet. Falls keine dieser Gründe vorliegen, trägt die Reiserücktrittsversicherung für eine Reise bis 42 Tage vor Reisebeginn 30 € der Umbuchungskosten pro versicherte Person.

Gibt es günstigere Familientarife?

Familien sparen

Ja, für Familien bieten wir günstige Tarife an. 

Was gilt als Familie?

Versicherungen für eine Reise:

Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (maximal 7 Kinder) bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.

Jahresversicherungen:

Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 26. Geburtstag oder auch 2 Erwachsene ohne Kind (Paarversicherung). Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.

Reisen Familienmitglieder mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung allein, beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme. 

Was ist eine „unerwartete schwere Erkrankung“?

Definition und Beispiele

Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein.

Die Erkrankung ist in folgenden Fällen unerwartet:

  • Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.
  • Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.

Beispiele für schwere Erkrankungen (nicht abschließend):

  • Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert.
  • Die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass die versicherte Person aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann.
  • Wegen dieser ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoperson ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich.

Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiserücktrittsversicherung (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person schließt für eine gebuchte Reise eine Versicherung ab. Kurz vor Reiseantritt erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt.
  • Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung eine Lungenentzündung diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen.

Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiseabbruch-Versicherung (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person schließt für eine gebuchte Reise eine Versicherung ab. Während der Reise erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt.
  • Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung eine Lungenentzündung während der Reise der versicherten Person diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen.

Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. 

Beispiel, bei dem keine „unerwartete schwere Erkrankung“ vorliegt (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person leidet unter einer Erkrankung, bei der Schübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind (z. B. Multiple Sklerose, Morbus Crohn). In den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss wurde eine Behandlung für die bestehende Erkrankung durchgeführt. Daher wird für die Verschlechterung dieser Erkrankung nicht geleistet.
Was gilt als Schiffsreise?

Alle Reisen auf dem Wasser

Schiffsreisen sind alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Jachtcharter).

Bitte wählen Sie bei der Buchung die Reiseart „Schiffsreise“ aus (wenn der Anteil der Reisedauer für die Schiffsreise mehr als ein Drittel der Gesamtreisedauer ausmacht, z. B. 1 Woche Flusskreuzfahrt und 1 Woche Hotel).

Wie versichere ich einen Jachtcharter?

Gilt als Schiffsreise

Bitte wählen Sie während der Buchung Ihrer Reiseversicherung bei Reiseart „Schiffsreise“ aus. Jeder Teilnehmer der Jachtreise muss seinen Anteil selbst versichern. Für die Berechnung der Einzelprämie teilen Sie den Gesamtreisepreis durch die Anzahl der mitreisenden Personen.

Hinweis: Der Skipper muss den gesamten Charter zusätzlich versichern, wenn durch seinen Ausfall der gesamte Charter abgesagt werden muss: Reiseleiterabsicherung

Wie versichere ich eine Reise mit verschiedenen Verkehrsmitteln?

Hinweise für kombinierte Verkehrsmittel

Bei einer Anreise mit verschiedenen Verkehrsmitteln wählen Sie bitte bei „Reiseart“ das Hauptverkehrsmittel (z. B. „Flugreise“ oder „Auto-, Bus-, Bahnreise“). Bitte geben Sie in diesem Fall bei Reisepreis den Gesamtreisepreis inklusive weiterer Verkehrsmittel an (z. B. den Zubringer per Bus oder Bahn bei einer Flugreise). Wenn Sie am Urlaubsort zusätzlich einen Mietwagen gemietet haben, müssen auch diese Kosten in den Gesamtreisepreis aufgenommen werden.

Bei einer kombinierten Schiffs-/Rundreise gilt folgende Berechnung: Ist der Anteil der Reisedauer für die Schiffsreise größer als ein Drittel der Gesamtreisedauer (z. B. 1 Woche Flusskreuzfahrt und 1 Woche Hotel), wählen Sie bitte die Reiseart „Schiffsreise“.

Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Abhängig vom Reisepreis

Die Kosten einer Reiserücktrittsversicherung sind vom Reisepreis abhängig. Zudem gibt es eine Altersstaffel. Für Familien gibt es besonders günstige Tarife.

Für eine schnelle Berechnung nutzen Sie gerne unseren Preisrechner.

Preisübersicht für eine Reise

Preisübersicht Jahresversicherung

Wie werden der Reisepreis und die Versicherungsprämie berechnet?

Mit Beispielrechnung

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Kosten, die durch die Stornierung einer Reise anfallen, sofern ein versicherter Grund dafür vorliegt. Errechnet wird die Prämie anhand des Reisepreises. In diesen fließen bei Flügen neben dem Grundpreis auch die Steuern, Vermittlerentgelte und Zuschläge ein.

Beispiel:
Grundflugpreis: 649,00 €
Steuern: 312,00 €
Vermittlerentgelt: 50,00 €
Kerosinzuschlag: 30,00 €
Reisepreis: 1.041,00 €

Die Versicherungsprämie wird stufenweise berechnet (z. B. bis zu einem Reisepreis von 1.000 € oder bis zu einem Reisepreis von 1.500 €). In diesem Beispiel wird für die Berechnung der Prämie ein Reisepreis bis 1.500 € als Berechnungsgrundlage gewählt.

Bausteinbuchungen (Buchungen mit verschiedenen Reisebestandteilen) werden mit dem Gesamtreisepreis versichert, auch wenn eine Schiffsprämie enthalten ist. Auch wenn der Reisepreis nur geringfügig über einer Buchungsstufe (bis 500 €) liegt, beispielsweise 530 € muss die nächsthöhere Stufe (bis 750 €) versichert werden.

Preisübersicht Versicherung für eine Reise

Preisübersicht Jahresversicherung

Kann ich einen Reisepreis von über 20.000 € absichern?

Als Höherversicherung möglich

Sie können mit unseren Standard-Produkten einen Reisepreis von bis zu 20.000 € pro Person absichern. Wenn Sie einen Reisepreis von mehr als 20.000 € (und bis zu 50.000 €) absichern möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit eine Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Reiseabbbruch-Versicherung oder den Reiseschutz Platin für Reisepreise bis zu 50.000 € als Höherversicherung buchen. 

Jetzt Reisepreis über 20.000 € mit Höherversicherung absichern

Oder senden Sie uns bitte eine Anfrage über unser Kontaktformular.

Kann ich den Reisepreis für die Jahres-Reiserücktrittsversicherung nachträglich für eine Reise erhöhen?

Erhöhung möglich

Sie haben eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit einem bestimmten Reisepreis abgeschlossen und haben einmalig eine teurere Reise gebucht und möchten diese absichern? Kein Problem, Sie können für eine bestimmte Reise einen höheren Reisepreis vereinbaren. Wenden Sie sich dafür bitte an unsere Service-Team: Kontaktformular

Telefon: 040 4119-1919 (Montag - Freitag von 08.00 –18.00 Uhr)
Wann endet meine Jahres-Reiserücktrittsversicherung?

Automatische Verlängerung

Jahres-Reiseversicherungen verlängern sich ohne Ihr Zutun automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern Sie sie nicht bis einen Monat vor Ablauf kündigen.

Wo finde ich die Kündigungsfristen?

Vereinbarte Ablauftermine

Für die Reiserücktrittsversicherung für eine Einzelreise gibt es keine Kündigungsfrist. Die Versicherung wird mit Ende der Reise beendet.

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht durch den Versicherungsnehmer mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Wie verhalte ich mich, wenn der Versicherungsfall eintritt?

Informationen für den Ernstfall

Wenn Sie aus einem der versicherten Gründe Ihren Urlaub nicht antreten können, bitten wir Sie, das Formular für Schadenanzeigen zur Reiserücktrittsversicherung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und schnellstmöglich zurückzusenden. Sollten weitere Belege als die im Formular geforderten benötigt werden, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten: 

Verhalten im Notfall 

Schaden melden

Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke und die Reise nicht antreten kann?

Erkrankung mit Nachweis versichert

Versichert ist der Eintritt einer unerwarteten und schweren Erkrankung. Zur Prüfung Ihres Anspruchs senden Sie uns bitte ein aussagefähiges ärztliches Attest zu. Das positive Ergebnis eines Corona-Schnelltests ist kein versichertes Ereignis.

Coronavirus: Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?

Bei unerwarteter und schwerer Erkrankung

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen - also auch wenn Sie an COVID-19 erkranken. 

Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen kein versichertes Ereignis dar.

Mit dem Corona-Reiseschutz können Sie sich außerdem zusätzlich für den Fall der häuslichen Quarantäne absichern.

Weitere Informationen zum Coronavirus

Produktdetails Corona-Reiseschutz

Wann muss ich den Pandemie-Schutz Plus abschließen?

Möglichst gleich bei Reisebuchung zusammen mit einer Rücktrittsversicherung

Der Abschluss des Pandemie-Schutzes Plus muss bis spätestens 30 Tage vor Ihrem Reisebeginn erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Wenn Sie über eine Jahresversicherung der HanseMerkur verfügen, sollten Sie den Pandemie-Schutz Plus jeweils bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach Ihrer Reisebuchung zusätzlich abschließen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Pandemie-Schutz Plus nur zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiseabbruch-Versicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise abschließen können. 

Jetzt einzeln abschließen

Zusammen mit Reiseschutz abschließen

Kann ich den Pandemie-Schutz Plus auch als Jahresversicherung abschließen?

Für eine Reise

Wir bieten den Pandemie-Schutz Plus nur als Versicherung für eine Reise an. Wenn Sie trotzdem von den günstigen Jahresversicherungen der HanseMerkur profitieren möchten, können Sie den Pandemie-Schutz Plus bei Bedarf für einzelne Reisen hinzubuchen. 

Jetzt einzeln abschließen

Was unterscheidet den Pandemie-Schutz Plus von der normalen Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung?

Vergleich ansehen

Beim Pandemie-Schutz Plus handelt es sich um ein Produkt, dass Sie zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung abschließen können. Damit erweitern Sie die Leistungen Ihrer Versicherung.

Welche Leistungen in welchem Produkt enthalten sind, sehen, Sie in unserem Corona-Versicherungsvergleich.

Kurz & knapp: alle wichtigen Informationen rund um die Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbuch-Versicherung. Was, wann und warum?

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Unser Zusatzschutz

Camping-Urlaub in Europa – mit unserem Extra-Schutz

Sie planen einen Camping-Urlaub in Europa? Dann ist unser Camping-Urlaub Plus Europa genau das Richtige für Sie. Er erweitert Ihren gebuchten Reiseschutz und ist genau auf Camping-Bedürfnisse angepasst. Einfach zusammen mit Ihrer Reiseversicherung abschließen.  

Aktiv-Urlaub weltweit – mit unserem Extra-Schutz

Sie planen einen Skiurlaub? Dann ist unser Aktiv-Urlaub Plus genau das Richtige für Sie. Er erweitert Ihren gebuchten Reiseschutz und ist genau auf die Bedürfnisse eines Sport-Urlaubs angepasst. Einfach zusammen mit Ihrer Reiseversicherung abschließen.  

Unser Tipp

Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt

Sie möchten Ihren Eigenanteil bei der Versicherung für eine Reise bei ambulant behandelten Krankheiten auf null reduzieren? Schließen Sie den Selbstbehalt bei der Buchung einfach aus.

Unser Tipp bei begleiteten Gruppenreisen

Ihre Gruppe wird von einem Reiseleiter begleitet? Sichern Sie die komplette Gruppe zusätzlich mit einer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung für den Fall ab, dass Ihr Reiseleiter komplett ausfällt und Sie die Reise als Gruppe nicht mehr antreten wollen.

 

Auch im Notfall immer dabei – Unterlagen auf Ihrem Handy

Nie mehr Versicherungsunterlagen und Notrufnummern suchen – mit dem Mobile Pass Vertragsdaten digital auf Ihrem Smartphone oder Tablet speichern.

Sie verreisen in Deutschland? Informieren Sie sich über die günstige Reiserücktrittversicherung  für Ihre Deutschlandreise. Sie können die Reiserücktrittversicherung plus Reiseabbruch-Versicherung auch mit einer Notfall-Versicherung, einer Reisegepäck-Versicherung und einem Autoreiseschutzbrief kombinieren. 

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(Beispielpreis für 1 Reise, inkl. Reiseabbruch, Reisepreis 1.000 €, bis. 65. Geburtstag)

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