Schadenanzeige zur Insolvenzversicherung – Kundengeldabsicherung


Hinweis zur Insolvenz der FTI Group: Die Hanse Merkur Reiseversicherung AG ist nicht der Insolvenzversicherer.

Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ihrer Reiseversicherung im Rahmen der Insolvenz der FTI Group finden Sie hier


Bitte beachten Sie folgende Hinweise beim Ausfüllen der Online-Schadenanzeige:

  • Füllen Sie für jede gebuchte Reise eine Online-Schadenanzeige aus.
  • Reichen Sie die benötigten Dokumente vollständig ein, da ansonsten keine abschließende Bearbeitung Ihrer Ansprüche erfolgen kann.
  • Bitte halten Sie die folgenden Dokumente bereit und laden Sie hier im Formular hoch. Bitte unterbrechen Sie die Eingabe möglichst nicht. Bei längeren Pausen (mehr als 20 Minuten) kann es passieren, dass die hochgeladenen Dokumente nicht gespeichert werden. 
    • Buchungsbestätigung mit Sicherungsschein
    • Nachweis über die Zahlung des Reisepreises (z.B. Kopie Kontoauszug)
    • Reiseabsage des Veranstalters oder Insolvenzverwalters (Schreiben, E-Mails oder ähnliches Schriftliches)
    • Sollte Ihre Reise bereits vor der Insolvenz umgebucht worden sein, reichen Sie bitte auch alle Reiseunterlagen der ersten Reise inkl. deren Absage ein.
    • Sollte Ihre Reise aufgrund der Covid-19-Pandemie storniert worden sein und Sie haben einen Gutschein anstatt einer Reisepreisrückzahlung akzeptiert, reichen Sie bitte auch eine Kopie des Gutscheins ein.
    • Falls Sie die Reise bereits angetreten hatten: Geeignete Nachweise über zusätzliche Rückreisekosten (Rechnungen sowie Kreditkartenabrechnungen oder ähnliche Nachweise)
  • Reichen Sie uns als Zahlungsnachweis immer eine Kopie des Kontoauszugs oder eine Kopie Ihrer Kreditkartenabrechnung ein. Schwärzen Sie alle nicht relevanten Geldbewegungen und Kontostände.
  • Sollten Sie vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben machen oder vorsätzlich die verlangten Dokumente uns nicht zur Verfügung stellen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Die vollständige Belehrung nach § 28 Abs. 4 i. V. m. § 47 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) finden Sie unter folgendem Link: Obliegenheitsbelehrung
  • Sollte eine Erstattung an einen abweichenden Zahlungsempfänger als den Reisebuchenden (= Anspruchssteller) gewünscht sein, lassen Sie zusätzlich folgendes Dokument Einverständniserklärung von jedem Reiseteilnehmer unterzeichnen und fügen diese Erklärung Ihren restlichen Unterlagen bei.