Seminar-Rücktrittsversicherung – Ihr Schutz gegen hohe Stornokosten

Vier Personen sitzen auf Stühlen und klatschen.

Seminarversicherung

  • Stornokosten-Schutz
  • Erstattung von Hotelkosten
  • Keine Selbstbeteiligung
39

(Beispielpreis für ein Seminar, Seminarpreis von 750 €)

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Ihre Vorteile

Lehrstunde für die Firmenkasse: Sie haben ein Seminar gebucht, erkranken aber kurz vorher. Die Folge sind hohe Stornokosten, teilweise bis zur vollen Höhe des Teilnehmerbeitrages. Unsere Seminar-Rücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten. Zusätzlich zahlen wir auch eventuell anfallende Hotelkosten. Sie reisen verspätet zur Fortbildung an? Ihre Seminarausfallversicherung trägt die Mehrkosten für Umbuchungen oder nicht genutzte Reiseleistungen. Wenn das kein Praxiswissen gegen hohe Stornokosten ist.

Wertvolles Know-how: Seminarpreise bis 10.000 € versichert

Grenzenloses Wissen: für Seminare in Deutschland und Europa

Verspätete Anreise: Erstattung der Hinreisemehrkosten

Tarifübersicht

Seminarversicherung
Rücktrittsversicherung
Rücktrittsversicherung
  • Die Rücktrittsversicherung kommt je nach Versicherungsart für Kosten auf, die entstehen, wenn Sie ein geplantes Event aus versicherten Gründen absagen müssen, z. B. Ihre Hochzeit, ein Seminar, ein Konzert, einen Theaterbesuch oder eine Sportveranstaltung.
LeistungsbeschreibungDownload PDF
GeltungsbereichEuropa
Anzahl der versicherten ReisenFür 1 Seminarreise
PreisübersichtDownload PDF

Beispielpreis

(bei einem Seminarpreis von 750 €)

39 €


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Die wichtigsten Leistungen – auf einen Blick

Seminar-Rücktrittsversicherung
LeistungsmerkmaleSeminar-Rücktritts­versicherung
Die Seminar-Rücktrittsversicherung dient der Absicherung von anfallenden Kosten, wenn das Seminar vor Seminarbeginn aus versichertem Grund nicht oder nicht rechtzeitig angetreten, oder umgebucht werden muss.
Die Seminar-Rücktrittsversicherung dient der Absicherung von anfallenden Kosten, wenn das Seminar vor Seminarbeginn aus versichertem Grund nicht oder nicht rechtzeitig angetreten, oder umgebucht werden muss.
Bei Nichtantritt des Seminars
Bei Nichtantritt des Seminars
Erstattung der Rücktrittskosten
Erstattung der Rücktrittskosten 
Bei verspätetem Seminarantritt
Bei verspätetem Seminarantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten 
Bei Umbuchung des Seminars
Bei Umbuchung des Seminars
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund 
Erstattung der Umbuchungskosten ohne versicherten Grund bis 42 Tage vor Reiseantritt bis
Erstattung der Umbuchungskosten ohne versicherten Grund bis 42 Tage vor Reiseantritt bis30 €
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete schwere Erkrankung 
Unerwarteter Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
Unerwarteter Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung 
Tod, schwere Unfallverletzung
Tod, schwere Unfallverletzung 
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft 
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken 
Impfunverträglichkeit
Impfunverträglichkeit 
Organspende/-empfang
Organspende/-empfang 
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person 
Unerwartete gerichtliche Ladung
Unerwartete gerichtliche Ladung 
Pflegeaufnahme oder Adoptionsvollzug eines Kindes in der Veranstaltungszeit
Pflegeaufnahme oder Adoptionsvollzug eines Kindes in der Veranstaltungszeit 
Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit
Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit 
Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt 
Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden)
Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden) 
Schüler-/Studentenschutz:
  • im Falle einer Wiederholungsprüfung in der Veranstaltungszeit oder bis zu 14 Tage danach
  • im Falle einer Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung auf Schul- oder Klassenreisen
Schüler-/Studentenschutz:
  • im Falle einer Wiederholungsprüfung in der Veranstaltungszeit oder bis zu 14 Tage danach
  • im Falle einer Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung auf Schul- oder Klassenreisen
 
Bei Versäumnis des versicherten Verkehrsmittels
  • aufgrund von Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Verspätung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Beteiligung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
Bei Versäumnis des versicherten Verkehrsmittels
  • aufgrund von Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Verspätung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Beteiligung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
 
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze 
Unerwartete Heimplatzzuweisung und erforderlicher Einzug in der Veranstaltungszeit
Unerwartete Heimplatzzuweisung und erforderlicher Einzug in der Veranstaltungszeit 
Ablehnung der Visumserteilung für das Reisezielland
Ablehnung der Visumserteilung für das Reisezielland 
Selbstbehalt 
Selbstbehalt 
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten schweren und unerwarteten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens.
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten schweren und unerwarteten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens.
 

eKomi - letzte Kundenbewertungen:

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Auch im Notfall immer dabei – Unterlagen auf Ihrem Handy

Nie mehr Versicherungsunterlagen und Notrufnummern suchen – mit dem Mobile Pass Vertragsdaten digital auf Ihrem Smartphone oder Tablet speichern.

Fragen und Antworten Seminarversicherung

Bis wann muss ich die Seminar-Rücktrittsversicherung abschließen?

Im Regelfall bis 30 Tage vor Seminarstart

Am besten schließen Sie die Seminar-Rücktrittsversicherung direkt mit ab, wenn Sie Ihre Veranstaltung buchen – spätestens jedoch 30 Tage vor Beginn. Liegen zwischen Buchung und Beginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Seminarversicherung spätestens am 3. Werktag nach Buchung erfolgen.

Was ist bei modular aufgebauten Seminaren zu beachten?

Separater Abschluss pro Modul

Bei mehreren hintereinander stattfindenden Seminarmodulen muss jedes einzelne separat über die Seminarversicherung abgeschlossen werden. Möchten Sie ein Modul stornieren, prüfen Sie bitte, ob Sie die Folgemodule noch besuchen können. Falls nicht, stornieren Sie diese bitte ebenfalls. Stornokosten für bereits besuchte Seminare/Module können nicht rückwirkend erstattet werden.

Gibt es in der Seminar-Rücktrittsversicherung einen Selbstbehalt?

Nur in wenigen Ausnahmefällen

Generell gibt es keinen Selbstbehalt. Lediglich bei ambulant behandelten Erkrankungen beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens.

Sind auch Seminare im Ausland abgesichert?

Ja, in Europa

Die Seminar-Rücktrittsversicherung gilt für Seminare, die in Deutschland und im europäischen Ausland stattfinden.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Ab Zahlung der Prämie und bis Seminarbeginn

Der Versicherungsschutz beginnt mit Zahlung der Versicherungsprämie und endet bei Seminarbeginn.

Wie verhalte ich mich, wenn der Versicherungsfall eintritt?

Schaden online oder per Post einreichen

Damit wir Ihre Auslagen schnellstmöglich erstatten können, nutzen Sie das Online-Schadenformular. Alternativ senden Sie uns das Formular für Versicherungsfälle per Post oder Fax zu. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Schaden melden.

Was ist eine „unerwartete schwere Erkrankung“?

Definition und Beispiele

Unter einer „unerwarteten schweren Erkrankung“ versteht sich:

Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung gilt als unerwartet.
Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist

Beispiele für schwere Erkrankungen:

  • Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat eine Teilnahmeuntauglichkeit attestiert.
  • Die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass die versicherte Person aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann.
  • Wegen dieser ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoperson ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich.

Beispiele für unerwartete schwere Erkrankungen:

  • Die versicherte Person schließt für das gebuchte Seminar eine Versicherung ab. Kurz vor Seminarbeginn erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt.
  • Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung eine Lungenentzündung diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen.

Bitte beachten Sie, dass diese Beispiele nicht abschließend sind.

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