Jahres-Reiserücktritts-& -Reiseabbruch-Versicherung für beliebig viele Reisen

Mutter, Vater und deren zwei Töchter sitzen auf einem Bett und probieren ihren Koffer zu zu bekommen.

Jahres-Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung

  • Jahresversicherung schon ab 2 Reisen pro Jahr günstiger
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Günstige Familientarife
55

(Beispielpreis pro Jahr, Reisepreis bis 1.000 € je Reise, ohne Reiseabbruch-Versicherung)

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Spartipp

Ihre Vorteile

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Antritt der Reise und übernimmt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht oder nur verspätet antreten können. Wenn Sie z. B. für Ihre Familie eine Versicherung abschließen und ein Familienmitglied vor der Reise krank wird und Sie die Reise nicht antreten können, ist die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur für Sie da und springt für die entstehenden Stornokosten ein! Mit unserer Reiseabbruch-Versicherung sind Sie während der Reise geschützt und versichern einen Abbruch oder die Verlängerung Ihrer Reise – und das weltweit.

Umbuchungskosten bis 6 Wochen vor Reisebeginn aus persönlichen Gründen

Stornokosten-Übernahme für die ganze Familie, wenn ein Mitglied der Familie krank wird

Erstattung der Rückreisekosten bei Reiseabbruch (in der 1. Urlaubshälfte bekommen Sie den kompletten Reisepreis zurück)

Tarifübersicht

 Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung
  • Erstattung der Rücktritts- oder Umbuchungs- bzw. Stornokosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt (Nicht-Antritt oder Nichtnutzung eines Mietobjektes).
  • Sie können aus persönlichen Gründen bis 42 Tage vor Reiseantritt umbuchen - wir übernehmen die Umbuchungskosten von bis zu 30 € pro Person.
  • Keine Selbstbeteiligung, ausgenommen sind ambulant behandelte Erkrankungen.
 
Reiseabbruch-Versicherung
Reiseabbruch-Versicherung
  • Bei Reiseabbruch Erstattung der Rückreisekosten. In den ersten acht Tagen Erstattung des kompletten Reisepreises, ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen.
  • Bei Reiseunterbrechung: Erstattung der Kosten für die Nachreise, z. B. bei einer Rundreise.
  • Sagt eine mitreisende Person ab, übernehmen wir die Kosten für eine Teilstornierung, wie z. B. den Einzelzimmerzuschlag.

optional
LeistungsbeschreibungDownload PDF
Pandemie-Schutz Plus (Reise­rück­tritts­- und Reiseabbruch-Versi­che­rungSeparat abschließbar
Anzahl versicherter ReisenBeliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres
Maximale Reisedauer Reiserücktrittsversicherung 
Maximale Reisedauer Reiseabbruch-Versicherung56 Tage pro Reise
GeltungsbereichWeltweit
ReiseartenAlle Reisearten
Günstiger Familientarif (gilt auch für Paare)
Familientarif
  • Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 26. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.
  • Reisen Familienmitglieder mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung allein, beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme.
  • Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch-Versicherung im Familientarif können auch 2 Erwachsene als Paar abschließen. Auch hier ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.
 
Günstiger Gruppentarif
Gruppentarif
  • Eine Gruppe besteht aus mindestens 10 Personen und bei Bahnreisen aus mindestens 6 Personen. Das Reisedatum und das Reiseziel müssen für alle Gruppenreisenden identisch sein.
 
Last Minute-Tarif
Last Minute-Tarif
  • Als Last Minute gelten Flugreisen weltweit, die Sie bis höchstens 30 Tage vor dem Reiseantritt gebucht haben.
  • Eine Last Minute-Reiseversicherung können Sie bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abschließen. Eine Last Minute-Reise wird automatisch bei der Buchung der Reiseversicherung erkannt.
 
PreisübersichtDownload PDF
ZahlungsweiseJährlich

Beispielpreis Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruch-Versicherung

(bis zum 65. Geburtstag, bei einem Reisepreis von 1.000 € je Reise)

59 €

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Die wichtigsten Leistungen – auf einen Blick

Reiserücktrittsversicherung
LeistungsmerkmaleReiserücktritts­versicherung
Die Reiserücktrittsversicherung dient der Absicherung anfallender Kosten, wenn die Reise vor Reisebeginn aus versichertem Grund nicht oder nicht rechtzeitig angetreten, oder umgebucht werden muss.
Die Reiserücktrittsversicherung dient der Absicherung anfallender Kosten, wenn die Reise vor Reisebeginn aus versichertem Grund nicht oder nicht rechtzeitig angetreten, oder umgebucht werden muss.
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Erstattung der Rücktrittskosten inklusive bei der Buchung berechneter Vermittlungsentgelte
Erstattung der Rücktrittskosten inklusive bei der Buchung berechneter Vermittlungsentgelte 
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung durch eine mitreisende Person
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung durch eine mitreisende Person 
Bei verspätetem Reiseantritt
Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten 
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen 
Bei Umbuchung der Reise
Bei Umbuchung der Reise
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund 
Erstattung der Umbuchungskosten ohne versicherten Grund bis 42 Tage vor Reiseantritt bis
Erstattung der Umbuchungskosten ohne versicherten Grund bis 42 Tage vor Reiseantritt bis30 €
Bei Versäumnis des Kreuzfahrtschiffes und erforderlicher Nachreise
Bei Versäumnis des Kreuzfahrtschiffes und erforderlicher Nachreise
Erstattung der Nachreise-Mehrkosten aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden bis
Erstattung der Nachreise-Mehrkosten aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden bis1.500 €
Bei Erhalt eines preisgünstigeren Angebotes einer Flug-Pauschalreise (Bestpreis-Garantie)
Bei Erhalt eines preisgünstigeren Angebotes einer Flug-Pauschalreise (Bestpreis-Garantie)
Erstattung der Preisdifferenz zwischen dem tatsächlichen Reisepreis und dem binnen 7 Tagen nach Reisebuchung erhaltenem Konkurrenzangebot, bis zu einem Anteil vom Reisepreis von
Erstattung der Preisdifferenz zwischen dem tatsächlichen Reisepreis und dem binnen 7 Tagen nach Reisebuchung erhaltenem Konkurrenzangebot, bis zu einem Anteil vom Reisepreis von20 %
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete schwere Erkrankung 
Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung 
Tod, schwere Unfallverletzung
Tod, schwere Unfallverletzung 
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft 
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken 
Impfunverträglichkeit
Impfunverträglichkeit 
Organspende/-empfang
Organspende/-empfang 
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person 
Unerwartete gerichtliche Ladung
Unerwartete gerichtliche Ladung 
Pflegeaufnahme oder Adoptionsvollzug eines Kindes in der Reisezeit
Pflegeaufnahme oder Adoptionsvollzug eines Kindes in der Reisezeit 
Unerwartete betriebsbedingter Kündigung, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Arbeitsplatzwechsel
Unerwartete betriebsbedingter Kündigung, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Arbeitsplatzwechsel 
Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden)
Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden) 
Schüler-/Studentenschutz:
  • Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit oder 14 Tage danach
  • Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung auf Schul- oder Klassenreisen
Schüler-/Studentenschutz:
  • Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit oder 14 Tage danach
  • Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung auf Schul- oder Klassenreisen
 
Versäumnis des versicherten Verkehrsmittels 
  • aufgrund von Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Verspätung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Beteiligung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
Versäumnis des versicherten Verkehrsmittels 
  • aufgrund von Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Verspätung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Beteiligung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
 
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze 
Unerwartete Heimplatzzuweisung und erforderlicher Einzug in der Reisezeit
Unerwartete Heimplatzzuweisung und erforderlicher Einzug in der Reisezeit 
Ablehnung der Visumserteilung für das Reisezielland
Ablehnung der Visumserteilung für das Reisezielland 
Selbstbehalt
Selbstbehalt
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Kein Selbstbehalt
Kein Selbstbehalt
 
Reiseabbruch-Versicherung
LeistungsmerkmaleReiseabbruch-Versicherung
Die Reiseabbruch-Versicherung dient der Absicherung anfallender Kosten, wenn die Reise aus versichertem Grund abgebrochen, unterbrochen oder die Rückreise verspätet angetreten werden muss.
Die Reiseabbruch-Versicherung dient der Absicherung anfallender Kosten, wenn die Reise aus versichertem Grund abgebrochen, unterbrochen oder die Rückreise verspätet angetreten werden muss.
Bei Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch
Erstattung des vollständigen Reisepreises, wenn die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (innerhalb der ersten 8 Reisetage) abgebrochen wird
Erstattung des vollständigen Reisepreises, wenn die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (innerhalb der ersten 8 Reisetage) abgebrochen wird 
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen wird 
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung)
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung) 
Bei Unterbrechung der Reise
Bei Unterbrechung der Reise
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bzw. Erstattung der nicht genutzten Reisetage anteilig zur gesamten Reisedauer
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bzw. Erstattung der nicht genutzten Reisetage anteilig zur gesamten Reisedauer 
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können 
Bei verspäteter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung) sowie der zusätzlichen Unterkunftskosten
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inklusive sonstiger Mehrkosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung) sowie der zusätzlichen Unterkunftskosten 
Bei Unterbrechung von Rundreisen oder Kreuzfahrten
Bei Unterbrechung von Rundreisen oder Kreuzfahrten
Erstattung der Beförderungskosten vom Ort der Unterbrechung bis zur Reisegruppe
Erstattung der Beförderungskosten vom Ort der Unterbrechung bis zur Reisegruppe 
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Unerwartete schwere Erkrankung
Unerwartete schwere Erkrankung 
Bei unerwarteter Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
Bei unerwarteter Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung 
Tod, schwere Unfallverletzung
Tod, schwere Unfallverletzung 
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft 
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken 
Impfunverträglichkeit
Impfunverträglichkeit 
Organspende/-empfang
Organspende/-empfang 
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person 
Unerwartete gerichtliche Ladung
Unerwartete gerichtliche Ladung 
Bei Pflegeaufnahme oder Adoptionsvollzug eines Kindes in der Reisezeit
Bei Pflegeaufnahme oder Adoptionsvollzug eines Kindes in der Reisezeit 
Bei Versäumnis des versicherten Verkehrsmittels
  • aufgrund von Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Verspätung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Beteiligung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
Bei Versäumnis des versicherten Verkehrsmittels
  • aufgrund von Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Verspätung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Beteiligung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
 
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze 
Extremwetter oder geologischem Ereignis am Urlaubsort (z.B. Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme oder Feuer)
Extremwetter oder geologischem Ereignis am Urlaubsort (z.B. Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme oder Feuer) 
Selbstbehalt 
Selbstbehalt 
Selbstbehalt
  • Mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung wird der Betrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zahlt. 
Kein Selbstbehalt
Kein Selbstbehalt

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Fragen und Antworten Jahres-Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung

Wann sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Hinweise für den Buchungszeitpunkt

Wir empfehlen Ihnen, die Reiserücktrittsversicherung mit Ihrer Urlaubsbuchung abzuschließen – dann kann nichts mehr schiefgehen. Spätestens ist der Abschluss 30 Tage vor Ihrem Reisebeginn möglich. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Wer kann sich versichern?

Wohnsitz Deutschland

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung kann von Personen mit Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für alle Urlauber (Einzelreisende und Familien).

Wer sind Risikopersonen?

Lösen den Versicherungsfall aus

Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall in der Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruch-Versicherung auslösen können. Risikopersonen können Mitreisende oder die Angehörigen der Versicherten bzw. Mitreisenden sein.

Können Selbstbeteiligungskosten entstehen?

Kein Selbstbehalt

Es gibt keinen Selbstbehalt in der Jahresversicherung.

Gibt es günstigere Familientarife?

Familien sparen

Ja. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 26. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Reisen Familienmitglieder mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung allein, beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme. Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch-Versicherung im Familientarif können auch 2 Erwachsene abschließen.

Was ist eine „unerwartete schwere Erkrankung“?

Definition und Beispiele

Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein.

Die Erkrankung ist in folgenden Fällen unerwartet:

  • Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.
  • Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.

Beispiele für schwere Erkrankungen (nicht abschließend):

  • Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert.
  • Die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass die versicherte Person aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann.
  • Wegen dieser ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoperson ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich.

Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiserücktrittsversicherung (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person schließt für eine gebuchte Reise eine Versicherung ab. Kurz vor Reiseantritt erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt.
  • Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung eine Lungenentzündung diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen.

Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiseabbruch-Versicherung (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person schließt für eine gebuchte Reise eine Versicherung ab. Während der Reise erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt.
  • Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung eine Lungenentzündung während der Reise der versicherten Person diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen.

Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. 

Beispiel, bei dem keine „unerwartete schwere Erkrankung“ vorliegt (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person leidet unter einer Erkrankung, bei der Schübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind (z. B. Multiple Sklerose, Morbus Crohn). In den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss wurde eine Behandlung für die bestehende Erkrankung durchgeführt. Daher wird für die Verschlechterung dieser Erkrankung nicht geleistet.
Werden Umbuchungskosten erstattet?

Bei rechtzeitiger Umbuchung ohne Begründung möglich

Sofern Gründe vorliegen, die über die Versicherung abgedeckt sind (wie z. B. eine schwere Krankheit, betriebsbedingte Kündigung oder ein plötzlicher Wechsel des Arbeitsplatzes) werden Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten erstattet. Falls keine dieser Gründe vorliegen, trägt die Reiserücktrittsversicherung für eine Reise bis 42 Tage vor Reisebeginn 30 € der Umbuchungskosten pro versicherte Person.

Wie werden der Reisepreis und die Versicherungsprämie berechnet?

Mit Beispielrechnung

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Kosten, die durch die Stornierung einer Reise anfallen, sofern ein versicherter Grund dafür vorliegt. Errechnet wird die Prämie anhand des Reisepreises. In diesen fließen bei Flügen neben dem Grundpreis auch die Steuern, Vermittlerentgelte und Zuschläge ein.

Beispiel:
Grundflugpreis: 649,00 €
Steuern: 312,00 €
Vermittlerentgelt: 50,00 €
Kerosinzuschlag: 30,00 €
Reisepreis: 1.041,00 €

Die Versicherungsprämie wird stufenweise berechnet (z. B. bis zu einem Reisepreis von 1.000 € oder bis zu einem Reisepreis von 1.500 €). In diesem Beispiel wird für die Berechnung der Prämie ein Reisepreis bis 1.500 € als Berechnungsgrundlage gewählt.

Bausteinbuchungen (Buchungen mit verschiedenen Reisebestandteilen) werden mit dem Gesamtreisepreis versichert, auch wenn eine Schiffsprämie enthalten ist. Auch wenn der Reisepreis nur geringfügig über einer Buchungsstufe (bis 500 €) liegt, beispielsweise 530 € muss die nächsthöhere Stufe (bis 750 €) versichert werden.

Preisübersicht Versicherung für eine Reise

Preisübersicht Jahresversicherung

Kann ich den Reisepreis für die Jahres-Reiserücktrittsversicherung nachträglich für eine Reise erhöhen?

Erhöhung möglich

Sie haben eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit einem bestimmten Reisepreis abgeschlossen und haben einmalig eine teurere Reise gebucht und möchten diese absichern? Kein Problem, Sie können für eine bestimmte Reise einen höheren Reisepreis vereinbaren. Wenden Sie sich dafür bitte an unsere Service-Team: Kontaktformular

Telefon: 040 4119-1919 (Montag - Freitag von 08.00 –18.00 Uhr)
Wie verhalte ich mich, wenn der Versicherungsfall eintritt?

Informationen für den Ernstfall

Wenn Sie aus einem der versicherten Gründe Ihren Urlaub nicht antreten können, bitten wir Sie, das Formular für Schadenanzeigen zur Reiserücktrittsversicherung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und schnellstmöglich zurückzusenden. Sollten weitere Belege als die im Formular geforderten benötigt werden, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten: 

Verhalten im Notfall 

Schaden melden

Wo finde ich die Kündigungsfristen?

Automatische Verlängerung

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht durch den Versicherungsnehmer mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Wann endet meine Jahres-Reiserücktrittsversicherung?

Automatische Verlängerung

Jahres-Reiseversicherungen verlängern sich ohne Ihr Zutun automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern Sie sie nicht bis einen Monat vor Ablauf kündigen.

Coronavirus: Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?

Bei unerwarteter und schwerer Erkrankung

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen - also auch wenn Sie an COVID-19 erkranken. 

Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen kein versichertes Ereignis dar.

Mit dem Corona-Reiseschutz können Sie sich außerdem zusätzlich für den Fall der häuslichen Quarantäne absichern.

Weitere Informationen zum Coronavirus

Produktdetails Corona-Reiseschutz

Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke und die Reise nicht antreten kann?

Erkrankung mit Nachweis versichert

Versichert ist der Eintritt einer unerwarteten und schweren Erkrankung. Zur Prüfung Ihres Anspruchs senden Sie uns bitte ein aussagefähiges ärztliches Attest zu. Das positive Ergebnis eines Corona-Schnelltests ist kein versichertes Ereignis.

Kurz & knapp: alle wichtigen Informationen rund um die Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung. Was, wann und warum?

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Ergänzen Sie Ihre Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung mit einer zusätzlichen Absicherung bei häuslicher Isolation (Quarantäne) oder wenn Sie am Abflugtag am Flughafen abgewiesen werden (Verweigerung der Beförderung) bzw. am Anreisetag Ihre Ferienwohnung nicht betreten dürfen. Bitte separat und für jede Reise abschließen!

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