Eine Frau liegt auf einer Wiese und hat eine Pusteblume in der Hand.

Produkt-Highlights in der Reiserücktrittsversicherung

  • Stornokostenabsicherung vor der Reise (Rücktrittsversicherung)
  • Reisepreisabsicherung während der Reise (Abbruch-Versicheurng)
  • Günstige Jahresversicherungen
Siegel für die Reiserücktrittsversicherungen mit der Bewertung 1,6 (Gut)

Reiserücktrittsversicherung – schützt Sie vor Antritt Ihrer Urlaubsreise

Während der Reise schützt Sie die Reiseabbruch-Versicherung

Es gibt viele Gründe, einen wohlverdienten Urlaub nicht antreten zu können: Schwangerschaft, Unfälle, schwere Krankheiten oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Unsere Reiserücktrittsversicherungen sichern Sie gegen teure Kosten für die Stornierung bei weltweiten Urlaubsreisen ab. Der Versicherungsabschluss kann einfach online für Urlaubs-, Pauschal- oder Individualreisen erfolgen. Nutzen Sie auch unsere speziellen Produkte für die ganze Familie.

Reiserücktrittsversicherungen im Überblick

Kurz & knapp: alle wichtigen Informationen rund um die Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung. Was, wann und warum?

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Bei der HanseMerkur Reiseversicherung immer gut aufgehoben

Unsere Produkte werden regelmäßig von Stiftung Warentest Finanztest ausgezeichnet

Welt­weiter 24-Stunden-Reise-Notruf-Service wir sind in dringenden Notfällen rund um die Uhr für Sie erreichbar

Reiseversicherungen rund um die Uhr und in wenigen Minuten online abschließen

Mit dem Mobile Pass Vertragsdaten digital auf Ihrem Smartphone oder Tablet speichern

  • Siegel Testsieger Stiftung Warentest für den Young Travel Profi inklusive USA/Kanada Tarif mit sehr gut
  • eKomi Award 2024 für Reiseversicherer mit sehr gut
  • Siegel Testsieger Stiftung Warentest für den Young Travel Profi Tarif mit sehr gut
  • Auszeichnung von Stiftung Warentest mit sehr gut für die Langzeit Auslandskrankenversicherung
  • Siegel Testsieger Stiftung Warentest für die Langzeit-Auslandskrankenversicherung Basic inklusive USA/Kanada mit sehr gut
  • Siegel Testsieger Stiftung Warentest für die Langzeit-Auslandskrankenversicherung Profi ohne USA/Kanada mit sehr gut
  • Siegel Testsieger Stiftung Warentest für die Langzeit-Auslandskrankenversicherung Profi inklusive USA/Kanada mit sehr gut
  • Siegel für die Reiserücktrittsversicherungen mit der Bewertung 1,6 (Gut)
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eKomi - letzte Kundenbewertungen:

vor 1 Tag

Sehr einfach und übersichtlich

vor 1 Tag

Nach einem ersten vergeblichen Versuch ist dieser Antrag scheinbar problemlos durchgelaufen. ich hoffe auf eine gute Zusammenarbeit. MfG ***

vor 1 Tag

Einfach - schnell- preiswert Was will man mehr?

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4.8 / 5
1082 Rezensionen

Schon gewusst? Fakten zu Reiserücktrittsversicherungen

Bei welchen Reisen sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Empfehlenswert bei langfristig gebuchten Reisen oder hohen Reisekosten

Eine Reiserücktrittsversicherung empfiehlt sich besonders bei langfristig gebuchten Reisen, da bis zum Reisebeginn immer etwas Unvorhergesehenes passieren kann, was die Planungen zunichte macht. Gerade wenn die ganze Familie mitreist, ist das Risiko erhöht. Der Versicherungsabschluss sorgt dafür, dass Sie nicht auf Ihren Stornogebühren sitzen bleiben, wenn Sie Ihren Urlaub aus versicherten Gründen nicht antreten können. Lesen Sie weitere Tipps in unserem Artikel Reise­schutz für Urlauber & Flug­rei­sende. Die HanseMerkur bietet Ihnen günstige Familientarife.

Warum benötige ich eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittskostenversicherung ist in vielen Fällen für Sie da

Die Absicherung gegen Stornogebühren bei Reiserücktritt ist neben der Auslandskrankenversicherung eine wichtige Reiseversicherung. Sie lässt sich dabei gut mit einer Reiseabbruch-Versicherung kombinieren. 

Bei der Jahres-Reiseversicherung erhalten Sie die Vorteile für alle Reisen innerhalb eines Jahres. Mit einer Jahrespolice können Sie sich voll auf Ihre Urlaubsplanung konzentrieren und brauchen sich nicht vor jeder Reise mit der passenden Versicherung und dem besten Versicherungsabschluss zu beschäftigen. Informieren Sie sich auch in unserem Vergleich der Reiserücktrittsversicherungen.

Die Gründe für den Eintritt der Reiserücktrittsversicherung sind vielfältig. Dabei kann es sich um eine unerwartete schwere Krankheit, Impfunverträglichkeit, einen erheblichen Schaden an persönlichem Eigentum durch Feuer, Sturm oder Einbruch, einen plötzlichen Arbeitsplatzwechsel oder gar eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses handeln. In diesen Fällen werden beispielsweise die Stornogebühren oder Umbuchungskosten der Reise übernommen. Liegt kein versichertes Ereignis vor, beträgt die Versicherungssumme bei Umbuchung der Reise bis 42 Tage vor Reiseantritt 30 €.

Entstandene Mehrkosten durch verspätete öffentliche Verkehrsmittel auf dem Weg zum Zug, zum Flug, zum Bus oder zum Schiff oder für den Einzelzimmerzuschlag durch die Teilstornierung einer mitversicherten Person werden ebenfalls vollständig abgedeckt.

Wenn Sie Ihre Reise nur verspätet antreten können, ersetzen wir Ihnen die Hinreise-Mehrkosten. Wir übernehmen auch die Kosten für Reiseleistungen, die Sie als Reisender aufgrund der Verspätung nicht wahrnehmen können. 

Wann muss ich meine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Gut abgesichert, egal was passiert

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Dennoch sollte die Versicherung möglichst mit dem Tag der Reisebuchung abgeschlossen werden, damit Sie bereits vor Reiseantritt optimal geschützt sind. Ist der Zeitraum zwischen Buchung und Reisebeginn kürzer als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen. Auch kurzfristig gebuchte Reisen sollten abgesichert werden, da hier die Stornokosten leicht bis zu 80 % des Reisepreises betragen können.

Was ist eine unerwartet schwere Erkrankung?

Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein.

Die Erkrankung ist in folgenden Fällen unerwartet:

  • Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.
  • Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.

Beispiele für schwere Erkrankungen (nicht abschließend):

  • Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert.
  • Die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass die versicherte Person aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann.
  • Wegen dieser ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoperson ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich.

Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiserücktrittsversicherung (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person schließt für eine gebuchte Reise eine Versicherung ab. Kurz vor Reiseantritt erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt.
  • Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung eine Lungenentzündung diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen.

Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiseabbruch-Versicherung (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person schließt für eine gebuchte Reise eine Versicherung ab. Während der Reise erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt.
  • Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung eine Lungenentzündung während der Reise der versicherten Person diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen.

Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. 

Beispiel, bei dem keine „unerwartete schwere Erkrankung“ vorliegt (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person leidet unter einer Erkrankung, bei der Schübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind (z. B. Multiple Sklerose, Morbus Crohn). In den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss wurde eine Behandlung für die bestehende Erkrankung durchgeführt. Daher wird für die Verschlechterung dieser Erkrankung nicht geleistet.

Was beinhaltet eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen z. B. die Rücktritts-, Umbuchungs- oder Stornokosten. Außerdem werden die Mehrkosten für die Hinreise übernommen, wenn Sie Ihren Flug verpassen, weil die Bahn mindestens 2 Stunden Verspätung hatte. Die Umbuchungskosten werden dabei bis zur Höhe der Stornogebühren übernommen.

Versicherte Ereignisse bei Reiseabbruch

Die Reiseabbruch-Versicherung versichert Sie für Ereignisse nach Reiseantritt – im Gegensatz zur Reiserücktrittskostenversicherung, die Sie bei Ereignissen vor Reiseantritt schützt. Die Reiseabbruch-Versicherung schützt Sie z. B., wenn Sie Ihre Reise aus versicherten Gründen abbrechen oder unterbrechen müssen. Zu den Gründen für die Rückreise zählen neben persönlichen Gründen wie Unfällen, schweren und unerwarteten Krankheiten oder erheblichen Schäden am Eigentum auch „äußere“ Gründe wie Verkehrsmittelverspätungen oder Naturkatastrophen am Urlaubsort.

Ein besonderer Vorteil der HanseMerkur Reiseabbruch-Versicherung ist, dass Sie bei einem erforderlichen Abbruch in der ersten Urlaubshälfte (bis maximal 8 Tage) die kompletten Reisekosten erstattet bekommen. Falls in der zweiten Hälfte der Reise etwas passiert, erstatten wir den anteiligen Reisepreis zurück. Wenige rechnen auf Reisen mit der Situation, ungeplant nach Hause reisen zu müssen. Zusätzliche Kosten sprengen das Reisebudget und führen dann zu größeren finanziellen Einbußen. Eine Reiseabbruch-Versicherung lohnt sich daher bei fast allen Urlaubsreisen, um sich vor hohe Stornogebühren zu schützen. 

Kombinierter Schutz durch Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung

Bei der HanseMerkur Reiseversicherung können beide Versicherungen einzeln oder kombiniert abgeschlossen werden. Sie fahren häufiger in den Urlaub? Wir bieten Ihnen die Versicherungen auch als günstige Jahrespolice an.

Zudem gibt es z. B. für Hotelaufenthalte, Tickets, Seminare oder Hochzeitsfeiern spezielle Rücktrittsversicherungen, die Ihnen helfen, das finanzielle Risiko bei Reiserücktritt und Stornierung zu reduzieren – und das auch ohne Selbstbehalt.

Was tun, wenn der Versicherungsfall eintritt?

Online Schaden melden oder PDF-Formular ausfüllen

Wenn Sie aus einem versicherten Grund Ihre Reise nicht antreten können bzw. Ihre Rückreise frühzeitig antreten müssen, füllen Sie bitte unser Online-Schadenformular aus. Benötigen wir weitere Belege als die im Formular geforderten, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Wir leiten die Erstattung Ihrer Stornogebühren so schnell wie möglich in die Wege. Weitere Informationen für den Schadenfall finden Sie in unserem Service-Bereich.

Was bedeutet Selbstbeteiligung in der Reiserücktrittsversicherung?

Selbstbeteiligung nur im Ausnahmefall

Bei der Reiserücktrittsversicherung zahlen Sie in der Regel keine Selbstbeteiligung. Einzige Ausnahme: nur bei ambulant behandelten Erkrankungen zahlen Sie 20 % der Stornokosten. Optional können Sie den Selbstbehalt auch über eine Selbstbehaltsübernahme-Versicherung ausschließen. Mit diesem Tarif zahlen Sie in keinem Fall eine Selbstbeteiligung.

Wer sind die Risikopersonen in der Reiserücktrittsversicherung?

Als Risikopersonen bezeichnen wir: 

  • Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.
  • Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihrer bzw. Ihres
    • Ehepartnerin bzw. Ehepartners oder
    • Lebenspartnerin bzw. Lebenspartners oder
    • Lebensgefährtin oder Lebensgefährten 
  • Begleitpersonen bei Gruppenreisen, wenn separat vereinbart

Als Angehörige zählen:

  • Ehepartnerin bzw. Ehepartner, Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner, Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte
  • Großeltern und Enkel
  • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern
  • Geschwister
  • Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder
  • Schwiegermutter/-vater, /-sohn, /-tochter, Schwägerin, Schwager sowie angeheiratete Großeltern oder angeheiratete Enkel
  • Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten
  • diejenigen Personen, die Ihre nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen
  • Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben

Unser Tipp: Erweitern Sie den Schutz Ihrer Reiserücktrittsversicherung

Wussten Sie, dass einige Ereignisse, die im Zusammenhang mit COVID-19 stehen, von unserer Reiserücktrittsversicherung abgedeckt werden? Dazu zählen neben COVID-19 als unerwartet schwere Erkrankung z. B. auch Kurzarbeit oder eine betriebsbedingte Kündigung – und das auch, wenn eine Reisewarnung für Ihr Reiseziel bestehen sollte. 

Mit unserem Pandemie-Schutz Plus können Sie den Schutz Ihrer Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung zusätzlich erweitern. Müssen Sie sich in häusliche Quarantäne begeben (aufgrund behördlicher oder ärztlicher Anordnung) oder wird Ihnen die Beförderung bzw. das Betreten des versi­cherten Miet­ob­jektes durch berech­tigte Dritte am Tag der Hinweise untersagt, erhalten Sie Ihre Stornokosten von uns zurück.

Für Vielreisende

Deutschland oder Europa?

Schutz nach Reisedauer

Jahres-Reiserücktrittsversicherung für Vielreisende

Je öfter Sie verreisen, desto höher ist auch das Risiko, dass Sie doch mal eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen stornieren müssen. Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung lohnt sich für Sie, wenn ...

  • ... Sie beliebig oft innerhalb eines Jahres verreisen möchten, jedoch nicht länger als 56 Tage pro Reise,
  • ... Sie zweimal oder mehrmals im Jahr verreisen,
  • ... Sie keine Selbstbeteiligung zahlen möchten – auch nicht bei ambulant behandelten Erkrankungen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Produktdetailseite.

Besondere Angebote für Deutschland und Europa

Suchen Sie nach einem Stornoschutz für Reisen innerhalb Deutschlands oder für Reisen innerhalb Europas bieten wir besondere Tarife für Sie an: Die Reiserücktrittsversicherung für Deutschland und die Reiserücktrittsversicherung für Europa. Die Vorteile:

  • Zahlung nach Arrangement-Preis: Ihre Versicherungsprämie ergibt sich aus dem Gesamtpreis Ihrer Reise (für alle Mitreisenden) und beinhaltet neben der Übernachtung die vor der Reise gebuchten Zusatzleistungen wie z. B. Flug, Bahn, Unterkunft, Verpflegung, Wellness oder Sportkurse.
  • Durch eine zusätzliche Reiseabbruch-Versicherung sind Sie während der Reise gegen Mehrkosten bei einem möglichen Reiseabbruch bzw. frühzeitige Rückreise versichert.
  • Optional können Sie Ihren Reiseschutz durch eine Auslandskranken-, Notfall- und Reisegepäck-Versicherung sowie einem Autoreiseschutzbrief für die Eigenanreise mit dem PKW erweitern. Auch mit Pandemie-Schutz Plus buchbar. 

Innerhalb unseres Reiserücktrittsversicherungsvergleich finden Sie eine genaue Gegenüberstellung unserer Angebote.

Wählen Sie Ihren Reiseschutz nach Reisedauer

Eine Reiserücktrittsversicherung können Sie bei der HanseMerkur entweder einzeln oder als Teil eines Versicherungspaktes abschließen. Ob für eine Individualreise, einen Urlaub mit der Familie, eine Gruppen- oder Geschäftsreise, den Au Pair-Aufenthalt oder das Auslandssemester: Wir bieten unsere Reiseversicherungen für unterschiedliche Personengruppen und auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt an. 

Je nach Zielgruppe unterscheidet sich außerdem die Reisedauer unserer Angebote mit inkludierter Reiserücktrittsversicherung. Um Ihren Reiseschutz nach Reisedauer auszuwählen, checken Sie einfach unsere Infografik.